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       # taz.de -- Linkes Hausprojekt vor Gericht: Köpi ganz stabil
       
       > Der Köpi wurde wegen Einsturzgefahr gekündigt. Vor Gericht sieht es aber
       > nicht so aus, als kämen die Eigentümer damit durch.
       
   IMG Bild: Hände weg von der Köpi
       
       Berlin taz | Ist die Köpi einsturzgefährdet? Zumindest die Eigentümer des
       linken Wohn- und Kulturprojekts in der Köpenicker Straße 137 in Mitte
       machen sich Sorgen. So sehr, dass sie ihren Mieter:innen bereits im Juni
       2023 fristlos kündigten. Schließlich bestünde ja „Gefahr für Leib und
       Leben“. So argumentierten die Anwält:innen der Eigentümerin Statezia
       GmbH aus dem Firmengeflecht des Immobilienunternehmers Siegfried Nehls auch
       bei einer Verhandlung am Mittwoch vor dem Landgericht, die aus
       Sicherheitsgründen in die Räumlichkeiten des Kriminalgerichts Moabit
       verlegt worden war.
       
       Ihnen gegenüber saßen die Vorstände des Köpi-Vereins, die der Aufforderung
       das 1990 besetzte Gründerzeitgebäude zu verlassen nicht nachgekommen waren
       und auf die Erfüllung des 2013 abgeschlossenen und bis 2037 laufenden
       Mietvertrages pochen.
       
       Ihr Anwalt Moritz Heusinger zeigte sich angesichts der Argumentation der
       Gegenseite empört. Er sagte: „Es geht hier nur ums Geld.“ Eine Warnung,
       dass aus Sicht der Eigentümer eine Gefahr bestünde, sei ausgeblieben. Zudem
       sei erst vor einem halben Jahr bei Arbeiten auf dem [1][benachbarten, im
       Oktober 2021 geräumten Wagenplatzgelände] mit einem Bagger vorsätzlich
       massiv gegen die Fassade der Köpi geschlagen worden.
       
       Auch der Vorsitzende Richter wusste einzuordnen, welche Motivation hinter
       der Kündigung steckt: „Ich habe den Eindruck, der Klägerin geht es eher
       darum, das Grundstück frei zu bekommen.“ Ein Ende der Köpi würde den
       Eigentümern die Möglichkeit eröffnen, beide Grundstücke gemeinsam neu zu
       bebauen und damit maximal zu verwerten. Ein Urteil erging am Mittwoch noch
       nicht, soll aber demnächst folgen. Doch angesichts des Verlaufs der
       Verhandlung spricht viel dafür, dass die Eigentümer mit ihrem Anliegen, die
       Köpi zu räumen, scheitern werden.
       
       ## Kein Beweis für Einsturzgefahr
       
       Während sich die Eigentümer auf ein Gutachten stützen, in dem von einer
       Korrosion von Stahlträgern im Keller die Rede ist, hat der Hausverein
       kürzlich ein deutlich umfangreicheres Gutachten erstellen lassen. Laut
       Heusinger zeigt dieses, dass eine Einsturzgefahr nie bestanden habe. Ein
       monierter Stahlpfeiler befinde sich im Keller unter dem Innenhof, nicht
       unter dem Gebäude selbst, zudem habe die Köpi hier schon vor Jahren
       Stützpfeiler zur Sicherung einbauen lassen. Weitere erforderliche Maßnahmen
       würden stets umgesetzt.
       
       Der Richter, der sich geduldig durch die Kündigungsbegründung arbeitete,
       fand es dann auch wenig plausibel, dass die Bewohner:innen nicht zur
       Behebung von Mängeln aufgefordert wurden: „Es spricht mehr dafür, dass eine
       Frist zumutbar und deswegen keine sofortige Kündigung nötig war.“ Auch der
       Mietvertrag spricht für die Köpi: Demnach müsse sich das Haus erst bei Ende
       des Mietvertrages auf dem baulichen Niveau des Zeitpunkts der Anmietung
       befinden, nicht zwischendurch. Verstöße gegen baurechtliche und andere
       Vorschriften wie etwa mangelnder Brandschutz sind zudem als
       Kündigungsgründe ausgeschlossen.
       
       Weitere Begründungen wie ein mangelhaftes Dach oder eine großflächige
       Fassadenbemalung seien nicht nachvollziehbar oder kämen zu spät. Heusinger
       bot an, regelmäßige Berichte von Architekten vorzulegen und einen
       ausreichenden Versicherungsschutz darzulegen. Eine gütliche Einigung über
       Ersatzräume schlug der Richter zwar vor; doch eine zweite Köpi wird es wohl
       kaum geben.
       
       6 Nov 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Koepi-Wagenplatz-vor-Raeumung/!5804468
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Erik Peter
       
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