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       # taz.de -- Senat Berlin: Mit dem Bundesrat gegen Bedrohung
       
       > Gesetzesinitiative soll Zeugen besser vor Einschüchterung durch
       > Organisierte Kriminalität schützen. Grüne sehen „Symbolpolitik“.
       
   IMG Bild: Eine Gesetzesänderung soll Zeugen und Gerichtspersonal besser schützen
       
       Berlin taz | Der schwarz-rote Senat will Einschüchterungsversuchen
       gegenüber Zeugen und Gerichtspersonal mit einer Gesetzesänderung begegnen.
       Auf Vorschlag von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sollen solche
       Versuche künftig als Nötigung gelten. Ermöglichen soll das eine
       Bundesratsinitiative, von der sich Badenberg mehr Abschreckung verspricht.
       Im Blick hat sie dabei vor allem die Organisierte Kriminalität.
       
       Kritik kommt von den oppositionellen Grünen. Aus ihrer Sicht bringt eine
       solche Änderung „keine Abhilfe hinsichtlich der Bedrohung von Zeugen durch
       Organisierte Kriminalität“. Denn ein solches Vorgehen sei bereits strafbar.
       
       Konkrete Zahlen, wie oft Zeugen, aber auch Gerichtspersonal, Staatsanwälte
       oder Richter bedroht würden, nannte Badenberg am Dienstag in der
       Pressekonferenz nach der Senatssitzung nicht. Sie leitet aber von
       zunehmenden Messerfunden beim Einlass in Justizgebäude ab, dass das
       Bedrohungspotenzial zunimmt.
       
       Die Bundesratsinitiative besteht nach ihren Worten zum einen darin, dass
       die geschilderte Bedrohung den Nötigungsparagrafen im Strafgesetzbuch
       ergänzt. Zum anderen soll es zusätzliche Möglichkeiten zu
       Telefonüberwachung und Standortermittlung geben. Die SPD-Fraktion
       beanspruchte am Dienstag für sich, den Anstoß zu der Initiative gegeben zu
       haben.
       
       ## Lob von Polizeigewerkschaft
       
       Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen, Petra Vandrey, sprach von
       „Symbolpolitik“. Für einen besseren Schutz brauche es „mehr Personal und
       bessere Ausstattung“. Und auch insgesamt müsse mehr zur Bekämpfung der
       Organisierten Kriminalität unternommen werden.
       
       Anders als die Grünen lobte die Gewerkschaft der Polizei die Initiative.
       Sie sprach sich allerdings für einen höheren Strafrahmen aus, der bislang
       laut Badenberg zwischen einem halben Jahr und fünf Jahren liegt. Dem
       Vernehmen nach befürworteten auch die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD
       eine Mindeststrafe für Nötigung von einem Jahr. Die Justizsenatorin
       hingegen hält den jetzigen Strafrahmen für ausreichend.
       
       10 Sep 2024
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Alberti
       
       ## TAGS
       
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