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       # taz.de -- Gewalt gegen Politiker: Alle Engagierten schützen
       
       > Warum sollte der Angriff auf Mandatsträger:innen härter bestraft
       > werden als der auf einfache Parteimitglieder und andere ehrenamtlich
       > Engagierte?
       
   IMG Bild: Solidaritätsdemo mit dem von einem rechten Schlägertrupp angegriffenen SPD-Politiker Matthias Ecke
       
       Als Reaktion auf die [1][zunehmenden Übergriffe auf Politiker:innen]
       will die [2][Innenministerkonferenz eine Verschärfung des Strafrechts]
       prüfen. Ihre Mitglieder fragen sich, ob die Normen des Strafgesetzbuchs
       noch genügen, um dem „demokratiegefährdenden Umstand solcher Angriffe“
       gerecht zu werden.
       
       Es ist vernünftig, dass die Innenminister:innen dies erst einmal
       prüfen wollen und nicht gleich eine Verschärfung fordern. Bei der Prüfung
       werden sie sehr schnell feststellen, dass Körperverletzung und Nötigung
       heute schon strafbar sind. Es besteht also keine Strafbarkeitslücke. Das
       ist nicht wirklich überraschend.
       
       Auch bei der Strafzumessung kann und sollte ein demokratiegefährdendes
       Motiv heute schon strafverschärfend berücksichtigt werden. Die Strafrahmen
       des Strafgesetzbuches sind schließlich ziemlich weit. So kann eine
       Körperverletzung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu
       fünf Jahren sanktioniert werden. Angemessene Strafen sind mit dem aktuellen
       Strafrecht auf jeden Fall möglich.
       
       Die CSU-Innnenpolitikerin Andrea Lindholz schlägt vor, den Strafrahmen bei
       körperlichen Angriffen auf Politiker zu erhöhen. Doch das wäre reine
       Symbolik. Immerhin gibt es für die Beleidigung von Politiker:innen
       bereits seit dem Jahr 2021 einen erhöhten Strafrahmen. Hat das die
       Pöbler:innen beeindruckt? Eher nicht.
       
       Die Symbolik von Sonderdelikten kann zudem nach hinten losgehen, wenn das
       neue Delikt Fälle nicht erfasst, die in der öffentlichen Wahrnehmung
       gleichbehandelt werden sollten. Warum etwa soll der Angriff auf
       Mandatsträger:innen härter bestraft werden als der Angriff auf
       einfache Parteimitglieder, die am Info-Stand oder beim Plakatieren
       attackiert werden?
       
       Die Innenministerkonferenz ist insofern konsequent und unterstützt einen
       Gesetzentwurf des Bundesrats, der Strafverschärfung bei Angriffen auf jede
       Form gemeinnützigen Engagements vorsieht. Besonders „geschützt“ sind hier
       also auch [3][Flüchtlingshelfer]:innen und
       Fußball-Schiedsrichter:innen. Wenn schon Symbolik, dann für alle.
       
       9 May 2024
       
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