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       # taz.de -- Podcast Bundestalk: Der Streit über das Wahlrecht
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel
       > weitgehend gebilligt. Ist die Demokratie jetzt gut aufgestellt?
       
   IMG Bild: Christian Jakob, Christian Rath, Stefan Reinecke und Sabine am Orde diskutieren über die Wahlrechtsreform
       
       Berlin taz | Die Ampel hatte beschlossen, dass der Bundestag nicht mehr als
       630 Mitglieder haben soll. Das Parlament war wegen Überhangs- und
       Ausgleichsmandaten immer größer geworden. Nun sollen nicht mehr alle, die
       einen Wahlkreis direkt gewonnen haben, in den Bundestag kommen. Weil das
       Parlament sonst immer eben weiter wächst. Das [1][Bundesverfassungsgericht
       hat entschieden, dass dies im Prinzip in Ordnung geht], aber mit einer
       Ausnahme. Die Regel, dass eine Partei, die weniger als 5 Prozent hat, aber
       drei Direktmandate errungen hat, bleibt erst mal. Das wollten CSU und
       Linkspartei, die in Karlsruhe geklagt hatten.
       
       Ist das jetzt das gute Ende des endlosen, immer wieder gescheiterten
       Versuchs, das Wahlrecht realitätstauglich zu machen? Oder gibt es jetzt
       [2][Wahlkreise erster und zweiter Klasse] – nämlich solche mit einem direkt
       gewählten Parlamentarier und solche ohne direkt gewählten? Die Alternative
       wäre gewesen, die Zahl der 299 Wahlkreise zu verkleinern. Auch das hätte
       einen Preis gehabt – sehr große Wahlkreise auf dem Land.
       
       Die ergebnislosen Debatten um die Wahlrechtsreformen haben den fatalen
       Eindruck geschürt, dass die Politik noch nicht mal in der Lage ist, ihre
       eigenen Sachen zu regeln. Wie sollen die dann komplexe Probleme wie
       Klimapolitik lösen? Die Politik kann nach diesem Urteil einen neuen Weg
       gehen – die Fünf-Prozent-Hürde reduzieren. 2013 fielen mehr als 15 Prozent
       der abgegebenen Stimmen unter den Tisch.
       
       Wenn es immer mehr Parteien gibt, drohen relevante Teil der Wählerschaft
       nicht mehr repräsentiert zu werden. Ist die [3][5-Prozent-Hürde in einem
       System mit sechs oder sieben Parteien noch demokratisch]? Das Gegenargument
       lautet, man müsse eine Zersplitterung des Bundestages verhindern. Ist der
       Begriff Zersplitterung noch up to date? Oder altbundesrepublikanisches
       Stabilitätsdenken?
       
       Schließlich fragt sich, ob und wie man das Bundesverfassungsgericht vor
       [4][Einfluss der AfD schützen kann]. In Polen, USA und Israel sind die
       Verfassungsgerichte politische Kampfarenen geworden. Der Impuls, die
       unabhängigen Gerichte vor den Rechten zu schützen, ist naheliegend. Aber
       taugen Verfassungsgerichte als demokratische Bastionen gegen rechts?
       Darüber diskutiert im aktuellen Bundestalk [5][Stefan Reinecke] mit
       [6][Sabine am Orde], [7][Christian Rath] und [8][Christian Jakob].
       
       „Bundestalk“ – Der politische Podcast der taz erscheint jede Woche auf
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       2 Aug 2024
       
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       ## AUTOREN
       
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