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       # taz.de -- BGH-Urteil zu Facebook: Wichtig für den Schutz persönlicher Daten
       
       > Der BGH stärkt die Rechte von Facebook-Nutzer:innen bei Datenklau. Es ist
       > zu hoffen, dass die Tech-Giganten Datenschutz künftig ernster nehmen.
       
   IMG Bild: Facebook muss mehr auf die Daten der Nutzer:innen aufpassen
       
       „Überlegen Sie bei jeder Veröffentlichung, ob Sie die Info auch laut durch
       einen Bus rufen würden.“ Diesen Rat geben die Verbraucherzentralen
       Menschen, die in Online-Netzwerken unterwegs sind. Übersetzt heißt das wohl
       für die meisten: Adresse eher nicht angeben, Geburtsdatum besser auch
       nicht, Musikgeschmack ja, und bei dem Namen haben die Nutzer:innen
       mitunter gar keine Wahl mehr, als zumindest einen echt klingenden Vor- und
       Nachnamen einzutragen.
       
       Es ist ein guter und gleichzeitig ein trauriger Rat. Und er ist anscheinend
       notwendig: Schließlich brechen die Online-Plattfomen [1][nicht nur immer
       wieder geltendes Recht, um das Maximum an Profit aus den persönlichen Daten
       herauszuholen]. Sie sind – siehe Metas Facebook – anscheinend auch nicht
       immer willens oder in der Lage, die Daten der Nutzer:innen ausreichend
       vor unbefugtem Abgreifen zu schützen.
       
       Daher ist es gut, [2][dass der Bundesgerichtshof (BGH) anhand des
       Facebook-Falls die Hürden gesenkt hat], nach denen von einem Datendiebstahl
       betroffene Nutzer:innen Schadenersatz bekommen. In dem Fall hatten
       Kriminelle illegal abgegriffene Daten von rund 533 Millionen
       Facebook-Nutzer:innen aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht.
       
       Der BGH stellte nun klar: Die Betroffenen müssen keine konkrete
       missbräuchliche Verwendung der Daten nachweisen. Die Richter:innen
       erkannten an, dass schon der kurzzeitige Verlust der Kontrolle über die
       eigenen persönlichen Daten ausreicht, um einen immateriallen Schaden zu
       begründen. Das verbessert die Position der Betroffenen von Datenlecks und
       anderen Verletzungen des Datenschutzes. Betroffene von anderen Fällen, zum
       Beispiel beim Streaminganbieter Deezer oder beim Fahrdienst Uber, dürfen
       hoffen.
       
       Arm werden die Online-Plattformen davon nicht – selbst wenn
       nunhunderttausende Nutzer:innen in unterschiedlichen Fällen vor Gericht
       gehen und erfolgreich sein würden. 100 Euro nannte das Gericht beispielhaft
       für den aktuellen Fall. Über die konkrete Höhe wird aber noch entschieden,
       und wenn es tatsächlich zu Missbrauch gekommen ist, wird die Summer wohl
       höher. Im besten Fall führt das Urteil dazu, dass die Plattformen den
       Schutz persönlicher Daten ernster nehmen – zumindest ein bisschen.
       
       19 Nov 2024
       
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