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       # taz.de -- Berlins kommunale Kitas: Es muss betreut werden
       
       > Eigentlich wollte Verdi die landeseigenen Kitas ab Montag unbefristet
       > bestreiken. Ist nicht, hat jetzt das Arbeitsgericht entschieden.
       
   IMG Bild: Am Montag doch in die Kita
       
       Berlin taz/dpa | Das Arbeitsgericht Berlin hat den ab Montag geplanten
       unbefristeten Streik in kommunalen Kitas untersagt. Die Gewerkschaften
       müssten ihren Streikaufruf widerrufen, sagte der Vorsitzende Richter des
       Arbeitsgerichts, Peter Hansen am Freitagnachmittag nach einer mündlichen
       Verhandlung. Das Gericht gab damit einem Antrag des Landes Berlin statt.
       Die Gewerkschaft Verdi kündigte an, Berufung beim Landesarbeitsgericht
       Berlin-Brandenburg einzulegen.
       
       Die Entscheidung sei eine herbe Enttäuschung, sagte Kalle Kunkel, Sprecher
       von Verdi, zur taz. Er hoffe, dass die nächsthöhere Instanz bereits Mitte
       nächster Woche über die Berufung entscheide. „Wir sind überzeugt, dass das
       Landesarbeitsgericht unserer Auffassung folgt.“ [1][Der Streik, der Montag
       beginnen sollte], sei aber zunächst abgesagt.
       
       Zur Begründung für seine Entscheidung verwies das Gericht am Freitag auf
       eine geltende Friedenspflicht. Es nannte aber auch „verbandsrechtliche
       Gründe“. Zwar hätten Gewerkschaften ein grundgesetzlich garantiertes
       Streikrecht. Allerdings habe aber auch das Land Berlin ein Recht, sich in
       der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu organisieren, und müsse
       keinen Rauswurf aus diesem Verband riskieren.
       
       Die Gewerkschaften Verdi und GEW wollten ab Montag die landeseigenen Kitas
       bestreiken, die etwa ein Zehntel aller Berliner Kitas ausmachen. [2][Sie
       fordern einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere
       Arbeitsbedingungen], kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der
       Beschäftigten.
       
       ## Gegen den Sonderweg
       
       Der Konflikt zwischen Senat und Gewerkschaften im Hinblick auf die
       kommunalen Kitas schwelt seit Längerem, schon mehrfach gab es Warnstreiks.
       Der Senat lehnt die geforderten Tarifverhandlungen mit Verweis auf die
       Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ab:
       [3][Die Hauptstadt dürfe hier keinen Sonderweg gehen], weil sonst der
       Ausschluss drohe.
       
       Am Donnerstagabend hatte der Senat beim Arbeitsgericht einen Antrag auf
       Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht, um den Streik untersagen
       zu lassen. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass der
       unbefristete Streik rechtswidrig sein könnte – unter anderem, weil Rechte
       von Eltern und Kindern unverhältnismäßig beeinträchtigt würden.
       
       Der Streik hätte bei weitem nicht alle der rund 2.900 Kitas in der Stadt
       betroffen. Lediglich knapp zehn Prozent gehören zu den sogenannten
       kommunalen Eigenbetrieben. Dort betreuen rund 7.000 Erzieherinnen und
       Erzieher sowie weitere Beschäftigte laut Bildungsverwaltung 32.000 Kinder –
       rund ein Fünftel aller Berliner Kita-Kinder. Die übrigen Einrichtungen
       werden von freien Trägern betrieben, die nicht bestreikt werden.
       
       Verdi-Sprecher Kunkel räumte ein, die Gerichtsentscheidung habe die
       Gewerkschaft überrascht. „Wir können uns das nicht erklären.“ Kein einziges
       Problem in den Berliner Kitas werde so gelöst, sagte Kunkel zur taz. Und:
       „Der Senat muss endlich an den Verhandlungstisch“.
       
       27 Sep 2024
       
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