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       # taz.de -- Dschihadisten-Prozess in Frankfurt: Fünf Jahre Haft für Ex-IS-Mitglied
       
       > Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. verurteilt den 32-jährigen Deniz B.
       > wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen ausländischen Vereinigung.
       
   IMG Bild: Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main: fünf Jahre Haft für Deniz B
       
       Frankfurt am Main afp/taz | Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat ein
       Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu einer
       mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Das OLG sprach den 32-jährigen Deniz B.
       am Montag wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen ausländischen
       Vereinigung und Kriegsverbrechen gegen das Eigentum schuldig. Es verhängte
       fünf Jahre Haft.
       
       Das OLG sah es als erwiesen an, dass Deniz B. im Frühjahr 2016 gemeinsam
       mit seiner Frau über die Türkei und Syrien in den Irak gereist war, um sich
       dem IS anzuschließen. Dort absolvierte er eine militärische Ausbildung,
       leistete Wachdienste und hielt sich als Kämpfer für den IS einsatzbereit.
       
       Der Angeklagte war zuletzt im Logistikbereich tätig und für die Verteilung
       von Kraftstoffen zuständig. Er habe von der Vereinigung eine monatliche
       Alimentation in Höhe von zwischen 100 und 125 US-Dollar erhalten und sei
       mit einem Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow AK-47 sowie einem
       Sprengstoffgürtel ausgestattet gewesen.
       
       Mit seiner Frau lebte der Angeklagte dem Urteil zufolge nacheinander in
       zwei Häusern, die ihnen der IS überließ. Die rechtmäßigen Bewohner waren
       zuvor vor der Miliz geflohen beziehungsweise von ihr getötet oder
       vertrieben worden.
       
       Im August 2017 wurde der 32-Jährige durch kurdische Sicherheitskräfte
       festgenommen und befand sich bis zu seiner Abschiebung nach Deutschland in
       Haft. Im Dezember 2022 wurde er bei seiner Wiedereinreise nach Deutschland
       festgenommen und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Seit März
       vergangenen Jahres war der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, der
       Beschuldigte kam auf freien Fuß.
       
       Nach Ansicht des OLG geht von dem Angeklagten, der ein Geständnis abgelegt
       und sich vom IS abgewandt habe, keine Gefahr für weitere Straftaten aus.
       Seine Haftzeit im Irak, die dem Gericht zufolge unter desolaten Bedingungen
       erfolgte, wird auf die nun verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Das
       Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
       
       13 May 2024
       
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