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       # taz.de -- Staatsleistungen an Kirchen: Kein Geld mehr vom Staat
       
       > Trotz Widerstands der Länder: Nach über hundert Jahren will die Ampel ein
       > Gesetz beschließen, das das Ende jährlicher Millionen-Zahlungen
       > einleitet.
       
   IMG Bild: Schon lange umstritten: Mit diesem „Geldhamster“ protestierten 2019 Menschen in Kiel gegen die Staatsleistungen
       
       Frankfurt a.M./Berlin epd | Die Religionspolitiker der Ampel-Fraktionen
       wollen einem Medienbericht zufolge bald ein Gesetz zur Ablösung der
       Staatsleistungen auf den Weg bringen. [1][Wie die Frankfurter Allgemeine
       Zeitung (FAZ) berichtet], soll der für den Herbst geplante Gesetzentwurf so
       gestaltet werden, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. Aus den
       Bundesländern, die für die Ablösung zahlen müssten, kommt Kritik.
       
       Der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars
       Castellucci, sagte der FAZ: „Ich bin klar dagegen, das Grundsätzegesetz
       zustimmungspflichtig auszugestalten.“ Dem Bericht zufolge sollen die
       Vorgaben zur Ablösung der Staatsleistungen vage bleiben. „Es wird sicher
       kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben
       wird“, sagte Castellucci.
       
       Den Kirchen solle damit kein Schaden zugefügt werden. „Es geht darum, die
       finanziellen Verflechtungen zwischen dem Staat und den Kirchen zu kappen“,
       sagte der SPD-Politiker. Die Länder sollten selbst wählen, ob sie den
       Kirchen Geld zahlen wollen, oder ihnen Grundstücke, Wald oder Wertpapiere
       übertrügen.
       
       Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung
       kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem
       Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Grundgesetz enthält [2][einen aus der
       Weimarer Reichsverfassung übernommenen Auftrag], diese
       Entschädigungszahlungen abzulösen. Möglich wäre dies etwa durch Einmal-
       oder Ratenzahlungen. Die Ampel-Koalition hatte 2021 im Koalitionsvertrag
       vereinbart, dazu ein Grundsätzegesetz vorzulegen. [3][Seitdem laufen
       Gespräche über die Ausgestaltung.]
       
       Konkret über die Modalitäten verhandeln müssen jedoch die Länder, aus deren
       Haushalten die Zahlungen fließen. Mehr als 600 Millionen Euro zahlen sie
       jährlich an die evangelische und katholische Kirche. Die Höhe fällt dabei
       je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus.
       
       ## Länder wollen mitbestimmen
       
       Der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU), warnte
       vor einem Alleingang auf Bundesebene „Es wäre dem deutschen Staatsaufbau
       angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen“, sagte Robra
       der FAZ. Die Länder würden die Zustimmungspflichtigkeit prüfen und
       gegebenenfalls rügen.
       
       Auch ein eher vages Gesetz käme zur Unzeit, sagte Robra: „Angesichts der
       knappen Kassen wäre es klüger, die Ablösung der Staatsleistungen weiter
       zurückzustellen.“
       
       Aus der CDU kommt laut FAZ noch ein anderer Vorschlag. Günter Krings (CDU),
       der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, möchte
       demnach nicht die Staatsleistungen streichen, sondern den Passus über deren
       Ablösung im Grundgesetz. „Das Staat-Kirche-Verhältnis hat sich seit 1919
       auch ohne Ablösung der Staatsleistungen gut eingespielt“, sagte Krings der
       Zeitung. Daher stelle sich die Frage, ob sich der Verfassungsauftrag nicht
       überlebt habe.
       
       23 Aug 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ampel-koalition-will-staatliche-zahlungen-an-kirchen-beenden-19935374.html
   DIR [2] /Staatsleistungen-an-Kirchen/!5832035
   DIR [3] /75-Jahre-Grundgesetz/!6012313
       
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