# taz.de -- Aufhebung des Compact-Verbotes: Faesers Zitterpartie
> Die vorläufige Aufhebung des Compact-Verbotes ist eine Schlappe für die
> Innenministerin. Der Fall wird über das Bild ihrer Amtszeit entscheiden.
IMG Bild: Bundesinnenministerin Nancy Faeser
Es gibt eine eherne Regel im Innenministerium von Nancy Faeser: Ein
verhängtes Verbot muss vor Gericht Bestand haben. Bitter, dass diese
ausgerechnet am rechtsextremen Compact-Magazin gebrochen werden könnte.
Noch ist es nicht so weit, aber allein [1][dass das
Bundesverwaltungsgericht den Vollzug des Compact-Verbots vorläufig
aussetzte] und die Rechtsextremen um Herausgeber Jürgen Elsässer feiern,
ist unbestreitbar eine Schlappe für Faeser.
Auch mit anderen Projekten rennt die Innenministerin gerade gegen die Wand.
[2][Heimliches Durchsuchen der Polizei von Wohnungen?] Ein „absoluter
Tabubruch“, wird es nicht geben, so Justizminister Buschmann. [3][Einsatz
von Gesichtserkennungssoftware?] Die Grünen haben „verfassungsrechtlich
tiefgreifende Fragen“. [4][Verschärfung des Waffenrechts für Messer?]
„Symbolpolitik“, so die FDP.
Man fragt sich, welche Linie Faeser da verfolgt – und mit wem sie in der
Koalition eigentlich spricht. Jedenfalls steht keiner der Vorstöße für den
angekündigten Aufbruch in eine „grundrechtsorientierte“ Sicherheitspolitik.
Und so wird vieles Ankündigung bleiben bei Faeser, mal wieder.
Der Fall Compact aber liegt anders, hier war Handeln geboten. Den Kampf
gegen Rechtsextremismus hatte Faeser, völlig zu Recht, zum zentralen
Anliegen erklärt. Aber auf vorgelegte Pläne folgte lange wenig. Umso mehr
scheint dies Faeser nun mit Verboten wettmachen zu wollen: Hammerskins,
Artgemeinschaft, Compact. Bei keinem trifft es die Falschen.
## Faeser muss sich fragen: Hätten mildere Mittel gereicht?
Auch Compact ist weit mehr als ein Magazin: Es vernetzt die rechtsextreme
Szene, pusht die AfD, Putin oder Remigrationsprediger Martin Sellner,
organisiert Proteste. Das Blatt fordert Widerstand gegen die „Asylbombe“,
„Gender-Terror“ oder das „Finanzjudentum“, will „Passdeutschen“ Rechte
verweigern, Elsässer will „das Regime stürzen“. Das ist kein Journalismus,
sondern aufwieglerischer Aktivismus. Die Behörden und eine Innenministerin
können hier unmöglich nur zuschauen.
Und ein Verbot via Vereinsrecht beanstandete das Bundesverwaltungsgericht
ebenso wenig wie die Verfassungsschutzeinstufung von Compact als
rechtsextrem. Faeser muss sich allerdings schon fragen lassen, ob es nicht
tatsächlich – wie es das Gericht aufzeigt – auch vorerst mildere Mittel
gegeben hätte, um der Pressefreiheit Rechnung zu tragen: das Vorgehen gegen
einzelne Texte, Ausgaben oder Veranstaltungen.
Mittel wohlgemerkt, die das Triumph-heulende Compact weiter fürchten muss.
Nun aber muss das Innenministerium sein Material nachbessern und auch
Faeser zittern bis zum finalen Urteil – falls sie überhaupt solange im Amt
ist, denn das Verfahren könnte Jahre dauern. Sicher ist schon jetzt: Es
wird ganz zentral über das Bild von Faesers Amtszeit entscheiden.
16 Aug 2024
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## AUTOREN
DIR Konrad Litschko
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