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       # taz.de -- Haftbefehle gegen Hamas und Netanjahu: „Widerstand“ war Kriegsverbrechen
       
       > Gegen die Führung der Hamas und auch gegen Netanjahu und Galant hat der
       > IStGh Haftbefehle beantragt. Die Hamas wird sich nicht ändern – Israel
       > schon.
       
   IMG Bild: Der ICC sieht Kriegsverbrechen auf beiden Seiten
       
       Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGh) beantragt
       Haftbefehle für fünf Schlüsselfiguren des Krieges in Gaza. Drei davon
       betreffen die Führungsriege der Hamas: Jahia Sinwar, Anführer der
       Terrorgruppe im Gazastreifen, Mohammad Deif, Kopf des bewaffneten Flügels,
       und Ismael Hanijeh, Chef des Hamas-Politbüros. Die anderen beiden gelten
       Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sowie Verteidigungsminister
       Joav Galant.
       
       Die Begründung für die Haftbefehle gegen die drei Hamas-Köpfe ist wenig
       überraschend: Der Chefankläger wirft ihnen Kriegsverbrechen sowie
       Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor: für das „Ausrotten“ und Ermorden
       von Hunderten Zivilisten in Israel am 7. Oktober, für die Geiselnahme von
       mindestens 245 Personen nach Gaza und für von den Kämpfern der Hamas
       begangene [1][sexuelle Gewalt] sowie die Folter von Geiseln.
       
       Das scheint im Umkehrschluss zu bedeuten: Während immer wieder – etwa auch
       bei den Protesten an Elite-Unis in USA [2][und Europa] – angezweifelt wird,
       dass die Kämpfer der Hamas ihren Opfern auch sexuelle Gewalt angetan haben,
       hält der ICC diese Berichte für ausreichend glaubhaft. Und dass der
       „Widerstand“ der Hamas, wie manche [3][in den Protestcamps und auf
       Straßendemos] es nennen, die Kriterien für Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen erfüllt.
       
       Netanjahu und Galant wirft der Chefankläger hingegen unter anderem vor,
       dass sie „willentlich das Aushungern von Zivilisten als Methode der
       Kriegsführung“ genutzt und den Menschen in Gaza „zum Überleben dringend
       notwendige Güter“ systematisch vorenthalten hätten. Als Beispiele nennt der
       Chefankläger etwa die Unterbrechung der Wasserzufuhr von Israel nach Gaza
       unmittelbar nach dem 7. Oktober.
       
       ## Internationales Wohlwollen im Interesse Israels
       
       Damit scheint Israel nun auf die Füße zu fallen, wovor auch westliche
       Verbündete wie die USA und Deutschland immer wieder warnen: Während kaum
       einer von ihnen das Recht auf Selbstverteidigung Israels ernsthaft infrage
       stellte, war der unzureichende Schutz von Zivilisten in Gaza und die
       lückenhafte Lieferung von Hilfsgütern ein wiederkehrender Streitpunkt.
       
       Die Hamas hat wohl kein Interesse daran, ihren Umgang mit den Geiseln zu
       verändern. Die vom IStGh beschriebenen Verbrechen sind teils Inhalt ihrer
       Charta. Doch Israel könnte seine Kriegsführung anpassen – und hat das
       bereits getan. Das ändert zwar nichts an den beantragten Haftbefehlen, aber
       sehr wohl daran, wie auf Israel geblickt wird – zumindest seitens seiner
       Verbündeten. Im Angesicht internationaler Haftbefehle müsste es an deren
       Wohlwollen hohes Interesse haben.
       
       20 May 2024
       
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