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       # taz.de -- Möbliertes Wohnen: Mehr Wände, mehr Miete
       
       > Anbieter möblierter Wohnungen verändern Grundrisse ohne Genehmigung, aber
       > die Bezirke sind machtlos. Der Senat plant eine Prüfstelle gegen
       > Mietwucher.
       
   IMG Bild: 10 Quadratmeter, 600 Euro, Zwangs-WG
       
       Berlin taz | [1][Möbliertes Wohnen] ist in Berlin der Trend schlechthin,
       wenn es darum geht, aus Wohnraum den Maximalprofit zu schlagen. 54 Prozent
       aller Angebote entfielen 2023 auf möbliertes, meist befristetes Wohnen. Oft
       werden nur einzelne Zimmer angeboten. Dabei gilt: Je mehr separate Zimmer,
       desto mehr Geld lässt sich herausschlagen. Was liegt also näher als
       Grundrissänderungen durch das Einziehen von Wänden?
       
       Ein Hindernis dabei stellen die mehr als 70 Berliner Milieuschutzgebiete
       dar, in denen die Veränderung von Grundrissen genehmigungspflichtig ist.
       Nicht erforderliche Änderungen etwa der ursprünglichen Zimmeranzahl, sind
       nicht genehmigungsfähig, wie es in der Antwort des Senats auf eine
       [2][Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Katalin Gennburg vom Juni]
       heißt.
       
       Doch die Angebote für kleine, möblierte Zimmer in Wohnungen, die man sich
       mit vier oder auch sieben Mitbewohner:innen teilen muss, sprießen wie
       Pilze aus dem Boden. Anbieter wie Spoony und flat-mate – beide haben die
       selben EIgentümer – haben sich darauf spezialisiert. Sie inserieren auf
       Portalen wie HousingAnywhere oder – dort derzeit nur Wohnungen:
       Wunderflats. So berichteten Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg von drei
       Fällen von Grundrissänderungen durch diese Firmen, die zuvor nicht
       genehmigt wurden.
       
       In einer aktuellen Anfrage wollte Gennburg wissen, inwiefern die Bezirke
       genehmigte wie untersagte Baumaßnahmen im Nachhinein überprüfen. Die
       Antworten sind ernüchternd: Alle Bezirke berichten, dass dies aufgrund von
       Personalmangel nicht systematisch erfolgt. Aus Charlottenburg-Wilmersdorf
       heißt es gar, 2005 sei die Bauabnahme „weitestgehend abgeschafft“ und der
       Personalbestand in der Bauaufsicht um „ca. die Hälfte reduziert“ wurde.
       
       ## Wo bleiben die Strafen
       
       In einem Fall in der Moabiter Turmstraße wurde die abgelehnte Aufteilung
       eines großen Zimmers in drei kleine durch eine Luxemburger Firma erst durch
       eine [3][frühere Anfrage von Gennburg öffentlich]. Inzwischen hätten zwei
       Anhörungen mit dem Eigentümer stattgefunden.
       
       Gennburg kritisiert, dass unbeantwortet bleibe, „wie und wann man nun die
       angestrebte Rückbauanordnung durchzusetzen gedenkt“. Sie weist darauf hin,
       dass „Bußgelder bis zu 500.000 Euro“ in Betracht kommen. Dafür aber müssten
       die Bauaufsichtsbehörden entsprechend ausgestattet werden. „Der Senat muss
       die Bezirke in die Lage versetzen, solchen gemeinschädlichen
       Geschäftsmodellen den Garaus zu machen.“
       
       Unterdessen plant Schwarz-Rot die Errichtung einer Prüfstelle, um Fällen
       von Mietwucher und der Nichteinhaltung der Mietpreisbremse nachzugehen. Ein
       Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden,
       die Stelle im November ihre Arbeit aufnehmen.
       
       Ob sie vor allem aktiv werden soll, wenn Wohnungen mit einem Aufschlag von
       mehr als 15 Prozent wieder vermietet werden, oder auch das Geschäftsmodell
       möblierter Wohnungen in den Blick nehmen soll, ist unklar. Strafrechtlich
       verfolgter Mietwucher liegt vor, wenn Mieten die ortsübliche
       Vergleichsmiete um 50 Prozent überschreiten. Das ist bei möblierten
       Wohnungen üblich, auch nach Abzug eines „angemessenen“
       Möblierungszuschlags.
       
       24 Jul 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Befristeter-und-moeblierter-Wohnraum/!6018646
   DIR [2] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19230.pdf
   DIR [3] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19115.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
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