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       # taz.de -- US-Autor „CJ“ Hopkins schuldig: Hakenkreuz bleibt strafbar
       
       > Ist die Verwendung verbotener NS-Symbole Ausdruck von Protest und damit
       > legitim? Nein, urteilt Berlins Kammergericht im Fall eines
       > Corona-Kritikers.
       
   IMG Bild: Nazi-Symbole gehören in den Müll und nicht auf Corona-Masken
       
       Berlin taz | Der Andrang beim Kammergericht ist am Montagmorgen groß. Grund
       ist ein Revisionsverfahren, bei dem die Frage verhandelt wird, ob die
       Verwendung des Hakenkreuzes ein legitimer Ausdruck von Protest ist – oder
       doch strafbar. Auf der Galerie des Gerichtssaals tummeln sich allerlei
       Anhänger*innen der [1][Querdenkerszene]. Später werden sie enttäuscht
       sein: Das Gericht stuft die Nutzung des [2][Hakenkreuzes] auf einer
       Corona-Schutzmaske als strafbar ein.
       
       Der Hintergrund: Der US-amerikanische Autor und Satiriker Christopher „CJ“
       Hopkins hatte im August 2022 zwei Tweets abgesetzt. Beide waren mit einem
       Foto versehen, das eine medizinische Coronamaske zeigte, die ein Hakenkreuz
       verdeckte. Dazu schrieb er: „Masken sind Symbole der Ideologiekonformität“
       und, ein Zitat von SPD-Gesundheitsminister Lauterbach: „Von der Maske geht
       immer auch ein Signal aus.“
       
       Wegen des Hakenkreuzes auf den Fotos erhielt Hopkins einen Strafbefehl über
       3.600 Euro oder 60 Tage Gefängnis. Dagegen ging er vor – zunächst mit
       Erfolg: Im Januar sprach ihn das Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf des
       Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen frei.
       
       Hopkins hatte zwar gestanden und auch eingeräumt, gewusst zu haben, dass es
       sich bei dem Hakenkreuz um ein grundsätzlich verbotenes Kennzeichen der
       NSDAP handelt. Allerdings habe er mit dem Symbol und der Maske vor einem
       „neu aufkommenden Totalitarismus“ im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur
       Bekämpfung der Coronapandemie warnen wollen, so seine Erklärung.
       
       Das Amtsgericht interpretierte das auch so und argumentierte, das
       Hakenkreuz sei in Christopher H.s Posts „Ausdruck einer Gegnerschaft zu den
       Methoden des nationalsozialistischen Regimes“.
       
       ## Nicht jedes Hakenkreuz ist verboten
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision vor dem Kammergericht
       eingelegt. Dieses hob am Montag das Urteil des Amtsgerichts auf und befand
       den Angeklagten für schuldig, mit dem Hakenkreuz ein Kennzeichen
       verfassungswidriger Organisationen genutzt zu haben. Die Entscheidung des
       Amtsgerichts stufte das Kammergericht als fehlerhaft ein.
       
       Tatsächlich ist nicht jedes Hakenkreuz in Deutschland verboten. Die
       entsprechenden Paragrafen 86 und 86a im Strafgesetzbuch enthalten eine
       Klausel, wonach das [3][Verbot nicht gilt], wenn das Verwenden und
       Verbreiten von strafbaren Nazi-Symbolen der Wissenschaft, Forschung und
       Lehre sowie der „staatsbürgerlichen Aufklärung“ dient. Diese Klausel wird
       „Sozialadäquanzklausel“ genannt.
       
       Hopkins Posts fallen nicht unter diese Ausnahmen, urteilte das
       Kammergericht. Denn aus seinen Postings gehe keine eindeutige Gegnerschaft
       zur NS-Ideologie hervor. Das Hakenkreuz als eines der Hauptsymbole der
       NSDAP habe er ausschließlich genutzt, um die Corona-Politik der
       Bundesregierung zu kritisieren – eine eindeutige Abkehr von den Idealen des
       Nationalsozialismus sei in seinen Posts nicht erkennbar.
       
       Laut mündlicher Urteilsbegründung der vorsitzenden Richterin stellt der
       Vergleich der Corona-Maßnahmen mit dem NS-Terrorregime eine Verharmlosung
       des Nationalsozialismus und des Völkermordes an den Juden dar, nicht aber
       eine Kritik daran. Die Verwendung des Hakenkreuzes auf der Maske erwecke
       außerdem den Eindruck, dass das NS-Symbol geduldet werde. Das sei aber zu
       vermeiden. Es solle keine Gewöhnung an derartige Symbole eintreten.
       
       Das Kammergericht ist das höchste Gericht Berlins. Über die Höhe der Strafe
       entscheidet nun eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten.
       
       Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde nachträglich korrigiert.
       
       30 Sep 2024
       
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