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       # taz.de -- Wohngeld soll steigen: 30 Euro mehr Zuschuss zur Miete
       
       > Das Wohngeld soll im nächsten Jahr um durchschnittlich 15 Prozent erhöht
       > werden. Grund ist der Preisanstieg bei Mieten und Energiekosten.
       
   IMG Bild: Die letzte Wohngeldreform gab es im Jahr 2023
       
       Berlin dpa/Reuters | Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen sollen
       im nächsten Jahr einen höheren Mietzuschuss vom Staat bekommen. Grund ist
       der Preisanstieg nicht nur im Supermarkt, [1][sondern auch bei Mieten und
       Energiekosten]. Das monatliche Wohngeld solle zum 1. Januar 2025 deshalb um
       durchschnittlich 30 Euro oder 15 Prozent erhöht werden, teilte das
       Bauministerium mit. „Damit sorgen wir dafür, dass sich niemand durch zu
       hohe Wohnkosten zum Beispiel zwischen Heizen oder Essen entscheiden muss“,
       sagte Ministerin Klara Geywitz (SPD).
       
       Die Höhe des Wohngelds wird laut Gesetz alle zwei Jahre überprüft. [2][Die
       letzte Reform gab es 2023]. Damals wurde auch der Kreis der Berechtigten
       deutlich ausgeweitet. Ziel des Wohngelds ist, Arbeitnehmerinnen und
       Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner mit wenig Geld so zu entlasten,
       dass sie nicht wegen hoher Mieten Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen
       müssen. Die Höhe des Wohngelds hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder,
       dem Einkommen und der Miete ab.
       
       Das Ministerium rechnet damit, dass im nächsten Jahr bundesweit rund 1,9
       Millionen Haushalte Wohngeld erhalten können. Darunter seien rund 255.000
       Haushalte, die durch die Fortschreibung des Wohngeldes erstmals oder wieder
       einen Wohngeldanspruch hätten.
       
       Bund und Länder kostet die Erhöhung laut Entwurf der Verordnung 2025
       voraussichtlich jeweils 390 Millionen Euro zusätzlich. Da zugleich geringe
       Einsparungen beim Bürgergeld angenommen werden, belaufen sich die
       zusätzlichen Ausgaben für die öffentlichen Haushalte demnach auf 630
       Millionen Euro. Die Erhöhung wird von der Ministerin per Verordnung
       festgelegt, die nun zur Abstimmung an die Länder verschickt wurde.
       
       Die Erhöhung wird gerade in der Bundesregierung abgestimmt. Damit sie in
       Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat zustimmen.
       
       19 Jul 2024
       
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