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       # taz.de -- Verfassungsgericht zu AfD-Klage: Juristisch richtig, politisch unklug
       
       > Das Verfassungsgericht entschied einwandfrei: Das Recht, gewählt zu
       > werden, gibt es nicht. Trotzdem wäre es kontraproduktiv, die AfD
       > auszuschließen.
       
   IMG Bild: Stephan Brandner (r.) von der AfD – hier in Karlsruhe – war Ausschussvorsitzender und wurde wegen Fehlverhaltens wieder abgewählt
       
       Dass die AfD keinen Anspruch hat, bestimmte Leitungsposten im Bundestag zu
       besetzen, ist keine Überraschung. Diesmal ging es in Karlsruhe um den
       [1][Vorsitz von Bundestagsausschüssen]. Vor zwei Jahren wollte die AfD
       einen Vizepräsidentenposten für sich durchsetzen. Jetzt wie damals lehnte
       das Bundesverfassungsgericht die Klagen ab.
       
       Entscheidendes Argument: Wenn ein Amt wie der Ausschussvorsitz von den
       Abgeordneten gewählt wird und diese einfach keine AfD-Politiker:innen
       wählen wollen, kann auch das Bundesverfassungsgericht sie nicht dazu
       zwingen. Es gibt kein Recht auf Erfolg bei Wahlen.
       
       Zwar wurden die Ämter bisher im Proporz verteilt, doch das gebe der AfD
       keine verfassungsrechtlichen Ansprüche, an diesem Proporz beteiligt zu
       werden. Schließlich handele es sich bei den Ausschussvorsitzenden nur um
       organisatorische und repräsentative Posten. Hier habe der Bundestag eine
       weitgehende Selbstverwaltung.
       
       Das Verfassungsgericht konzentriert sich zu Recht darauf, die Beteiligung
       der Opposition an der Gesetzgebung und der Regierungskontrolle
       sicherzustellen. Die gerechte Verteilung von Posten mit Funktionszulage ist
       da nicht so wichtig, auch wenn die AfD offensichtlich sehr gern an den
       wohldotierten Pfründen beteiligt wäre. Juristisch ist diese Entscheidung
       gut nachvollziehbar. Nicht jede Ungleichbehandlung muss das
       Bundesverfassungsgericht korrigieren.
       
       Bleibt die politische Frage, ob es klug ist, die AfD im Bundestag
       auszuschließen, [2][wo immer es rechtlich möglich ist]. Die „Altparteien“
       beschweren sich stets, dass die AfD den Parlamentarismus verächtlich mache
       und Sand ins Getriebe der Demokratie streue. Die Ausgrenzungspolitik der
       Mehrheit zeugt aber nicht gerade vom Glauben an Fairness.
       
       ## Wählen und wieder abwählen
       
       Nach der Karlsruher Entscheidung liegt die Lösung eigentlich nahe. Denn das
       Bundesverfassungsgericht hat im Fall des AfD-Politikers [3][Stephan
       Brandner] festgestellt, dass Ausschussvorsitzende nicht nur gewählt,
       sondern auch abgewählt werden können. Warum also wählt man die
       AfD-Kandidat:innen nicht entsprechend dem Wahlergebnis zu
       Ausschussvorsitzenden. Und wenn sie ihr Amt missbrauchen, können sie auch
       wieder abgewählt werden. Fehlverhalten zu sanktionieren ist überzeugender,
       als Fehlverhalten von vornherein zu unterstellen oder gewählte Abgeordnete
       gänzlich auszugrenzen.
       
       Für das breite demokratische Publikum, jenseits der Hardcore-Antifa-Linie,
       wäre das vermutlich leichter nachzuvollziehen als die aktuelle Politik
       einer generellen und pauschalen Nichtwahl von AfD-Abgeordneten.
       
       18 Sep 2024
       
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