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       # taz.de -- Notunterkünfte in Berlin: Obdachlose müssen warten
       
       > Die geplante 24/7-Unterkunft für Menschen auf der Straße in Berlin ist
       > noch in weiter Ferne. Die Unterbringung soll künftig zentral geregelt
       > werden.
       
   IMG Bild: Erst spätabends rein in die Notunterkunft und frühmorgens wieder raus – das wird in Berlin für Obdachlose auch künftig so bleiben
       
       Berlin taz | Die geplante 24/7-Unterkunft für Obdachlose wird in absehbarer
       Zeit nicht kommen. Das geht aus einer unveröffentlichten Antwort der
       Senatssozialverwaltung auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Taylan Kurt
       hervor, die der taz vorliegt. Demnach wurde bislang weder ein Betreiber
       noch ein Objekt ausgewählt. Grund sei, dass sich die Förderrichtlinie für
       24/7-Unterkünfte noch im Abstimmungsprozess mit der Senatsfinanzverwaltung
       und dem Rechnungshof befinde.
       
       „Während der Senat nicht zu Potte kommt, müssen obdachlose Menschen weiter
       warten“, kritisiert der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Taylan Kurt.
       Die 2,4 Millionen Euro für die Unterkunft seien zwar da, könnten aber nicht
       abgerufen werden. „Da die Finanzverwaltung blockiert, steckt die
       Sozialverwaltung fest – der Prozess wird bewusst verschleppt.“ Kurt
       fordert, die dringend benötigte Unterkunft – die erste in Berlin für
       obdachlose Rollstuhlfahrende – schnellstmöglich zu eröffnen, bevor die
       Gelder verfallen.
       
       Im November war eine von zwei 24/7-Notunterkünften für Obdachlose in Berlin
       [1][geschlossen worden]. Die geplante Ersatzunterkunft wurde vom Vermieter
       einen Tag vor Vertragsunterzeichnung unerwartet abgesagt. Die einzig andere
       24/7-Unterkunft befindet sich in Kreuzberg, ist aber nur [2][für obdachlose
       Frauen].
       
       ## Klare Zuständigkeit, bessere Qualität
       
       Der schwarz-rote Senat plant, die Unterbringung von Obdachlosen künftig
       nicht mehr durch die Bezirke, sondern zentral über das Landesamt für
       Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zu regeln. Wie die Morgenpost berichtet,
       soll die Behörde in Landesamt für Geflüchtete und Unterkünfte (Lagu)
       umbenannt und umstrukturiert und vergrößert werden. Der entsprechende
       Gesetzesentwurf der Senatssozialverwaltung zur Umsetzung der
       [3][gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung] (GStU) soll noch in
       diesem Jahr an das Abgeordnetenhaus übergeben werden.
       
       Die GStU ist noch ein Vorhaben der rot-rot-grünen Vorgängerregierung.
       Dadurch soll das Zuständigkeitswirrwarr zwischen Land und Bezirken bei der
       Unterbringung beendet und die Qualität der Unterbringung durch einheitliche
       Standards verbessert werden.
       
       Bislang sind die Bezirke zuständig für die Unterbringung von Wohnungslosen,
       und das Land – also das LAF – für die Unterbringung von Geflüchteten. Nach
       Abschluss ihres Asylverfahrens müssen die Menschen aus den
       Flüchtlingsunterkünften ausziehen und vom Bezirk untergebracht werden –
       theoretisch. In der Praxis gibt es weder ausreichend Wohnungen noch
       Heimplätze, weshalb die „Statusgewandelten“ in den Flüchtlingsheimen
       bleiben – das sind rund 10.000 Menschen.
       
       28 Aug 2024
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Marie Frank
       
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       Unser Autor ist auf der Straße groß geworden, der Berliner Hermannplatz war
       sein Wohnzimmer. Eine Geschichte von Gewalt, Drogen und Zusammenhalt.
       Nominiert für den Theodor-Wolff-Preis 2024