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       # taz.de -- Personal für die Pflege: Vereinheitlichung gegen den Mangel
       
       > Die Bundesregierung will die Ausbildung von Pflege-Assistenzkräften
       > vereinheitlichen. Bessere Bedingungen sollen auch Personalengpässe
       > abmildern.
       
   IMG Bild: Lisa Paus und Karl Lauterbach stellen vor, wie eine bundeseinheitliche Ausbildung zu Pflegefachassistenzkräften aussehen könnte
       
       Berlin epd | Die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll künftig bundesweit
       einheitlich geschehen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin
       einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und
       Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), der den Rahmen der 18-monatigen
       Ausbildung regelt. Bisher gibt es laut Gesetzentwurf 27 verschiedene
       Assistenz-Ausbildungen in den Bundesländern, die sich in Ausrichtung,
       Anspruchsniveau, Ausbildungsdauer und -vergütung deutlich unterscheiden.
       
       Assistenzkräfte sollen künftig vermehrt Aufgaben von Pflegefachkräften
       übernehmen. Damit soll dem [1][Personalmangel in der Pflege] begegnet
       werden. Die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf werde bis 2055 um rund 1,8
       auf dann rund 6,8 Millionen steigen, heißt es im Gesetzentwurf. Gebraucht
       werde daher mehr Personal in der Pflege, was nicht allein durch eine
       [2][Steigerung der Zahl der Pflegefachpersonen] sichergestellt werden
       könne. Es bedürfe eines „Personalmixes“ aus Fachkräften und
       Pflegeassistenzen.
       
       Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, mit der
       einheitlichen Ausbildung werde der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert.
       Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bezeichnete die Ausbildung als
       „strategischen Baustein für die professionelle Pflege“.
       
       Voraussetzung für die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll ein
       Hauptschulabschluss sein. Bei einer positiven Prognose der Pflegeschule
       können aber auch Personen ohne Schulabschluss die Ausbildung beginnen. Die
       Ausbildung soll in 18 Monaten in Vollzeit, in Teilzeit in maximal 36
       Monaten absolviert werden. Auszubildende mit vorheriger Berufserfahrung
       können die Ausbildung auf 12 Monate oder weniger verkürzen. Zudem sollen
       die Auszubildenden künftig Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben.
       
       ## „Chance verpasst“
       
       Teil der Ausbildung sind den Angaben zufolge Pflichteinsätze in der
       stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie der stationären Akutpflege.
       Eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachkraft soll möglich sein.
       Pflegeassistenzen sollen ausgewählte Aufgaben von Fachkräften übernehmen,
       insbesondere im Bereich der medizinischen Behandlungspflege. Damit sollen
       Pflegefachkräfte entlastet, effizienter eingesetzt und Wegzeiten gespart
       werden, heißt es im Gesetzentwurf.
       
       Kritik an dem Vorhaben äußerte der Bundesverband privater Anbieter sozialer
       Dienste (bpa): „Die Bundesregierung ist den Empfehlungen vieler
       Trägerverbände und einiger Länder nicht gefolgt und bringt eine
       Pflege-Assistenzausbildung mit einer Dauer von 18 Monaten auf den Weg.
       Damit ist die Chance verpasst worden, schnelle Entlastung für Pflegekräfte
       und pflegende Angehörige zu schaffen. Das ist ernüchternd.“
       
       Ähnlich zurückhaltend äußerte sich der Arbeitgeberverband Pflege: „In der
       Altenpflege brauchen wir keine Maximalqualifikation, sondern eine
       Grundlagenausbildung. 18 Monate sind ein Kompromiss, aber nicht die beste
       Lösung. Wir hätten uns mehr Pragmatismus vom Gesetzgeber gewünscht.“
       
       ## Streit um Finanzierung
       
       Dagegen hieß es bei der AOK, eine Ausbildungszeit von 18 Monaten sei
       angemessen, um den Anforderungen der Pflegeberufe gerecht zu werden. Die
       Reform schaffe ein modernes Ausbildungssystem. Dass die Ampel zur
       Finanzierung allerdings plane, fast 240 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr
       auf die gesetzlichen Krankenkassen abzuwälzen und 17,7 Millionen auf die
       Pflegeversicherung, „lehnen wir entschieden ab, allein schon aus
       ordnungspolitischen Gründen“. Hier seien ausschließlich die Länder in der
       Pflicht.
       
       Neben rund 1,7 Millionen Pflegekräften arbeiten nach Angaben der
       Bundesregierung in Deutschland rund 515.000 Menschen als Pflegehilfskräfte,
       von denen etwa 343.000 eine [3][Ausbildung zum Pflegehelfer], zur
       Pflegeassistenz oder in einem anderen Beruf haben. Die Vereinheitlichung
       der Ausbildung und damit des Berufsbildes soll auch dazu beitragen, dass
       die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte einfacher wird.
       
       4 Sep 2024
       
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