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       # taz.de -- AfD-Verbot: Leichtfertiges Abmoderieren
       
       > Ja, es gibt gute Gründe gegen ein AfD-Verbot. Aber angesichts der realen
       > Gefahr für die Demokratie sollte man die Pro-Argumente ernst nehmen.
       
   IMG Bild: Aufforderung bei der Demonstration im Februar 2024
       
       Natürlich gibt es Gründe, gegen ein AfD-Verbotsverfahren zu sein. Wenn man
       aus fundamentaldemokratischer Sicht Parteienverbote generell ablehnt etwa.
       Oder Politik und Ziele der AfD zwar vielleicht für falsch hält, aber nicht
       für eine wirkliche Gefahr für die Demokratie.
       
       Wer diese Gefahr aber sieht, muss die Möglichkeit eines Verbotsverfahrens
       ernsthafter diskutieren, als dies derzeit geschieht. Es ist erschreckend,
       mit welch lapidaren Argumenten Spitzenpolitiker*innen versuchen,
       [1][den parteiübergreifenden Vorstoß von rund 50 Abgeordneten für ein
       solches Verfahren] vom Tisch zu wischen.
       
       Die Demokratie in der Bundesrepublik steht derzeit so unter Druck wie
       vielleicht noch nie in ihrer Geschichte. Die AfD – bundesweit als
       rechtsextremer Verdachtsfall, drei Landesverbände gar als erwiesen
       rechtsextrem eingestuft – ist dafür der zentrale Akteur.
       
       In Thüringen ist die Partei bei der Landtagswahl stärkste Kraft geworden;
       in Sachsen und Brandenburg hat sie dieses Ziel nur knapp verfehlt, der
       Preis dafür war hoch. Wie die Partei den Parlamentarismus ins Chaos stürzen
       will, hat sie bei der Konstituierung des Erfurter Landtags eindrucksvoll
       unter Beweis gestellt.
       
       Angesichts dieser Lage sind die derzeit am häufigsten vorgetragenen
       Argumente gegen ein Verbotsverfahren erschreckend leichtgewichtig. Man muss
       die AfD politisch bekämpfen, heißt es da. Ein Verfahren werde die AfD
       nutzen, um sich als Märtyrer zu stilisieren. Und, auch gern genannt: Es
       werde der Partei bei der Bundestagswahl bei der Mobilisierung nutzen und
       sich gegen die demokratischen Parteien wenden.
       
       Das trifft alles zu, ist aber wenig überzeugend. Natürlich muss man die AfD
       politisch bekämpfen; da sind sich alle Demokrat*innen einig. Das aber
       ist in den vergangenen Jahren nur mäßig gelungen.
       
       ## Parteitaktik fehl am Platz
       
       Und den juristischen Weg zu beschreiten bedeutet ja nicht, die politische
       Gegenwehr aufzugeben. Zutreffend ist auch, dass die AfD ein
       Verbotsverfahren dafür nutzen wird, sich zum Opfer zu stilisieren. Das ist
       fester Bestandteil ihrer Strategie, macht die Partei also sowieso – ganz
       egal zu welcher Gegenmaßnahme man greift. Und selbstverständlich würde die
       AfD ein Verbotsverfahren bei der Bundestagswahl zur Mobilisierung nutzen –
       möglicherweise auch erfolgreich und auf Kosten der anderen Parteien.
       
       Doch parteitaktische Überlegungen sind hier wirklich fehl am Platz. Das
       gilt im Übrigen auch für den Versuch der Unionsspitze, den Verbotsvorstoß
       als linkes Vorhaben darzustellen. Initiator ist immerhin [2][der
       Christdemokrat Marco Wanderwitz.]
       
       Gewichtiger ist das Argument, dass ein Verbotsantrag in Karlsruhe besser
       nicht scheitern sollte. Aber auch das kann man andersherum sehen, wie die
       Antragsteller es in ihrem Entwurf tun. Da heißt es sinngemäß: Angesichts
       des handfesten Verdachts, dass die AfD verfassungswidrig ist, „gebiete“ die
       Verantwortung des Bundestags, eine Überprüfung durch das
       Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen. Und es stimmt ja: Die Indizien für
       die Verfassungswidrigkeit der AfD sind massiv. Und das
       Bundesverfassungsgericht ist die zuständige Instanz.
       
       11 Oct 2024
       
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