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       # taz.de -- Sterbehilfe-Prozess in Berlin: Haftstrafe für Arzt
       
       > Ein Arzt gibt einer Frau, die an Depressionen leidet, tödlich wirkende
       > Medikamente. Jetzt wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt.
       
   IMG Bild: Der angeklagte Arzt und sein Anwalt im Gerichtssaal des Kriminalgerichts Moabit, 20.02.2024
       
       Berlin/dpa | – Ein Berliner Arzt ist im [1][Prozess zu einem umstrittenen
       Sterbehilfe-Fall] zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
       Das Landgericht Berlin sprach den 74-Jährigen am Montag des Totschlags
       schuldig. Die 37-jährige Frau, der er geholfen hat, war aus Sicht der
       Richter wegen ihrer Depression nicht zur freien Willensbildung in der Lage.
       Der Mediziner habe „die Grenzen des Zulässigen überschritten“, sagte
       Richter Mark Sautter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Arzt hatte
       bereits zu Prozessauftakt angekündigt, dass er im Fall einer Verurteilung
       Rechtsmittel einlegen werde.
       
       Die Studentin der Tiermedizin hatte dem Urteil zufolge Anfang Juni 2021
       Kontakt zu dem Arzt aufgenommen. Knapp zwei Wochen später stellte der
       Mediziner ihr die tödlich wirkenden Tabletten zur Verfügung, die sie jedoch
       erbrach. Am 12. Juli 2021 legte der Arzt dann der 37-Jährigen in einem
       Hotelzimmer eine Infusion mit einem tödlich wirkenden Medikament. Diese hat
       die Frau laut Urteil selbst in Gang gebracht – und starb wenig später.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte eine [2][Haftstrafe] von drei Jahren und neun
       Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch. Der Arzt hatte vor Gericht
       erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt an der „Urteils- und
       Entscheidungsfreiheit“ der Frau gezweifelt. Er habe bei ihr „die große
       seelische Not und die Entschlossenheit“ gesehen, notfalls einen
       Gewaltsuizid zu begehen. Sein Verteidiger hatte im Plädoyer kritisiert,
       dass es keine gesetzliche Regelung gebe.
       
       Der frühere Hausarzt gehört einer Sterbehilfeorganisation an und ist in
       einem früheren Prozess um [3][Sterbehilfe] freigesprochen worden. In dem
       Fall ging es um eine Frau, die an einer chronischen Darmerkrankung litt.
       Der Patientenwille sei zu achten, hieß es im März 2018 im Urteil, das der
       Bundesgerichtshof (BGH) später bestätigte.
       
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       8 Apr 2024
       
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