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       # taz.de -- Einigung zwischen Union und SPD: Vorgezogene Neuwahlen am 23. Februar
       
       > Bei der vorgezogenen Bundestagswahl nach dem Scheitern der Ampelkoalition
       > gibt es eine Einigung. Auch der Termin für die Vertrauensfrage des
       > Kanzlers steht.
       
   IMG Bild: Die Fraktionen von Union und SPD haben sich auf einen Vorschlag für eine vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar geeinigt
       
       Berlin dpa/afp | Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich auf
       einen Vorschlag für eine vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar
       geeinigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur von beiden Seiten. Der
       Termin ist auch mit den Grünen abgestimmt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD)
       wird voraussichtlich am 16. Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag
       stellen. Die endgültige [1][Entscheidung über den Wahltermin] muss danach
       Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier treffen.
       
       Scholz wollte die Vertrauensfrage ursprünglich am 15. Januar stellen,
       [2][um eine Neuwahl Ende März herbeizuführen]. Nach öffentlichem Druck
       hatte er sich am Sonntag kompromissbereit gezeigt. „Dass ich noch vor
       Weihnachten die Vertrauensfrage stelle, wenn das alle gemeinsam so sehen,
       ist für mich überhaupt kein Problem“, sagte der Kanzler in der ARD-Sendung
       „Caren Miosga“. Wenn es eine Übereinkunft der Fraktionschefs von SPD und
       CDU/CSU – Rolf Mützenich und Friedrich Merz – dazu gebe, werde er diese
       beachten.
       
       Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz hatte am Montag deutlich gemacht, dass
       er nach dem Scheitern der Ampel-Regierung nun [3][eine vorgezogene
       Bundestagswahl] im Februar anstrebt. In der Sitzung des Fraktionsvorstands
       von CDU/CSU nannte der Unionsfraktions- und CDU-Parteichef den 16. oder 23.
       Februar als gut zu erreichen, wie die Deutsche Presse-Agentur in Berlin aus
       Teilnehmerkreisen erfuhr. Die Union wollte ursprünglich den 19. Januar als
       Wahltermin. Am Montag und Dienstag führten Merz und Mützenich Gespräche
       darüber.
       
       ## Kein Einspruch der Bundeswahlleiterin
       
       Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat gegen einen Termin im Februar für die
       vorgezogene Neuwahl des Bundestages keine Einwände. Die hier genannten
       Termine „halte ich für rechtssicher durchführbar“, sagte Brand am Dienstag
       in einer Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages. Die
       Umsetzung sei aus ihrer Sicht „beherrschbar“.
       
       Gegen den Januar-Termin hatte Brand Bedenken geäußert. In der
       Ausschusssitzung bekräftigte sie, dass der von Merz dafür zunächst
       gewünschte Wahltermin am 19. Januar nach ihrer Einschätzung „schwierig“
       gewesen wäre.
       
       Brand erläuterte den Abgeordneten in der von SPD und Grünen beantragten
       Sondersitzung, welche Herausforderungen mit Vorbereitung und Durchführung
       der vorgezogenen Neuwahl verbunden sind, etwa durch die Verkürzung von
       sonst bei Wahlen üblichen Fristen. Sie stellte aber auch klar: „Ich bin
       sicher, dass sämtliche Wahlorgane, die Gemeinden, die Wahlhelfer und alle
       anderen an der Vorbereitung der Wahl beteiligten Personen alles in ihrer
       Macht Stehende tun werden, um eine bestmögliche Vorbereitung der Wahl
       unabhängig vom festzusetzenden Wahltermin zu gewährleisten.“
       
       12 Nov 2024
       
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