# taz.de -- Berlins kommunale Kitas: Es muss betreut werden
> Eigentlich wollte Verdi die landeseigenen Kitas ab Montag unbefristet
> bestreiken. Ist nicht, hat jetzt das Arbeitsgericht entschieden.
IMG Bild: Am Montag doch in die Kita
Berlin taz/dpa | Das Arbeitsgericht Berlin hat den ab Montag geplanten
unbefristeten Streik in kommunalen Kitas untersagt. Die Gewerkschaften
müssten ihren Streikaufruf widerrufen, sagte der Vorsitzende Richter des
Arbeitsgerichts, Peter Hansen am Freitagnachmittag nach einer mündlichen
Verhandlung. Das Gericht gab damit einem Antrag des Landes Berlin statt.
Die Gewerkschaft Verdi kündigte an, Berufung beim Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg einzulegen.
Die Entscheidung sei eine herbe Enttäuschung, sagte Kalle Kunkel, Sprecher
von Verdi, zur taz. Er hoffe, dass die nächsthöhere Instanz bereits Mitte
nächster Woche über die Berufung entscheide. „Wir sind überzeugt, dass das
Landesarbeitsgericht unserer Auffassung folgt.“ [1][Der Streik, der Montag
beginnen sollte], sei aber zunächst abgesagt.
Zur Begründung für seine Entscheidung verwies das Gericht am Freitag auf
eine geltende Friedenspflicht. Es nannte aber auch „verbandsrechtliche
Gründe“. Zwar hätten Gewerkschaften ein grundgesetzlich garantiertes
Streikrecht. Allerdings habe aber auch das Land Berlin ein Recht, sich in
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu organisieren, und müsse
keinen Rauswurf aus diesem Verband riskieren.
Die Gewerkschaften Verdi und GEW wollten ab Montag die landeseigenen Kitas
bestreiken, die etwa ein Zehntel aller Berliner Kitas ausmachen. [2][Sie
fordern einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere
Arbeitsbedingungen], kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der
Beschäftigten.
## Gegen den Sonderweg
Der Konflikt zwischen Senat und Gewerkschaften im Hinblick auf die
kommunalen Kitas schwelt seit Längerem, schon mehrfach gab es Warnstreiks.
Der Senat lehnt die geforderten Tarifverhandlungen mit Verweis auf die
Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ab:
[3][Die Hauptstadt dürfe hier keinen Sonderweg gehen], weil sonst der
Ausschluss drohe.
Am Donnerstagabend hatte der Senat beim Arbeitsgericht einen Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht, um den Streik untersagen
zu lassen. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass der
unbefristete Streik rechtswidrig sein könnte – unter anderem, weil Rechte
von Eltern und Kindern unverhältnismäßig beeinträchtigt würden.
Der Streik hätte bei weitem nicht alle der rund 2.900 Kitas in der Stadt
betroffen. Lediglich knapp zehn Prozent gehören zu den sogenannten
kommunalen Eigenbetrieben. Dort betreuen rund 7.000 Erzieherinnen und
Erzieher sowie weitere Beschäftigte laut Bildungsverwaltung 32.000 Kinder –
rund ein Fünftel aller Berliner Kita-Kinder. Die übrigen Einrichtungen
werden von freien Trägern betrieben, die nicht bestreikt werden.
Verdi-Sprecher Kunkel räumte ein, die Gerichtsentscheidung habe die
Gewerkschaft überrascht. „Wir können uns das nicht erklären.“ Kein einziges
Problem in den Berliner Kitas werde so gelöst, sagte Kunkel zur taz. Und:
„Der Senat muss endlich an den Verhandlungstisch“.
27 Sep 2024
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## AUTOREN
DIR Plutonia Plarre
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