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       # taz.de -- Verbotsverfahren gegen die AfD: Ein Antrag im Bundestag steht bevor
       
       > Seit Monaten bereiten Abgeordnete einen Antrag für ein AfD-Verbot vor.
       > Nun könnte dieser bald ins Parlament eingebracht werden.
       
   IMG Bild: Hat es sich im Bundestag bald auskrakeelt? Abgeordnete der AfD im Parlament
       
       Berlin taz | Die Einbringung eines fraktionsübergreifenden Gruppenantrags
       für ein AfD-Verbot im Bundestag steht kurz bevor. Bereits im Juni hatte der
       Initiator und CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz der taz bestätigt, [1][dass
       er die nötigen 37 Abgeordneten dafür zusammen hat] – fünf Prozent der
       Parlamentarier. In einer der nächsten Sitzungswochen, im Oktober oder
       November, soll der Gruppenantrag nun im Bundestag eingebracht werden.
       
       Man sei „auf der Schlussgeraden“ für die Einbringung des Antrags, [2][hatte
       Wanderwitz am Freitag der taz gesagt]. Nach taz-Informationen werden sich
       Abgeordnete aus der Union, SPD, Grünen und Linken an dem Antrag beteiligen
       – und auch mehr als die 37 nötigen Abgeordneten.
       
       Wann und wie genau der Antrag eingebracht wird, das wird momentan noch in
       den jeweiligen Fraktionen besprochen. Möglich ist, den Antrag zunächst in
       einem der Fachausschüsse einzubringen oder direkt im Plenum. Erst wenn alle
       Fraktionen das Thema besprochen haben, kann der konkrete Einbringungstermin
       beschlossen werden.
       
       Die Abgeordneten, die für ein AfD-Verbotsverfahren eintreten, drängen aber
       darauf, dass dies nun zeitnah geschieht, noch im Oktober oder spätestens
       November. Zuletzt hatten sie noch die Urteilsbegründung des
       Oberverwaltungsgerichts Münster mit in den Antrag eingearbeitet, das im Mai
       [3][die Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall bestätigt
       hatte].
       
       ## Ersatzweise ein Ausschluss aus der Parteienfinanzierung
       
       Der Antrag auf ein AfD-Verbot verweist nach taz-Informationen auf Artikel
       21 des Grundgesetzes, in dem es heißt, dass Parteien mit
       verfassungswidrigen Zielen verboten gehören. Genau diese
       Verfassungswidrigkeit wird der AfD in dem Antrag attestiert. Sie sei eine
       rassistische, antisemitische und rechtsextreme Partei, die sich gegen
       zentrale Grundprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung
       richte, heißt es dort.
       
       Die AfD stelle die Menschenwürde von Menschen mit Migrationsgeschichte,
       Personen mit Behinderungen oder mit nicht heteronormativer Sexualität
       infrage. Sie bagatellisiere NS-Verbrechen und beschäftige Rechtsextreme als
       Mitarbeitende. Und die AfD habe auch die Macht, ihre verfassungsfeindlichen
       Ziele umzusetzen – anders als die NPD, [4][deren Verbotsverfahren das
       Bundesverfassungsgericht 2017 an dieser Frage scheitern ließ].
       
       Ersatzweise wird in dem Antrag auch ein Verbot von einzelnen AfD-Landes-
       oder Jugendverbänden gefordert – oder ein Ausschluss der AfD aus der
       staatlichen Parteienfinanzierung.
       
       Um den Antrag zu beschließen und beim Bundesverfassungsgericht
       einzubringen, ist eine einfache Mehrheit der 736 Abgeordneten im Parlament
       nötig. Die ist derzeit allerdings nicht in Aussicht: Viele Abgeordnete
       fürchten eine Niederlage eines solchen Antrags in Karlsruhe oder wollen die
       AfD politisch stellen. In einer taz-Umfrage hatten dagegen bereits im
       Januar dieses Jahres [5][49 Bundestagsabgeordnete gefordert, ein
       AfD-Verbotsverfahren konkret zu prüfen].
       
       [6][Nach der von der AfD blockierten ersten Sitzung des Thüringer Landtags]
       vergangene Woche waren Stimmen nach einem AfD-Verbot nochmals lauter
       geworden. „Das Maß ist voll“, hatte Thüringens SPD-Chef und
       Noch-Innenminister Georg Maier erklärt. „Es ist Zeit zum Handeln.“ [7][Auch
       Wanderwitz sagte der taz], der Auftritt der AfD im Thüringer Landtag
       „folgte ein weiteres Mal dem Drehbuch der Verächtlichmachung der
       parlamentarischen Demokratie und ihrer Institutionen“. [8][Wanderwitz wirbt
       bereits seit 2022 für ein AfD-Verbot]. Auch Abgeordnete wie Martina Renner
       (Linke) oder Helge Lindh (SPD) treten schon länger dafür ein.
       
       30 Sep 2024
       
       ## LINKS
       
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