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       # taz.de -- Nationales Luftreinhalteprogramm: Kein Plan für saubere Luft
       
       > Die Bundesregierung muss ihr Programm für gesündere Luft nachschärfen.
       > Ein Erfolg für die Umwelthilfe, die geklagt hatte. Der Bund will sich
       > wehren.
       
   IMG Bild: Die Luft in Deutschen Landen und Städten muss besser werden
       
       Berlin rtr | Die Bundesregierung muss ihr Luftreinhalteprogramm
       nachbessern. Dieses entspreche nicht den EU-Vorgaben, entschied das
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag. Geklagt hatten die
       [1][Deutsche Umwelthilfe (DUH)] und die Umweltorganisation [2][Client
       Earth].
       
       Die Regierung habe das Programm mit veralteten Daten unterlegt, bemängelten
       die Richter. So müsse etwa der Stopp der Kaufprämien für E-Autos, die
       Änderungen an der EU-Abgasrichtlinie Euro 7 sowie die weitere
       [3][Genehmigung für Holzpellet-Heizungen] berücksichtigt werden – diese
       Änderungen erhöhen den Ausstoß von Schadstoffen. „Ausgehend von diesen
       Prognosefehlern ist die Bundesregierung zu einer entsprechenden Änderung
       des Luftreinhalteprogramms verpflichtet“, so das Gericht.
       
       Das Umweltministerium wollte daraus allerdings keine Pflicht zu
       verschärften Vorgaben zur Luftqualität herauslesen. „Eine Nichteinhaltung
       der europäischen Reduktionspflichten wurde nicht festgestellt und
       zusätzliche Maßnahmen wurden ebenfalls nicht verlangt“, erklärte eine
       Sprecherin. Das Gericht ließ eine Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht
       zu.
       
       DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch widersprach: Die Auflistung der Mängel und
       Unsicherheiten in den Prognosen, zu denen auch der für 2030 angepeilte
       Kohleausstieg gehört, zwinge die Regierung zu Nachschärfungen. „Das ist ein
       großer Tag für saubere Luft in Deutschland“, sagte Resch. Erstmals sei die
       Regierung für ihre zu schwachen Maßnahmen verurteilt worden. „Die
       Versprechungen sind Schall und Rauch“. Resch [4][forderte erneut ein
       Tempolimit], um die Emissionen zu begrenzen.
       
       ## Feinstaub aus Industrie, Pkw-Kraftstoff und Reifenabrieb
       
       Die EU-Richtlinie verlangt von den Staaten konkrete Vorgaben für einen
       geringeren Ausstoß an Schadstoffen. Dabei geht es um Ammoniak, Schwefel-
       und Stickoxide sowie Feinstaub. Die Richtlinie sieht für jeden Schadstoff
       prozentuale Reduzierungen bis 2030 im Vergleich zu 2005 vor. Allein durch
       Feinstaub starben laut Europäischer Umweltagentur (EEA) 2021 in Deutschland
       rund 68.000 Menschen vorzeitig.
       
       Feinstaub entsteht durch Industrieprozesse, aber [5][auch durch Diesel- und
       Benzin-Pkw sowie Reifenabrieb]. Die Richtlinie hatte Deutschland
       verpflichtet, alle vier Jahre Luftreinhalte-Pläne zu erarbeiten, um die
       Schadstoffe gemäß der EU-Vorgaben zu reduzieren. Bereits gegen den Plan von
       2019 hatte die DUH geklagt, da er unzureichend sei. Ein zweiter Plan wurde
       erst im Mai von der Regierung vorgelegt.
       
       Zurückgewiesen hat das Gericht Forderungen der DUH, nach denen die
       Regierung einen Reduktionspfad von 2025 bis 2029 mit stetig verschärften
       Grenzwerten vorlegen müsse.
       
       23 Jul 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.duh.de/
   DIR [2] https://www.clientearth.de/
   DIR [3] /Feinstaub-durch-Heizen-mit-Holz/!5647233
   DIR [4] /Fuer-Klima-und-sichere-Strassen/!6021744
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