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       # taz.de -- Ehemaliges Verbot sexueller Handlungen: Erst 357 Betroffene stellten Antrag
       
       > Rund 50.000 Homosexuelle wurden wegen sexueller Handlungen verurteilt.
       > Seit 2017 können Betroffene Entschädigung einfordern. Doch nur wenige tun
       > dies.
       
   IMG Bild: Er war nicht allein auf dem Christopher Street Day in Berlin 1982, Protest gegen Diskriminierung
       
       Bonn epd | Sieben Jahre nach der Entscheidung des Gesetzgebers, Menschen zu
       rehabilitieren und zu entschädigen, die wegen homosexueller Handlungen
       verurteilt worden sind, gehen kaum noch entsprechende Anträge ein. Im
       vergangenen Jahr waren es nur fünf solcher Anträge, in diesem Jahr bis zum
       1. Juli neun, wie das Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn dem
       Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte.
       
       [1][Seit der Bundestagsentscheidung im Jahr 2017] sind den Angaben zufolge
       insgesamt 357 Anträge eingegangen. 264 davon wurden positiv beschieden und
       bislang rund 930.000 Euro an Entschädigungsleistungen ausgezahlt. Die Zahl
       der Anträge liegt damit deutlich unter dem, was erwartet wurde.
       
       Laut einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden
       in der Bundesrepublik bis 1969 [2][rund 50.000 Männer auf Grundlage des
       damaligen Verbots sexueller Handlungen] zwischen Menschen gleichen
       Geschlechts verurteilt. Zwar wird davon ausgegangen, dass sehr viele davon
       nicht mehr leben. Dennoch rechnete die Bundesregierung zum damaligen
       Zeitpunkt mit mehreren Tausend Anträgen.
       
       Homosexuelle, die nach 1945 wegen einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs
       verurteilt wurden, können eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro
       erhalten, wenn das Urteil aufgehoben wird. Haftstrafen werden mit 1.500
       Euro pro Jahr entschädigt. Der Paragraf 175 im Strafgesetzbuch wurde in der
       Bundesrepublik 1969 abgemildert, abgeschafft aber erst 1994.
       
       Vor zwei Jahren verlängerte die aktuelle Bundesregierung zudem aufgrund der
       geringen Antragszahlen die Frist für das Stellen von Anträgen, die
       eigentlich schon im Juli 2022 auslaufen sollte. Nun können die Anträge noch
       bis zum 21. Juli 2027 gestellt werden.
       
       10 Jul 2024
       
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