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       # taz.de -- Strafen für Besitz von Kinderpornografie: Nicht widersinnig, sondern richtig
       
       > Vor drei Jahren wurde das Gesetz über den Besitz und den Handel von
       > kinderpornografischem Material verschärft. Und jetzt wieder abgemildert.
       
   IMG Bild: Bei der Aktionswoche gegen Kinderpornografie haben die Behörden etliche Laptops und Rechner beschlagnahmt
       
       Rund 650 Polizist:innen und Staatsanwält:innen waren vor einem
       Monat eine knappe Woche lang in sieben Bundesländern unterwegs – auf der
       Suche nach kinderpornografischem Material. Sie beschlagnahmten unzählige
       Laptops, PCs, Smartphones. Diese Aktionswoche der Behörden zeigt, wie
       wichtig es ist, Spuren zu verfolgen, die auf den Handel mit und den Besitz
       von sogenannter Kinderpornografie hinweisen. Ob im Darknet oder auf
       Datenträgern, die Täter zu Hause haben.
       
       Und doch wurde [1][das Gesetz, das den Besitz und das Teilen solchen
       Materials vor drei Jahren schärfer unter Strafe stellte,] jetzt wieder
       gelockert. Ist das nicht widersinnig? Nein, ist es nicht. Damals hatte man
       schlicht nicht bedacht, dass sich auch Eltern, Lehrer:innen,
       Sozialarbeiter:innen strafbar machen, sobald sie auf solche
       [2][Fotos und Videos in Chats und E-Mails] von Kindern und Jugendlichen
       aufmerksam werden und diese beispielsweise an sich selbst weiterleiten
       lassen, um sie den Behörden zu melden.
       
       So [3][werden aus Gegner:innen Täter:innen,] die für den Besitz von
       kinderpornografischem Material sogar ins Gefängnis gehen könnten. Auch
       Jugendliche selbst, die solche Vorfälle an Erwachsene weiterschicken und
       dafür die Daten als Beweis sichern (müssen), sind [4][plötzlich
       Beschuldigte.] Sogar harmlosere Intimbilder, die sich Teenies kichernd hin-
       und herschicken, fallen darunter. Das ist widersinnig.
       
       Zwar warnten Expert:innen bereits 2021 vor der Gesetzesverschärfung.
       Jedoch nicht, weil sie ahnten, wie Gerichte mit solchen „Nichtfällen“
       überschwemmt würden. Sie warnten mit dem Argument, dass das geltende
       Strafmaß bereits ausreicht. Das war nicht falsch, aber der Punkt, den das
       härtere Gesetz deutlicher denn je machen wollte, war: Wir lassen keine
       sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu.
       
       An diesem [5][Ansatz gibt es nichts, aber auch gar nichts zu rütteln.] Und
       der wird durch das abgeschwächte Gesetz nicht gemildert. Vielmehr wird
       Gerichten und Ermittlungsbehörden wieder mehr Freiraum eingeräumt, den
       diese brauchen, um den wahren Täter:innen auf die Spur zu kommen.
       
       21 May 2024
       
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   DIR Simone Schmollack
       
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