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       # taz.de -- EU-Kommission sieht Verstöße: Elon Musks X droht Strafe
       
       > Die Plattform X verstößt in mehreren Bereichen gegen EU-Recht, sagt die
       > EU-Kommission. Die Gestaltung der Plattform könne Nutzer in die Irre
       > führen.
       
   IMG Bild: Verstößt nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission mit seiner Online-Plattform X gegen EU-Recht: der Unternehmer Elon Musk
       
       Brüssel dpa | Nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission verstößt
       US-Unternehmer Elon Musk mit seiner [1][Online-Plattform X] gegen EU-Recht.
       Damit droht der Firma eine hohe Strafzahlung, wie die Brüsseler Behörde
       mitteilt. Die Gestaltung der Online-Plattform X kann Nutzer laut Kommission
       in die Irre führen. Konkret wirft die Kommission X (früher Twitter) vor,
       dass die Art und Weise der Verifizierung von Nutzerkonten dazu führen
       könne, dass andere Nutzer der Plattform in die Irre geführt werden, weil
       jeder einen „verifizierten“ Account bekommen könne.
       
       Damit veröffentlicht die EU-Kommission erstmals vorläufige
       Untersuchungsergebnisse unter einem neuen [2][EU-Gesetz über digitale
       Dienste (DSA)]. X kann nun auf die Vorwürfe reagieren. Das Unternehmen war
       zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Die Kommission betont,
       dass ihre heute vorgestellten Ergebnisse noch nicht endgültig sind.
       
       Bei Twitter wurden die weiß-blauen Häkchen-Symbole zur Verifizierung früher
       nach einer Prüfung durch das Unternehmen an Prominente, Politiker und
       Personen des öffentlichen Lebens vergeben. Das ist auch die gängige Praxis
       bei anderen Online-Diensten. Musk [3][führte hingegen ein], dass alle
       Abo-Kunden Häkchen bekommen, die so aussehen wie früher. Insbesondere
       unmittelbar nach der Umstellung gab es mehrfach Ärger, weil falsche
       Accounts von Unternehmen und Prominenten plötzlich echt wirkten.
       
       Die Kommission teilte nun mit, es gebe Hinweise darauf, dass böswillige
       Akteure solche vermeintlich verifizierten Konten auf X missbrauchten, um
       andere Nutzer zu täuschen.
       
       ## Hohe Strafe droht
       
       Online-Plattformen müssen sich wegen des DSA seit einiger Zeit an deutlich
       strengere Regeln halten. Dabei geht es unter anderem auch darum, dass es
       mehr Transparenz im Bereich Werbung gibt und Forschenden Zugriff auf
       bestimmte Daten gewährt wird. In beiden Punkten verstößt X laut vorläufiger
       Ansicht der EU-Kommission gegen den DSA. Auch gegen andere große
       Online-Plattformen laufen Untersuchungen auf Grundlage des DSA.
       
       Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, kann die
       EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten
       Jahresumsatzes verhängen. Gegen die Entscheidung könnte gerichtlich
       vorgegangen werden. Zum aktuellen Umsatz von X sind nur Schätzungen
       bekannt.
       
       Seit Musk den Vorgängerdienst Twitter im Oktober 2022 kaufte und von der
       Börse nahm, müssen keine Zahlen mehr vorgelegt werden. Details zum Geschäft
       gelangen nur bruchstückhaft ans Licht. So schrieb der Finanzdienst
       Bloomberg jüngst, im ersten Halbjahr 2023 seien die Erlöse im
       Jahresvergleich um 40 Prozent auf 1,48 Milliarden Dollar gefallen.
       
       X steht auch schon länger in der Kritik, nicht entschieden genug gegen
       Falschinformationen und Hassrede auf der Plattform vorzugehen. Der DSA
       verpflichtet Unternehmen auch dazu, strikt gegen illegale Inhalte wie zum
       Beispiel Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen. Elon Musk hatte stets
       betont, die aus seiner Sicht zu starken Einschränkungen der
       Meinungsfreiheit auf der Plattform beseitigen zu wollen.
       
       X wurde deswegen von der EU-Kommission bereits ein Fragenkatalog geschickt,
       nachdem es zahlreiche Hinweise auf illegale und irreführende Beiträge zum
       Angriff der islamistischen Hamas auf Israel auf der Plattform gegeben
       hatte. Da die Fragen offenbar nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission
       beantwortet wurden, wurde ein Verfahren gegen X eröffnet. Dieses läuft
       unabhängig von den heute vorgestellten vorläufigen Ergebnissen weiter.
       
       12 Jul 2024
       
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