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       # taz.de -- Cannabis im Verkehr: Es darf etwas mehr sein
       
       > Für Autofahrerinnen und Autofahrer mit THC im Blut gelten ab sofort
       > großzügigere Regeln. Manche wurden aber auch verschärft.
       
   IMG Bild: Trotz der Legalisierung von Cannabis gilt: Vorsicht beim Autofahren
       
       Berlin dpa | Für Autofahrerinnen und Autofahrer gelten jetzt neue
       Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer. Dazu zählt ein
       gesetzlicher Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff THC ähnlich wie die
       0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Wer mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol
       (THC) je Milliliter Blut oder mehr unterwegs ist, riskiert künftig in der
       Regel 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Wird dazu noch Alkohol
       getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße.
       
       Die Verkehrsregelungen kommen begleitend zur teilweisen Freigabe von
       Cannabis, die Kiffen und privaten Anbau für Volljährige seit 1. April mit
       vielen Vorgaben zulässt. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, das in
       Kraft getretene Gesetz schaffe Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Mit
       besonderen Regelungen für Fahranfänger und junge Fahrer werde ein Beitrag
       zur Verkehrssicherheit geleistet.
       
       Wie bei Alkohol gibt es in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für
       Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren nun auch ein Cannabis-Verbot – die
       Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel
       250 Euro Buße.
       
       Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von THC Folgen
       drohten. Dafür gab es keinen Grenzwert, in der Rechtsprechung etablierte
       sich aber ein Wert von 1 Nanogramm. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich
       Experten aber schon 2022 für eine „angemessene“ Heraufsetzung aus. Denn der
       Wert sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine
       Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse. Unter anderem von
       Polizeivertretern kam aber auch Kritik.
       
       22 Aug 2024
       
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