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       # taz.de -- US-Gericht urteilt: Google ist Monopolist
       
       > Ein US-Gericht fällt ein wichtiges Urteil: Google habe ein
       > Internet-Monopol – und verteidige es auf unfaire Weise. Der Techgigant
       > will sich wehren.
       
   IMG Bild: Teuer erkauft: Google als voreingestellte Suchmaschine
       
       Washington dpa | Google muss eine empfindliche Niederlage gegen
       US-Wettbewerbshüter einstecken. Ein Richter in Washington urteilte, der
       Konzern habe ein Monopol bei der Internet-Suche – und es mit unlauteren
       Mitteln gegen Konkurrenz verteidigt. Google will gegen das Urteil in
       Berufung gehen.
       
       Welche Folgen die Gerichtsentscheidung vom Montag für Google,
       Internet-Nutzer und den Wettbewerb am Ende haben wird, ist unterdessen
       offen. Es soll ein weiteres Verfahren zu möglichen Konsequenzen geben.
       Zudem dürfte eine Berufung Jahre dauern.
       
       Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die milliardenschweren Deals, mit
       denen sich Google jahrelang den Platz als [1][voreingestellte Suchmaschine
       etwa im Web-Browser Safari] auf Apples iPhones oder bei Firefox sicherte.
       
       Der Richter Amit Mehta kam bei seiner Analyse des Falls zunächst zu dem
       Schluss, Google habe ein Monopol im Suchmaschinenmarkt. Dafür spreche unter
       anderem, dass der Konzern Preise für Werbekunden erhöhen könne, ohne
       negative Folgen zu befürchten.
       
       ## Google: verbotenes Handeln als Monopolist
       
       Die Deals, mit denen Google zur Standard-Suchmaschine auf iPhones und in
       anderen Browsern wurde, hätten diese Marktposition zementiert – und das sei
       für einen Monopolisten verbotenes Handeln gewesen, urteilte Mehta.
       
       Welche Auflagen das US-Justizministerium als Kläger fordern wird, ist noch
       unbekannt. Auch ist unter Experten umstritten, wie effiziente Maßnahmen für
       mehr Wettbewerb im Suchmaschinen-Markt überhaupt aussehen könnten.
       
       Denn Nutzer in der Europäischen Union werden [2][seit Greifen des
       Digital-Gesetzes DMA im März] bereits gefragt, welche Suchmaschine sie aus
       einer Liste als standardmäßig genutzte auswählen wollen. Sehr viele
       entscheiden sich dabei für Google, weil sie gute Erfahrungen damit gemacht
       haben. So ändert der zusätzliche Schritt zunächst einmal kaum etwas an den
       Marktanteilen.
       
       ## Apple und Firefox könnten Milliarden entgehen
       
       Auch ist fraglich, ob vom Gericht einfach so angeordnet werden kann, dass
       Apple und der Firefox-Entwickler Mozilla in den USA ihr Verfahren zur
       Auswahl einer Standard-Suchmaschine ändern. Denn beide Firmen sind nicht
       Teil des Verfahrens.
       
       Der Richter selbst betonte in seinem rund 280 Seiten langen Urteil
       mehrfach, dass Google anderen Suchmaschinen überlegen sei. So verwies er
       auf die Äußerung von Apple-Manager Eddy Cue, der sagte, es gebe gar keinen
       Betrag, für den Microsoft seiner Suchmaschine Bing die [3][Voreinstellung
       auf Apple-Geräten] erkaufen könne.
       
       So könnte eine mögliche Konsequenz der Entscheidung am Ende sein, dass
       Google seine Marktposition behält, ohne sie sich mit Zahlungen an andere
       Plattformen zu sichern. Während Apple locker ohne die Google-Milliarden
       auskommen kann, sind sie für die Firefox-Entwickler eine zentrale
       Einnahmequelle.
       
       Auch in den vergangenen Jahren konnten Nutzer zwar jederzeit eine andere
       Suchmaschine als Standard festlegen – viele bleiben jedoch bei der
       Voreinstellung. Richter Mehta kam zu dem Schluss, dass dadurch Rivalen
       keine Chance gehabt hätten, in den Web-Browsern Fuß zu fassen.
       
       ## Google hält sich für den besten Anbieter
       
       Kamyl Bazbaz vom Google-Konkurrenten DuckDuckGo sagte [4][dem
       Branchen-Newsletter „Platformer“], eine mögliche Gegenmaßnahme wäre, die
       Nutzer von Zeit zu Zeit zu fragen, ob sie eine andere Suchmaschine
       ausprobieren wollen. Auch könne das Gericht anordnen, dass Google neue
       Schnittstellen für Rivalen schaffen muss – oder dem Konzern untersagen,
       abgewanderte Nutzer mit Pop-Up-Nachrichten zu fragen, ob sie wieder
       zurückkehren wollten.
       
       Der Internet-Riese konterte in dem Verfahren, Nutzer griffen auf Google zu,
       weil sie mit der Qualität der Suchergebnisse zufrieden seien. So sei
       Firefox einst auf Yahoo als Standard-Suchmaschine umgeschwenkt – nach zwei
       Jahren aber zu Google zurückgekehrt.
       
       Auch nach dem Urteil betonte der Konzern, der Richter habe mehrfach
       anerkannt, dass von Google die beste Suchmaschine komme. Deshalb werde man
       in Berufung gehen und weiter Produkte entwickeln, die Menschen nützlich
       fänden.
       
       Die Klage war noch unter Donald Trump als Präsidenten eingereicht worden.
       Die Regierung von Trumps Nachfolger Joe Biden führte das Verfahren fort.
       „Der Sieg über Google ist ein historischer Sieg für das amerikanische
       Volk“, jubelte Justizminister Merrick Garland nach dem Urteil. Es zeige,
       dass kein Unternehmen über dem Gesetz stehe.
       
       6 Aug 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Googles-Absage-an-Cookie-Tracking/!5756013
   DIR [2] /Digital-Markets-und-Digital-Services-Act/!5992274
   DIR [3] /EU-klagt-gegen-Apple/!6016152
   DIR [4] https://www.platformer.news/
       
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