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       # taz.de -- +++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++: Verwaltungsgericht billigt Slogan
       
       > Demonstranten dürfen in Bremen den Slogan „Kindermörder Israel“
       > verwenden. Die Familien zweier verschleppter Geiseln appelieren an Hamas
       > und Israel.
       
   IMG Bild: Mehrere Hundert Menschen demonstrieren bei einer propalästinensischen Kundgebung in Bremen im Februar 2024
       
       ## USA drängen Hamas zu Gaza-Abkommen
       
       Beim erneuten Anlauf für eine Waffenruhe im Gaza-Krieg hoffen die
       Verhandlungspartner mit Blick auf die drohende Offensive Israels in Rafah
       auf ein Einlenken der islamistischen Hamas. US-Präsident Joe Biden habe den
       ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi und den katarischen Emir Tamim
       bin Hamad al-Thani am Telefon dazu angehalten, „alle Anstrengungen zu
       unternehmen, um die Freilassung der von der Hamas festgehaltenen Geiseln zu
       erreichen“, teilte das Weiße Haus mit. Dies sei das einzige Hindernis für
       eine Feuerpause.
       
       Der Hamas lag nach Worten des britischen Außenministers David Cameron ein
       Angebot für eine 40-tägige Waffenruhe vor. Nach Gesprächen in Kairo verließ
       die Delegation der Hamas Medienberichten zufolge den Verhandlungsort und
       wollte mit einer Antwort zurückkehren. Laut der Times of Israel dürfte eine
       israelische Delegation am Dienstag nach Kairo kommen. (dpa)
       
       ## Verwaltungsgericht billigt „Kindermörder“-Slogan
       
       Propalästinensische Demonstranten dürfen in den kommenden Wochen bei ihren
       [1][Protesten in Bremen] unter anderem die umstrittene Parole „From the
       river to the sea“ und den Slogan [2][„Kindermörder Israel“] verwenden.
       Verbotsauflagen des Ordnungsamts in der Hansestadt wurden nach einem
       Eilantrag der die Demonstration Anmeldenden am Montag mit Hinweis auf die
       Meinungsfreiheit zurückgewiesen, wie das Verwaltungsgericht der Hansestadt
       mitteilte. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 5 V 1013/24)
       
       Propalästinensische Aktivisten wollen in Bremen in der Zeit vom 2. Mai bis
       zum 13. Juni in der Innenstadt zwischen Dom und Rathaus jeweils donnerstags
       ab 16.30 Uhr Kundgebungen zur Situation im Nahen Osten abhalten. Das
       Ordnungsamt hatte die Versammlungen mit Auflagen genehmigt. Demnach hätten
       die Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ und der
       Slogan „Kindermörder Israel“ nicht verwendet werden dürfen. Auch die
       Darstellung des israelischen Staatsgebietes in den Farben der
       palästinensischen Flagge wurde untersagt.
       
       Das Ordnungsamt begründete die Auflagen mit dem Argument, die Verwendung
       dieser Inhalte würden Straftatbestände erfüllen. Die Behörde nannte in
       diesem Zusammenhang die öffentliche Billigung von Straftaten, die
       öffentliche Aufforderung zu Straftaten sowie Volksverhetzung und das
       Verwenden von Kennzeichen verbotener und terroristischer Vereinigungen.
       
       Das Gericht wies die Einwände zurück. Zur Begründung führte die Kammer aus,
       die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit umfasse nach der
       Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Grunde nach auch
       Meinungen, die rassistisch, antisemitisch oder verfassungsfeindlicher Natur
       seien. Die inhaltliche Bewertung der geäußerten Meinungen stehe im
       Grundsatz zunächst weder Behörden noch Gerichten zu.
       
       Die genannten Versammlungsinhalte erfüllen aus Sicht des
       Verwaltungsgerichts voraussichtlich keinen Straftatbestand, hieß es weiter.
       Das deutsche Strafrecht enthalte nach geltendem Recht keine Norm, die eine
       Leugnung des Existenzrechts Israels – ohne das Hinzutreten weiterer
       strafbegründender Umstände – unter Strafe stelle.
       
       Konkret könne insbesondere die Forderung nach einem palästinensischen Staat
       anstelle eines israelischen nicht ausschließlich so verstanden werden, dass
       hiermit der Angriff der Hamas auf Israel gebilligt werde, hieß es in der
       Urteilsbegründung. Auch der Slogan „Kindermörder Israel“, der sprachlich an
       die antisemitische Ritualmordlegende erinnere, könne noch als überspitzte
       Kritik am israelischen Militäreinsatz im Gazastreifen verstanden werden.
       (epd)
       
       ## USA: Menschenrechtsverstöße durch israelische Truppen
       
       Die US-Regierung wirft mehreren Einheiten der israelischen Armee „schwere
       Menschenrechtsverletzungen“ im Westjordanland vor. Diese Verstöße seien von
       fünf Armee-Einheiten gegen Palästinenser begangen worden, wie eine
       „sorgfältige“ Untersuchung ergeben habe, teilte das Außenministerium in
       Washington am Montag mit. Ereignet hätten sich diese „einzelnen Vorfälle“
       von Menschenrechtsverstößen noch vor dem Großangriff der radikalislamischen
       Palästinenserorganisation Hamas auf Israel vom 7. Oktober, sagte
       Vize-Ministeriumssprecher Vedant Patel. (afp)
       
       ## Geisel-Familien appellieren an Hamas und Israel
       
       Die Familien zweier von der Hamas verschleppter Geiseln haben an die
       militant-islamistische Palästinenserorganisation und die israelische
       Regierung appelliert, endlich ein Abkommen zu schließen, das zur
       Freilassung ihrer Angehörigen führt. Der öffentliche Appell der Familien
       von Keith Siegel und Omri Miran fällt in eine Zeit, in der nach Monaten
       [3][gescheiterter Verhandlungen] der internationale Druck auf beide
       Parteien zunimmt.
       
       In den vergangenen Tagen hatten israelische Politiker angedeutet, dass sie
       einem Geisel-Deal gegenüber aufgeschlossen wären, für den im Gegenzug auf
       die geplante Ausweitung der israelischen Bodenoffensive im Gazastreifen auf
       die südliche Stadt Rafah verzichtet wird. Die Hamas hat wiederholt betont,
       sie werde die noch in ihrer Gewalt befindlichen Geiseln ohne eine
       Vereinbarung über ein Ende des Gazakriegs nicht freilassen. Netanjahu hat
       diese Forderung zurückgewiesen. Er hat das Ziel ausgelobt, die Offensive
       fortzusetzen, bis die Hamas zerschlagen ist und alle Geiseln zurückgebracht
       wurden.
       
       Es wird vermutet, dass die Hamas noch etwa 100 Geiseln und die Überreste
       von rund 30 weiteren in ihrer Gewalt hat. Die meisten übrigen Geiseln waren
       im Rahmen einer einwöchigen Waffenruhe im November freigelassen worden – im
       Austausch gegen 240 in Israel inhaftierte Palästinenser. (ap)
       
       ## Angriffe der Huthi im Roten Meer und im Indischen Ozean
       
       Die Huthi-Rebellen im Jemen haben nach eigenen Angaben Schiffe im Roten
       Meer und im Indischen Ozean angegriffen. Die „MSC Orion“ sei im Indischen
       Ozean ins Visier genommen worden, sagt ein Sprecher der Rebellen-Gruppe im
       Fernsehen. Zudem seien zwei US-Zerstörer und das Schiff „Cyclades“ im Roten
       Meer attackiert worden. Die Huthi bezeichnen ihre Angriffe als Akt der
       Solidarität mit den Palästinensern im Gazakrieg. (afp)
       
       ## USA gegen Israel-Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs
       
       Das Weiße Haus hat sich ausweichend zu den Konsequenzen möglicher
       Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen
       Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und andere Israelis geäußert. Man
       unterstütze die Ermittlungen nicht und sei außerdem überzeugt, dass der –
       von den USA nicht anerkannte – Strafgerichtshof in Den Haag keine
       rechtliche Zuständigkeit habe, sagte die Sprecherin des Weißen Hauses,
       Karine Jean-Pierre.
       
       Zuvor hatten israelische Medien berichtet, Netanjahu befürchte, dass
       Chefankläger Karim Khan noch in dieser Woche internationale Haftbefehle für
       den israelischen Regierungschef, dessen Verteidigungsminister Joav Galant
       sowie den Generalstabschef Herzi Halevi ausstellen könnte. Der
       Strafgerichtshof ermittelt bereits seit 2021 gegen die
       Islamistenorganisation Hamas und Israel wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
       im Gazastreifen. Auch zu Gewalttaten israelischer Siedler im Westjordanland
       laufen Untersuchungen.
       
       Juristisch würde ein Haftbefehl des Strafgerichtshofs gegen Netanjahu und
       andere israelische Bürger bedeuten, dass Staaten, die die Statuten des
       Gerichtshofs unterzeichnet haben, verpflichtet wären, diese Personen
       festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen – sofern diese sich im
       Hoheitsgebiet dieser Staaten befinden. So wie die USA erkennt auch Israel
       das Gericht nicht an. Aber die palästinensischen Gebiete sind
       Vertragsstaat. Daher darf der Ankläger auch ermitteln. (afp)
       
       ## Columbia University suspendiert Studenten
       
       Nach erfolglosen Verhandlungen zwischen propalästinensischen Demonstranten
       und der renommierten Columbia University in New York geht die Hochschule
       nun gegen Studenten vor. Es sei damit begonnen worden, Studenten zu
       suspendieren, sagte ein Universitätsvertreter am Montag (Ortszeit). Dies
       sei Teil der nächsten Phase, um die Sicherheit auf dem Campus zu
       gewährleisten. Zuvor hatten die Demonstranten eine bis Montagnachmittag
       gesetzte Frist zur Räumung ihres Protestcamps auf dem Campus verstreichen
       lassen.
       
       Universitätspräsidentin Minouche Shafik hatte am Montag mitgeteilt, die
       Verhandlungen zwischen beiden Seiten seien ohne Ergebnis zu Ende gegangen.
       Sie appellierte an die Demonstranten, ihr Camp „freiwillig“ zu räumen – dem
       kamen die Protestierenden jedoch vorerst nicht nach. Die ihnen gesetzte
       Frist verstrich, ohne dass es Anzeichen für eine Auflösung des Camps mit
       200 Menschen gab. In einer nach Ablauf der Frist von einem Studenten
       verlesenen Erklärung war die Rede von Angstmacherei. Die Protestteilnehmer
       würden nicht gehen, bis die Universität ihren Forderungen nachkomme oder
       sie gewaltsam weggebracht würden.
       
       Die Universitätsleitung hatte seit Mittwoch mit den Demonstranten
       verhandelt. Ein zentrales Streitthema war die Forderung der
       Protestierenden, dass die Columbia University sich von Unternehmen mit
       Verbindungen zu Israel trennen müsse. In ihrer Erklärung am Montag machte
       Shafik deutlich, dass die Universität nicht die Absicht habe,
       „Investitionen aus Israel abzuziehen“. Shafik beklagte, dass viele der
       jüdischen Studierenden die in den vergangenen Wochen an der Columbia
       University herrschende Atmosphäre „unerträglich“ gefunden und deshalb die
       Universität verlassen hätten.
       
       Mitte April hatte die Hochschule die Polizei auf den Campus gerufen, um
       gegen die Proteste vorzugehen. Dabei wurden mehr als 100 Menschen
       festgenommen. Die propalästinensischen Proteste weiteten sich daraufhin auf
       [4][Hochschulen im ganzen Land] aus. Am vergangenen Wochenende löste die
       Polizei Protestcamps an mehreren US-Hochschulen auf, Rund 275
       Protestierende wurden festgenommen. (afp)
       
       30 Apr 2024
       
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