# taz.de -- Bundesverfassungsgericht zum Wahlrecht: Teilweise verfassungswidrig
> Am Montag war das Urteil zur Wahlrechtsreform laut Medienberichten kurz
> abrufbar. Demnach erklärt Karlsruhe die Reform teils für
> verfassungswidrig.
IMG Bild: Offiziell wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über das neue Bundestagswahlrecht am Dienstag verkünden
Karlsruhe Reuters | Das Bundesverfassungsgericht erklärt die
Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition teilweise für verfassungswidrig. In
dem Urteil, das Medienberichten zufolge am Montag zeitweise auf der
Webseite des Gerichts abrufbar war, erachten die Richter die
Fünf-Prozent-Hürde in Kombination mit der geplanten Abschaffung der
sogenannten Grundmandatsklausel als verfassungswidrig.
Die ebenfalls geplante Streichung der Regelung zu Überhang- und
Ausgleichsmandaten, die den aktuellen Bundestag auf 733 Sitze aufgebläht
haben, beanstandete das Gericht nicht. Offiziell soll das Urteil um 10.00
Uhr verkündet werden. Beim Bundesverfassungsgericht war niemand für eine
Stellungnahme zu erreichen. Mit dem Urteil waren die Klagen von CDU/CSU,
der Linken sowie der bayerischen Staatsregierung teilweise erfolgreich.
Die Ampel-Koalition hatte 2023 [1][eine Wahlrechtsreform beschlossen], die
eine Verkleinerung des Parlaments auf 630 Abgeordnete vorsah. Die
sogenannte Grundmandatsklausel, wonach mindestens drei Direktmandate einer
Partei den Weg in den Bundestag ebnen, fiel im neuen Gesetz weg.
Die Fünf-Prozent-Hürde, wonach nur Parteien, die bundesweit diese Schwelle
erreichen, in den Bundestag einziehen, wurde dagegen beibehalten. Schon in
der Verhandlung war die Abschaffung der Grundmandatsklausel bei
gleichzeitiger Beibehaltung der Fünf-Prozent-Hürde von den Richtern
kritisch hinterfragt worden.
## Grundmandatsklausel bleibt vorerst
Die Fünf-Prozent-Sperrklausel sei „in ihrer geltenden Form mit dem
Grundgesetz nicht vereinbar“, hieß es nun in dem Urteil. Sie beeinträchtige
den Grundsatz der Wahlgleichheit. Bis zu einer Neuregelung gelte die
Grundmandatsklausel fort, ordnete das Gericht an. Das ist vor allem für die
im September 2025 geplante Bundestagswahl relevant: Wenn es dem Gesetzgeber
nicht gelingt, bis dahin die Sperrklausel etwa auf drei Prozent zu senken
und die Fünf-Prozent-Hürde weiter besteht, gilt für diese Wahl immer noch
die Grundmandatsklausel.
Zuletzt hatte die Partei Die [2][Linke von der Grundmandatsklausel]
profitiert. Aber auch die [3][CSU sah sich gefährdet]. Da die Partei nur in
Bayern kandidiert, liegt sie bundesweit gerechnet nur knapp über fünf
Prozent der Stimmen. Sie gewinnt zwar regelmäßig nahezu alle Direktmandate
in Bayern, aber das wäre bei einem Wegfall der Grundmandatsklausel
unerheblich gewesen. Bliebe sie unter der Fünf-Prozent-Hürde, wäre sie
trotz aller Direktmandate nicht mehr im Bundestag vertreten.
30 Jul 2024
## LINKS
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