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       # taz.de -- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Karlsruhe weist Eilantrag zurück
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des
       > CDU-Bundestagsabgeordneten Heilmann abgewiesen. Das Klimaschutzgesetz
       > kann am Freitag verabschiedet werden.
       
   IMG Bild: „Der Antrag ist in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig“, sagen die Richter:innen
       
       Karlsruhe taz/reuters/epd | Der Bundestag darf wie geplant am Freitag über
       die Novelle des Klimaschutzgesetzes abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht
       wies am Donnerstag einen Antrag [1][des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas
       Heilmann] zurück.
       
       Heilmann hatte durch die kurze Beratungszeit seine Rechte als Abgeordneter
       verletzt gesehen und wollte mit einer einstweiligen Anordnung die
       Parlamentsabstimmung verhindern lassen. Zur Begründung heißt es vom Gericht
       nur, Heilmanns „Antrag in der Hauptsache“, also die Organklage, sei
       „derzeit von vornherein unzulässig“. Warum der Hauptantrag unzulässig ist,
       deutet das Gericht nicht einmal an. Es wurde auch keine weitere Begründung
       angekündigt.
       
       Heilmann hatte im Einzelnen bemängelt, dass für die Endfassung des
       Gesetzentwurfs, auf die sich die Ampel-Fraktionen nach monatelangen
       Verhandlungen verständigt hatten, nur wenige Tage Beratungszeit zur
       Verfügung stünden, Änderungsanträge nicht förmlich eingereicht worden seien
       und keine Anhörung von Sachverständigen mehr erfolge. Über den Entwurf soll
       am Freitag im Bundestag abgestimmt werden.
       
       Das Bundeskabinett hatte die Novelle des Klimaschutzgesetzes bereits im
       Juni 2023 gebilligt. Es steckte aber in den Beratungen des Bundestages
       fest, weil es die Abschaffung der Verantwortung einzelner Ministerien für
       die Nichterfüllung der Klimavorgaben vorsieht. Die Grünen drangen auf
       Nachverhandlungen, die FDP bestand darauf, dass künftig die Bundesregierung
       als Ganze für die Erreichung der Klimaziele sorgen muss.
       
       Anfang vergangener Woche verkündeten die Ampel-Fraktionen dann eine
       Verständigung. Heilmann hatte einmal Erfolg mit einer einstweiligen
       Verfügung. [2][Er verhinderte im vergangenen Sommer] die
       Bundestags-Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz, weil das
       Bundesverfassungsgericht seinem Antrag stattgab. Die Abstimmung musste im
       Herbst nachgeholt werden.
       
       Heilmann ist Jurist und Unternehmer und war Justizsenator in Berlin. Er
       sitzt seit 2017 im Bundestag, wo er Mitglied im Bundestagsausschuss für
       Klimaschutz und Energie ist. Das Klimaschutzgesetz legt die Schritte zur
       Erreichung der Klimaziele fest. Bis 2030 müssen die klimaschädlichen
       Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken und bis 2040 um 88 Prozent
       gemindert werden. Von 2045 will Deutschland klimaneutral wirtschaften.
       
       25 Apr 2024
       
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