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       # taz.de -- Gewalt an Frauen: Ein Femizid ist ein Femizid und bleibt ein Femizid
       
       > In Frankreich läuft der Pelicot-Prozess, weltweit steigt die Zahl der
       > Femizide. Der Mord an einer Frau sollte ein eigener Straftatbestand sein.
       
   IMG Bild: Trauermarsch: Eine Protestaktion zum Gedenken an die in Deutschland gewaltsam getöteten Frauen
       
       Die Höchststrafe von 20 Jahren Haft. Das fordert die Staatsanwaltschaft für
       den Hauptangeklagten im sogenannten [1][Missbrauchsprozess von Avignon.]
       Gisèle Pelicot, wurde zehn Jahre lang von ihrem Ex-Mann medikamentös
       betäubt und Hunderte Male vergewaltigt. Von ihm und von unzähligen anderen
       Männern. Vor Gericht stehen 50 Angeklagte, die Behörden gehen von weiteren
       Tätern aus, sie konnten bislang nur noch nicht identifiziert werden.
       
       20 Jahre Haft. Das ist viel und das ist zu wenig für Taten wie diese. Die
       Folgen des jahrelangen Missbrauchs werden Gisèle Pelicot für den Rest ihres
       Lebens begleiten. Das einzig Positive: Sie lebt. Andere Frauen bezahlen die
       Gewalt ihres (Ex)Partners mit dem Leben. Im vergangenen Jahr wurden
       weltweit [2][laut der Organisation UN Women 51.000 Frauen] von ihrem
       aktuellen oder früheren Intimpartner getötet. In Deutschland haben 2023 dem
       [3][Bundeskriminalamt (BKA) zufolge 360 Frauen ihr Leben durch Gewalt
       verloren]. 248 davon waren laut BKA Femizide, also [4][männliche Gewalt
       gegen eine Frau, weil sie eine Frau ist.]
       
       Dass im deutschsprachigen Raum von Femiziden gesprochen wird, gibt es noch
       nicht allzu lange. Erst nach und nach setzte sich die Erkenntnis durch,
       dass die gezielten Verbrechen an einer Frau Femizide sind – und dass dies
       auch genau so benannt werden sollte. Seit die Istanbul-Konvention mit der
       Maßgabe, Gewalt gegen Frauen einzudämmen, im Jahr 2011 verabschiedet und
       2018 in Deutschland ratifiziert wurde, wird tatsächlich öfter von Femiziden
       gesprochen.
       
       Diese werden durch das Strafgesetz geahndet. Doch die Frage, ob es sich bei
       der Absicht, die Frau zu töten, um Mord oder „nur“ um Totschlag handelt,
       ist [5][juristisch noch nicht endgültig beantwortet.] Der Unterschied dabei
       liegt im Strafmaß: Das Gesetz schreibt bei Mord eine lebenslange Haftstrafe
       vor, bei Totschlag sind es fünf bis fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe. In
       Italien, Spanien und Belgien ist man da weiter. Dort ist Femizid ein
       eigener Straftatbestand. Mit entsprechendem Strafmaß – und klarer
       politischer Botschaft.
       
       25 Nov 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Vergewaltigungen-in-Frankreich/!6048350
   DIR [2] https://www.unwomen.org/en/digital-library/publications/2024/11/femicides-in-2023-global-estimates-of-intimate-partner-family-member-femicides
   DIR [3] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/11/lagebild-gewalt-gg-frauen.html
   DIR [4] /Maennliche-Partnerschaftsgewalt/!6036863
   DIR [5] /!5881229/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schmollack
       
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