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       # taz.de -- EuGH-Urteil zu Asylpolitik: Hohe Geldstrafe für Ungarn
       
       > Die Regierung in Budapest profiliert sich mit harter Asylpolitik auch
       > gegen die EU. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird das
       > jetzt teuer.
       
   IMG Bild: Seine Asylpolitik wird nun teuer: der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán
       
       BERLIN ap | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn wegen seiner
       Asylpolitik zu 200 Millionen Euro Strafe verurteilt. Außerdem müsse Ungarn
       für jeden weiteren Tag des Verzugs bei der Umsetzung der EU-Asylregeln eine
       Million Euro Zwangsgeld zahlen, entschied der EuGH am Donnerstag. Die
       tägliche Millionenzahlung beginne ab Donnerstag, sagte ein Sprecher.
       
       Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán nannte das Urteil empörend
       und inakzeptabel. „Es scheint, dass illegale Migranten den Brüsseler
       Bürokraten wichtiger sind als ihre eigenen europäischen Bürger“, schrieb
       Orbán im Kurznachrichtendienst X. Der EuGH hat seinen Sitz in Luxemburg.
       
       Die ungarische Regierung hatte nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie 2020
       ein Gesetz durchgesetzt, das Menschen, die internationalen Schutz suchen,
       dazu zwang, zunächst in den ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kyjiw
       eine Einreisegenehmigung für Ungarn zu beantragen. Erst nach ihrer Rückkehr
       nach Ungarn konnten sie dann ihre Asylanträge einreichen.
       
       [1][Bereits im Dezember 2020 urteilte der EuGH], dass Ungarn sich nicht an
       die EU-Politik zur Gewährung von internationalem Schutz und zur Rückführung
       illegal zugewanderter Migranten gehalten hat. Danach hat die EU-Kommission
       Strafzahlungen beantragt.
       
       Der EuGH erklärte jetzt, Ungarn sei dem Urteil von 2020 nicht nachgekommen
       und [2][verstoße gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit in der EU].
       „Diese Vertragsverletzung, die darin besteht, die Anwendung einer
       gemeinsamen Politik der Union insgesamt bewusst zu umgehen, stellt eine
       ganz neue und außergewöhnlich schwere Verletzung des Unionsrechts dar“,
       hieß es weiter.
       
       Menschen haben das Recht, Asyl oder andere Formen des internationalen
       Schutzes zu beantragen, wenn sie in ihrem Heimatland um ihre Sicherheit
       fürchten müssen oder ihnen Verfolgung unter anderem aufgrund ihrer
       Hautfarbe, Religion, ethnischen Herkunft oder ihres Geschlechts droht.
       
       13 Jun 2024
       
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