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       # taz.de -- Gerichtsentscheidung zur AfD in Berlin: Kein Anspruch auf den Posten
       
       > Die AfD hat gegen das Land geklagt, weil Bezirksverordnetenversammlungen
       > ihnen einen Stadtratposten verweigern. Erstinstanzlich ist sie
       > gescheitert.
       
   IMG Bild: Die AfD darf hier nicht mitentscheiden: das Spandauer Rathaus
       
       Berlin dpa/taz | Die AfD ist zunächst mit dem Versuch gescheitert, die Wahl
       ihrer Bezirksstadträte in drei Berliner Bezirken gerichtlich durchsetzen.
       Das Verwaltungsgericht Berlin hat entsprechende Klagen der AfD-Fraktionen
       in Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Spandau gegen das Land abgewiesen,
       wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte.
       
       In den dortigen Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) versucht die AfD seit
       Langem, ihre Stadtratskandidaten wählen zu lassen. Nach ihren
       Wahlergebnissen vom 26. September 2021 hat die Partei nach gängiger Praxis
       einen Anspruch auf diese Posten im Bezirksamt. Eine Mehrheit der
       Bezirksverordneten verwehrt den AfD-Kandidaten jedoch ihre Zustimmung.
       
       Mit den Klagen wollte die Partei nun klarstellen, dass die
       Bezirksparlamente ihrer Verpflichtung nachkommen müssten. Sie beantragte,
       ihre Kandidaten direkt vom Verwaltungsgericht einsetzen zu lassen oder
       zumindest einen Verstoß gegen die Landesverfassung festzustellen.
       
       ## Kein „Besetzungsrecht“ der Fraktionen
       
       Eine Einsetzung lehnten die Richter mit Verweis auf den Grundsatz der
       Gewaltenteilung ab. Auch einen Verstoß gegen die Berliner Verfassung sahen
       die Richter nicht, wie aus den Entscheidungen hervorgeht. Diese sehe „kein
       über das Vorschlagsrecht hinausgehendes „Besetzungsrecht“ der Fraktion“
       vor. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, das Verwaltungsgericht
       ließ die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.
       
       In den zwölf Berliner Bezirken sind die Bezirksämter wichtige
       Entscheidungsgremien. Sie bestehen aus dem Bezirksbürgermeister und fünf
       Bezirksstadträten. Die Zusammensetzung des Bezirksamts richtet sich nach
       den Ergebnissen der BVV-Wahlen, die Mitglieder werden von den
       Bezirksparlamenten gewählt. Das Besondere dabei ist, dass dabei etwaige
       Koalitionen, die auf Bezirksebene Zählgemeinschaften heißen, keine Rolle
       spielen dürfen.
       
       Eine ähnliche Konstellation [1][gibt es im Abgeordnetenhaus]: Nach dessen
       Geschäftsordnung haben die Fraktionen Anspruch auf eine ihren Sitzen im
       Parlament entsprechende Zahl an Ausschussvorsitzenden. Der AfD stünden seit
       der Wiederholungswahl 2023 zwei Vorsitze zu, allerdings weigern sich die
       Mitglieder der übrigen Fraktionen in den Ausschüssen für Verkehr und
       Digitalisierung, die Kandidaten der rechtsextremen Partei zu wählen. Da
       deren Kandidaten bei allen erneuten Abstimmungen regelmäßig scheitern,
       werden die Sitzungen von den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.
       
       20 Sep 2024
       
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