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       # taz.de -- EU-Gericht gibt Konkurrenten recht: Deutsche Condor-Hilfen nichtig
       
       > Die Hilfen Deutschlands für die Fluggesellschaft Condor sind Dauerbrenner
       > vor europäischen Gerichten. Nun wurde ein klares Urteil gesprochen.
       
   IMG Bild: Seitdem die Fluggesellschaft Hilfen bekommen hat, gibt es Streit darum
       
       Luxemburg dpa | Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der
       [1][millionenschweren deutschen Hilfen für den Ferienflieger Condor] für
       nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren
       einleiten müssen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Der
       deutsche Staat hatte die Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW
       gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite
       gerutscht war.
       
       Die Brüsseler Behörde habe nicht ausreichend geprüft, ob Deutschland durch
       die Beihilfe ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor
       zugesichert werde, befanden die Richter. Das wäre aber erforderlich
       gewesen.
       
       Dass das Gericht die Genehmigung gekippt hat, heißt nicht zwangsläufig,
       dass die Gesellschaft das Geld sofort zurückzahlen muss. Zum einen kann
       gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH,
       vorgegangen werden. Außerdem könnte die EU-Kommission unter bestimmten
       Umständen einen neuen Beschluss erlassen.
       
       Mit einer sogenannten Umstrukturierungsbeihilfe wollte Deutschland die
       Fluggesellschaft in Form von zwei Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2
       Millionen Euro unterstützen, die Teil des im Oktober 2019 gestarteten
       Restrukturierungsplans von 321,2 Millionen Euro waren. Die EU-Kommission,
       die als oberste Wettbewerbshüterin darauf achtet, dass Unternehmen durch
       Staatshilfen keine unfairen Vorteile bekommen, hatte das Vorhaben 2021
       genehmigt. Dagegen wehrte sich die irische Fluggesellschaft Ryanair vor dem
       Gericht der EU.
       
       ## Keine inhaltliche Rechtmäßigkeit des Antrags von Ryanair
       
       Die Richter gaben dem Antrag von Ryanair nun statt – allerdings nur in
       Bezug auf eine Verletzung der Verfahrensrechte im Rahmen des erforderlichen
       Prüfverfahrens. Die Richter stellten klar, dass Ryanair die inhaltliche
       Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht beanstanden konnte. Denn die irische
       Airline habe nicht nachgewiesen, dass ihre wettbewerbliche Stellung durch
       die fragliche Beihilfe spürbar beeinträchtigt werden könne und dass sie vom
       Beschluss der Kommission individuell betroffen sei.
       
       Condor wurde in einem Schutzschirmverfahren saniert, und Anfang 2020 stand
       mit der LOT-Mutter PGL ein Investor bereit. Doch unmittelbar nach dem
       Ausbruch der Coronapandemie sprangen die Polen ab – und der deutsche
       Ferienflieger benötigte erneut staatliche Hilfe. Condor wandte anschließend
       die drohende Insolvenz ab und verließ zum 1. Dezember 2020 das
       Schutzschirmverfahren. 2021 fand sich dann ein neuer Investor.
       
       Es ist nicht das erste Mal, [2][dass Beihilfen für Condor vor europäischen
       Gerichten Thema sind]. Ein früherer Beschluss der EU-Kommission zu
       Corona-Beihilfen Deutschlands für Condor wurde zunächst durch eine
       Ryanair-Klage zu Fall gebracht. Daraufhin genehmigte die Brüsseler Behörde
       2021 die Corona-Hilfen erneut – und mit ihnen auch die
       Umstrukturierungsbeihilfe, um die es nun ging. Eine weitere Klage Ryanairs
       gegen ein 380 Millionen Euro schweres Rettungsdarlehen für Condor nach der
       Cook-Insolvenz wurde vom Gericht der EU jedoch abgewiesen.
       
       Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche
       Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte die irische Airline in
       einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht. Condor und Ryanair hatten
       auch schon im vergangenen Jahr zusammen erfolgreich gegen die deutsche
       Corona-Finanzspritze für die Lufthansa geklagt, die die Lufthansa längst
       zurückgezahlt hat. In diesem Fall steht ein Urteil des Europäischen
       Gerichtshofs (EuGH) noch aus.
       
       8 May 2024
       
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