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       # taz.de -- Nach Protest von Besetzer*innen: 250.000 Euro wegen Bagger-Protest?
       
       > Der Kohlekonzern Leag will Klimaaktivist*innen zu
       > Unterlassungserklärungen bringen. Die sagen, dass das Kritiker*innen
       > einschüchtern soll.
       
   IMG Bild: Der Kohlekonzern Leag fordert vonl AktivistInnen Unterlassungserklärungen, um zukünftige Proteste zu verhindern
       
       Berlin taz | Zwei Klimaaktivist*innen der Gruppe Ende Gelände standen
       am Dienstag für eine Aktion vor Gericht. Sie waren vor mehr als fünf Jahren
       im Lausitzer Tagebau auf Bagger geklettert und hatten nach Angaben des
       Betreibers Leag den Betrieb behindert.
       
       Die Leag hatte daraufhin von den Aktivist*innen die Unterzeichnung
       einer Unterlassungserklärung gefordert. Sollten sie zur Unterlassung
       verurteilt werden, drohe bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu
       250.000 Euro, teilte ein Sprecher des Landgerichts Cottbus mit.
       
       Eine Einigung zwischen den Konfliktparteien konnte beim Prozessauftakt am
       Dienstagmittag nicht erzielt werden, berichten Prozessbeobachter*innen. Der
       Streit über die Kohlebagger-Besetzung geht also noch in eine nächste Runde.
       
       Die Aktivist*innen halten die Forderungen der Leag für überzogen: Sie
       seien „unbegründet“ und dienten dazu, Klimaaktivist*innen mit
       Kostendrohungen von weiteren Protesten abzuhalten, argumentieren sie.
       
       ## Aktivist*innen unterschrieben Unterlassungserklärung
       
       „Sollte es erneut zu Protesten im Tagebau kommen, würden die angedrohten
       Bußgelder Aktivismus faktisch unmöglich machen“, warnt Jana Alt, die selbst
       zu den damaligen Tagebaubesetzer*innen gehört.
       
       Die insgesamt 23 beteiligten Aktivist*innen hatten bereits eine
       Unterlassungserklärung unterschrieben, allerdings geht die der Leag nicht
       weit genug. Genauer gesagt geht es um zwei Erklärungen: Eine bezieht sich
       auf das Gelände der Lausitz Energie Bergbau AG, die andere auf das Gelände
       der Lausitz Energie Kraftwerke AG.
       
       Die Beklagten hatten die Unterlassungserklärung für die Bergbau AG bereits
       unterschrieben, lehnten aber eine Unterschrift für die Kraftwerke AG ab, da
       diese von der Aktion nicht betroffen gewesen sei. Die Leag erklärte, sie
       wolle sowohl ihre Kraftwerke als auch ihre Tagebaue vor künftigen
       Beeinträchtigungen geschützt wissen.
       
       ## Klage soll Kritiker:innen einschüchtern
       
       Rechtsanwalt Thorsten Deppner, der die zwei Aktivist*innen verteidigt,
       rechnet damit, dass die Beklagten den Prozess teilweise gewinnen werden.
       „Der Verlauf der Verhandlung bestätigt, dass es sich bei der Klage um einen
       Slapp handelt“, sagte Deppner nach der Verhandlung. Slapp ist ein Akronym
       und steht für Strategic Lawsuit Against Public Participation, zu Deutsch
       also eine Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung. Das heißt: eine
       rechtsmissbräuchliche [1][Form der Klage, die den Zweck hat, Kritiker
       einzuschüchtern].
       
       Die Unterlassungsklage der Lausitz Energie Kraftwerke AG diene der
       Abschreckung und solle demokratisches Engagement präventiv unterbinden, so
       Deppner. Dagegen werde man sich zur Wehr setzen. Gemeint ist eine
       strategische Klage, um zivilen Protest zu kriminalisieren. Die [2][EU hatte
       im März dieses Jahres eine neue Anti-Slapp-Richtlinie] verabschiedet, die
       derzeit in deutsches Recht umgesetzt wird.
       
       Mitte Juni hatte der [3][Verfassungsschutz Ende Gelände als
       linksextremistischen Verdachtsfall] eingestuft. Der Inlandsgeheimdienst
       kann zur Beurteilung der Aktivitäten nachrichtendienstliche Mittel nutzen,
       wie etwa die Beobachtung oder Informant*innen. Diese Einstufung dürfe im
       Prozess aber keine Rolle spielen, sagt Deppner. „Das würde Tür und Tor
       öffnen, alle möglichen anderen Personen mit einer Unterlassungsklage zu
       überziehen.“
       
       Es sei zu Recht äußerst schwierig, jemanden wegen seiner Mitgliedschaft in
       einer politischen Vereinigung für mögliche künftige Handlungen anderer
       Mitglieder zur Unterlassung zu zwingen. Beide Seiten können bis Ende August
       Stellungnahmen abgeben. Der Zivilprozess wird am 19. September fortgesetzt,
       erst dann ist mit einem Urteil zu rechnen.
       
       3 Jul 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Kriminalisierte-Klimaproteste/!6003907
   DIR [2] /EU-geht-gegen-Einschuechterungsklagen-vor/!5994714
   DIR [3] /Ende-Gelaende-ueber-Verfassungsschutz/!6017628
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Maximilian Arnhold
       
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