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       # taz.de -- EU-Asylreform in Deutschland: Noch mehr Härte gegen Geflüchtete
       
       > Das Kabinett beschließt zwei Entwürfe für die Umsetzung der
       > EU-Asylreform. Die Pläne gehen weit über das hinaus, wozu Deutschland
       > verpflichtet wäre.
       
   IMG Bild: Innenministerin Nancy Faeser rechtfertigt eine verfassungsrechtlich bedenkliche Politik
       
       Berlin taz | Bei der Umsetzung der Europäischen Asylreform plant die
       deutsche Bundesregierung einen harten Kurs. Das Kabinett beschloss am
       Mittwoch zwei Gesetzentwürfe, der weit über das hinausgehen, was [1][das
       neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)] verlangt. „Damit setzen wir
       auch ein wichtiges Signal in Europa, dass Deutschland das neue Recht
       schnell und umfassend umsetzt“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser
       (SPD). Menschenrechtler*innen kritisieren die Pläne scharf.
       
       Kern der GEAS-Reform vom Anfang des Jahres sind sogenannte Grenzverfahren
       unter Haftbedingungen für Geflüchtete aus Ländern mit einer Schutzquote von
       unter 20 Prozent. Die nun vom Kabinett beschlossenen [2][Gesetzentwürfe]
       regeln unter anderem, wie dies an deutschen Flughäfen geschehen soll. Über
       die EU-Vorgaben hinaus ist hier die Ausweitung der Grenzverfahren auf
       weitere Fälle geplant, etwa Personen, die aus sogenannten „sicheren
       Herkunfts- oder Drittstaaten“ einreisen. Außerdem sollen die deutschen
       Grenzverfahren schon deutlich vor dem Inkrafttreten der GEAS-Reform 2026
       beginnen.
       
       Auch an anderen Stellen entschied sich die Bundesregierung für die denkbar
       restriktivste Auslegung der GEAS-Vorgaben. So soll etwa die Möglichkeit
       ausgeweitet werden, die Bewegungsfreiheit von Geflüchteten einzuschränken.
       Ergebnis könnten geschlossene Zentren mit Haftbedingungen für
       Asylbewerber*innen sein, wie sie etwa aus Griechenland bekannt sind.
       Außerdem soll eine Asylverfahrenshaft eingeführt werden. Ihr sollen
       Geflüchtete unterworfen werden, um ihre Identität zu klären oder etwa weil
       sie sich nicht an Auflagen halten. All diese Haftregelungen sollen auch auf
       Kinder anwendbar sein.
       
       In den Gesetzentwürfen ist zudem vorgesehen, dass die „sicheren Herkunfts-
       und Drittstaaten“ künftig allein von der Bundesregierung benannt werden
       sollen. Bisher bedarf dies der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
       Geflüchtete, die aus den so bezeichneten Staaten kommen, droht nicht nur an
       Flughäfen das Grenzverfahren. Ihre Asylanträge werden auch fast immer als
       „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.
       
       Der Vize-Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Dirk Wiese, beschwor am
       Mittwoch „Humanität und Ordnung in der Migrationspolitik“. Die
       beschlossenen Gesetzentwürfe seien „ein weiterer zentraler Baustein, um
       diesen wichtigen Weg konsequent weiterzugehen“.
       
       Menschenrechtsorganisationen sehen das ganz anders. Tareq Alaows von
       ProAsyl sagt: „Es droht Haft von Familien und Kindern – wie weit soll die
       Entrechtung von schutzsuchenden Menschen noch gehen?“ Die neuen Regelungen
       für „sichere Herkunfts- und Drittstaaten“ nennt er „verfassungsrechtlich
       bedenklich und politisch gefährlich“.
       
       6 Nov 2024
       
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