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       # taz.de -- Farbaktion am Brandenburger Tor: Bewährungsstrafen für Aktivisten
       
       > Klimaaktivisten besprühten im Spätsommer vergangenen Jahres das
       > Brandenburger Tor mit orangener Farbe. Nun gibt es ein erstes Urteil.
       
   IMG Bild: Im September 2023 färbte die Letzte Generation die Säulen des Denkmals
       
       Berlin taz | Sie wollten auf die Klimakrise aufmerksam machen, am Ende ging
       es um Sandstein. Am Dienstag hat das Amtsgericht Tiergarten das erste
       Urteil zur Farbaktion der Letzten Generation am Brandenburger Tor im
       September 2023 gefällt. Regina S. (22), Lennart W. (28) und Winfried L.
       (64) wurden wegen Sachbeschädigung zu je acht Monaten Freiheitsstrafe auf
       zwei Jahre Bewährung verurteilt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch
       plädiert.
       
       Gemeinsam mit elf weiteren Klimaaktivist*innen hatten die drei
       Angeklagten das Wahrzeichen mit Farbe aus Feuerlöschern besprüht. Im März
       [1][war ein erster Strafprozess] gegen zwei mutmaßlich Beteiligte
       gescheitert. Zum Auftakt des aktuellen Verfahrens bekannten sich alle
       Angeklagten zu ihrer Tat und erklärten ihre Motive.
       
       „Es ist schon ein wenig absurd, dass wir jetzt hier vor Gericht stehen und
       angeklagt werden, weil wir auf die Grund- und Menschenrechtsverletzungen
       der Bundesregierung aufmerksam gemacht haben“, erklärte die
       Medizinstudentin Regina S. mit Farbklecksen auf der Hose. Der Ton:
       Letzte-Generation-Orange.
       
       Dabei zeigt auch dieser Prozess, dass die Aktivist*innen den Konflikt
       des zivilen Ungehorsams nicht lösen können: Die Aktion ist interessanter
       als ihr Motiv. Daher hörten sich etwa 30 Zuschauer*innen und ein Dutzend
       Pressevertreter*innen Details zu offenporigem Sandstein und
       wasserunlöslicher Farbe an.
       
       ## Wandfarbe für Brandenburger Tor
       
       Im Fokus stand, wie die beauftragte Reinigungsfirma die Farbe vom Denkmal
       entfernte (Wasserdampf und Paste), wie hoch der Graffitischutz an den
       Säulen ist (2,5 Meter) und welche Art von Farbe die Aktivist*innen
       benutzen (Wand- und Deckenfarbe, mindere Qualität). In der Hauptverhandlung
       wurde unter anderem eine Mitarbeiterin einer Restaurierungsfirma vernommen,
       die sich mit der Instandhaltung des Brandenburger Tors beschäftigt.
       
       Bei der Aktion im Spätsommer war ein Sachschaden von 110.000 Euro
       entstanden, besonders das Gerüst, das bei der Reinigung verwendet worden
       war, um an die oberen gefärbten Stellen zu gelangen, habe die Kosten
       angehoben.
       
       Die Verteidigung zweifelt die Art der Reinigung und die damit verursachten
       Kosten an. Im noch feuchten Zustand hätte die Reinigungsfirma die Farbe
       rückstandslos entfernen können, wartete jedoch bis zum folgenden Montag, um
       eine Hebebühne heranzuschaffen, da am Sonntag keine zur Verfügung gestanden
       habe. Im getrockneten Zustand war das Entfernen mühsamer und somit auch
       teurer.
       
       ## Wiederholte Aktion im November
       
       Ähnliches war nach einer weiteren Aktion im November passiert, als
       Aktivist*innen zwei Säulen mit Farbe bemalten. Mitarbeitende der
       Reinigungsfirma waren aufgrund der Farbaktion im September weiterhin vor
       Ort und konnten die feuchte orange Farbe entfernen.
       
       Das Urteil will die Letzte Generation nicht kommentarlos hinnehmen, sie
       ruft für Mittwochabend zu einer Solidaritätskundgebung auf und kehrt zum
       Tatort zurück: dem Brandenburger Tor.
       
       23 Apr 2024
       
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   DIR Anastasia Zejneli
       
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