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       # taz.de -- Verurteilung von früherer KZ-Sekretärin: BGH erklärt Urteil für rechtskräftig
       
       > Kann eine ehemalige Schreibkraft im Konzentrationslager Stutthof wegen
       > Beihilfe zum NS-Massenmord verurteilt wegen? Der Bundesgerichtshof sagt
       > ja.
       
   IMG Bild: Irmgard F. vor Gericht in Itzehoe, 20. Dezember 2022
       
       Leipzig dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer
       früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5.
       Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen ein Urteil des
       Landgerichts Itzehoe. Das Gericht hatte die inzwischen 99-jährige Irmgard
       F. [1][wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord
       in 5 Fällen] zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Diese
       Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.
       
       Der Fall gilt als das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der
       nationalsozialistischen Massenmorde. Irmgard F. war zwischen Juni 1943 bis
       April 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers
       Stutthof bei Danzig beschäftigt. Damals war sie 18 beziehungsweise 19 Jahre
       alt. Durch ihre Arbeit habe die junge Frau den Verantwortlichen des
       Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe
       geleistet, hatte das Landgericht geurteilt. Auch unterstützende Tätigkeiten
       könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden.
       
       ## Verteidigung hatte Revision eingelegt
       
       Die Verteidigung von Irmgard F. hatte Revision eingelegt. Der BGH hatte
       [2][darüber Ende Juli mündlich verhandelt]. Die Anwälte stellten unter
       anderem infrage, ob der Frau ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Es sei
       nicht erwiesen, dass sie wirklich wusste, was in dem Lager vor sich ging.
       Zudem habe sich ihre Arbeit als Schreibkraft nicht wesentlich von ihrem
       vorherigen Job in einer Bank unterschieden. Sie habe aus ihrer Sicht
       „neutrale Handlungen“ ausgeführt. Dieser Argumentation folgten die
       Bundesrichter nicht.
       
       Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts Itzehoe, dass Irmgard
       F. durch ihre Dienstbereitschaft psychische Beihilfe zu den Mordtaten
       geleistet hat. Über den Schreibtisch der Stenotypistin war fast die gesamte
       Korrespondenz des Lagers gegangen.
       
       ## Mehr als 60.000 Menschen in Stutthof gestorben
       
       Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des
       Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000
       Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.
       
       20 Aug 2024
       
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