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       # taz.de -- EU-Lieferkettengesetz beschlossen: „Meilenstein für Menschenrechte“
       
       > Die EU-Lieferketten-Richtlinie ist abgesegnet. „Nicht praxistauglich“,
       > sagen Lobbyisten, andere sehen eine „gute Nachricht für Mensch und
       > Umwelt“.
       
   IMG Bild: Kinderarbeit in einer örtlichen Konfektionsfabrik in Dhaka, Bangladesch
       
       Berlin taz | Elf Jahre nach dem Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in
       Bangladesch mit über 1.000 Toten hat die Europäische Union endgültig ihre
       [1][Lieferketten-Richtlinie] beschlossen. Nach dem EU-Parlament stimmte am
       Freitag auch der Rat der Regierungen mit Mehrheit zu – bei [2][Enthaltung
       der Bundesregierung], welche [3][die FDP gegen SPD und Grüne durchgesetzt]
       hatte.
       
       Unter anderem um katastrophale Unfälle wie Rana Plaza zu verhindern, müssen
       [4][europäische Unternehmen] bald eine gewisse Verantwortung für die
       Arbeitsbedingungen bei ihren weltweiten Lieferanten übernehmen. Damit
       sollen sie die [5][sozialen und ökologischen Menschenrechte der
       Beschäftigten] gewährleisten, die die Produkte herstellen. Es geht etwa um
       das Recht auf ausreichenden Lohn, gewerkschaftliche Betätigung,
       Mindesturlaub, Arbeitssicherheit, Land, Wasser und gesunde Umwelt. Die
       EU-Mitgliedsländer müssen Behörden benennen, die die Einhaltung
       kontrollieren. Strafen gegen Unternehmen sind möglich, falls diese den
       Vorschriften nicht nachkommen.
       
       In einigen Jahren sind zunächst große Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten
       und mit einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro an die Richtlinie gebunden.
       Danach sinkt die Grenze, bis auch Firmen mit 1.000 Leuten und 450 Millionen
       Euro Umsatz erfasst werden. Die EU-Staaten haben nun gut zwei Jahre Zeit,
       um die Richtlinie in Kraft zu setzen.
       
       In der Übergangszeit ist das bereits existierende [6][deutsche
       Lieferkettengesetz teilweise schärfer] als die EU-Regelung. Denn die
       Untergrenze von 1.000 Beschäftigten gilt hierzulande bereits jetzt.
       Andererseits enthält die europäische Richtlinie einige Vorschriften, die
       über das hiesige Gesetz hinausgehen. Zum Beispiel: Wenn eine europäische
       Firma mitverantwortlich ist für einen Schaden, den Beschäftigte eines
       Zulieferers erleiden, haftet sie bald dafür. Sie kann dann später in ihrem
       Heimatland, etwa Italien, Deutschland oder Dänemark, auf Schadensersatz
       verklagt werden. Der Bundestag muss das deutsche Gesetz entsprechend
       anpassen.
       
       ## „Zivilgesellschaftlichen Druck aufrechterhalten“
       
       Der [7][Verband der Industrie- und Handelskammern (DIHK)] forderte, das
       hiesige Gesetz in der Übergangszeit auszusetzen. Die EU-Richtlinie
       kritisierte er als „weder praxistauglich noch verhältnismäßig“.
       
       Andere Organisationen äußerten sich dagegen positiv. „Die Zustimmung der
       EU-Mitgliedsstaaten zum EU-Lieferkettengesetz ist ein Meilenstein für den
       Schutz der Menschenrechte weltweit“, erklärte die grüne EU-Abgeordnete Anna
       Cavazzini.
       
       Von einer „guten Nachricht für Mensch und Umwelt“, sprach die Umwelt- und
       Entwicklungsorganisation Germanwatch. „Die deutsche Bundesregierung muss
       das Gesetz nun zügig in deutsches Recht überführen und konsequent
       umsetzen“, sagte Dagmar Pruin, Präsidentin des evangelischen Hilfswerks
       Brot für die Welt. „Gemeinsam mit unseren weltweiten Partnern werden wir
       den zivilgesellschaftlichen Druck aufrechterhalten und Betroffene von
       Menschenrechtsverletzungen unterstützen.“
       
       24 May 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Hannes Koch
       
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