# taz.de -- Menschenrechtsverletzungen durch Israel: „Baerbocks Rhetorik ist entmenschlichend“
> Arabische Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Bundesregierung
> und fordern, sie solle Israel keine Waffen mehr liefern.
IMG Bild: Journalisten dokumentieren einen israelischen Luftangriffen auf die Stadt Tyros im Südlibanon
taz: Frau Boulakovski, Sie fordern gemeinsam mit 16 weiteren arabischen
Menschenrechtsorganisationen ein deutsches Waffenembargo gegen Israel.
Warum?
Tanya Boulakovski: Wir, insgesamt 17 lokale und internationale
Organisationen, möchten ein Massensterben unter der Zivilbevölkerung
verhindern. Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Waffenexporteur an
Israel – ein Land, das derzeit vor dem Internationalen Gerichtshof wegen
Völkermordes angeklagt ist und das auch im Südlibanon Zivilist*innen,
medizinische Teams und Krankenwagen bombardiert und Dörfer dezimiert.
Welche Menschenrechtsverletzungen kritisieren Sie im Libanon?
Seit dem 17. September hat Israel seine Angriffe auf den Libanon verstärkt
und zivile Infrastrukturen, Zivilist*innen, medizinische Teams,
Krankenwagen, Journalist*innen und humanitäre Helfer*innen
angegriffen. Das verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere
gegen die Genfer Konventionen und ihre Protokolle. Nach Angaben des
libanesischen Gesundheitsministeriums wurden bei wahllosen Angriffen auf
Zivilist*innen seit dem 8. Oktober 3.287 Menschen getötet.
Was fordern Sie von der deutschen Außenpolitik?
Wir sagen, Deutschland sollte auf entmenschlichende Äußerungen verzichten.
Wir fürchten, das könnte Israel einen Anreiz und Rechtfertigung bieten,
Zivilist*innen anzugreifen. Bei einer Rede im Parlament hat die
deutsche Außenministerin Annalena Baerbock behauptet, „wenn
Hamas-Terroristen sich hinter Menschen, hinter Schulen verschanzen“ würden,
könnten „auch zivile Orte ihren Schutzstatus verlieren; weil Terroristen
diesen missbrauchen.“
Hat Baerbock nicht recht?
Diese Rhetorik ist gefährlich und könnte den Weg dafür ebnen, weitere
Angriffe auf die Zivilbevölkerung zu rechtfertigen, im Libanon oder in
Gaza. Angriffe auf zivile Infrastruktur dürfen niemals gerechtfertigt oder
normalisiert werden. Daher rufen wir alle gemeinsam Deutschland dazu auf,
sich vielmehr für die Einhaltung der internationalen Gesetze zum Schutz der
Zivilbevölkerung einsetzen.
Welche Gesetze meinen Sie?
Zivilist*innen und zivile Infrastrukturen dürfen nicht angegriffen
werden. Sie sind gemäß dem ersten Protokoll zur Genfer Konvention eindeutig
geschützt. Das humanitäre Völkerrecht sieht eindeutig vor, dass
Konfliktparteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten
sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen unterscheiden
müssen. Sie dürfen nur gegen militärische Ziele vorgehen. Wahllose
Angriffe, die in erster Linie dem Zweck dienen, Terror unter der
Zivilbevölkerung zu verbreiten, sind verboten.
Wie wird der Begriff „Terror“ rechtlich definiert?
Es gibt keine international vereinbarte Definition von Terrorismus.
Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung müssen im Einklang mit dem Völkerrecht
angewandt werden. Aber viele staatliche Behörden verabschieden oft zu vage
und weit gefasste Gesetze zur Terrorismusbekämpfung, die nicht den
internationalen Standards entsprechen. Sie nutzen sie dann als Instrument,
um nach eigenem Ermessen gegen Andersdenkende vorzugehen und selbst
gewaltlose Handlungen als terroristische Handlungen zu bezeichnen.
Israels Regierung sagt, sie bekämpfe nur Terroristen.
Schon 2021 und 2022 haben UN-Menschenrechtsexpert*innen gewarnt, dass die
israelischen Gesetze zur Terrorismusbekämpfung gegen das Völkerrecht
verstoßen und dazu genutzt werden können, legitime politische oder
humanitäre Handlungen zu kriminalisieren und zu unterdrücken. Das
untergrabe „die Sicherheit aller“. Das Ausmaß und die Schwere der Folgen,
die dieser Missbrauch der Terrorismusbekämpfung haben, werden angesichts
des andauernden israelischen Völkermords in Gaza deutlicher denn je.
Was meinen Sie damit?
Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung missachtet Israel das
humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte. Ungeachtet der Bedenken, die
von den Vereinten Nationen vorgebracht wurden, hat Israel seine
Antiterrorgesetze weiter verschärft. Erst vor zwei Wochen hat die Knesset
zwei Gesetze verabschiedet, die darauf abzielen, auf der Grundlage von
Terrorismusvorwürfen, das UN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA)
aufzulösen.
Wir müssen die Art und Weise, in der der weltweit der Kampf gegen den
Terrorismus geführt wird, überdenken und verändern. Die internationale
Gemeinschaft muss sich dazu verpflichten, den Menschenrechten eindeutig und
bedingungslos Vorrang vor jeder anderen Agenda einzuräumen.
14 Nov 2024
## AUTOREN
DIR Julia Neumann
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