URI: 
       # taz.de -- Elektronische Patientenakte kommt 2025: Digital verarztet
       
       > Gesetzlich Versicherte müssen entscheiden: Elektronische Patientenakte
       > anlegen lassen oder widersprechen? Ein Pro und Contra für jede
       > Lebenslage.
       
       Ein paar Mal werden wir noch wach – und dann haben die Krankenkassen auch
       schon die elektronischen Patientenakten (ePa) für ihre Versicherten
       eingerichtet. Am 15. Januar startet die Einführung mit drei Modellregionen
       in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und im bayerischen Franken. Ab dem 15.
       Februar soll die elektronische Patientenakte dann für alle gesetzlich
       Versicherten nutzbar sein, die nicht [1][zuvor von ihrem Widerspruchsrecht
       Gebrauch gemacht haben].
       
       Um auf dieses Widerspruchsrecht hinzuweisen und für die Vorteile der ePa zu
       werben, verschicken die gesetzlichen Kassen schon seit einigen Wochen
       Briefe an ihre Versicherten. Denen dürfte die Entscheidung nicht immer
       leichtfallen: Denn neben den offensichtlichen Vorteilen wie einem besseren
       Überblick über ärztliche Daten und einem schnelleren Austausch von
       Dokumenten zwischen den Praxen, gibt es auch Nachteile und Risiken.
       
       Doch die persönliche Kosten-Nutzen-Rechnung kann sich je nach Lebenslage
       ändern, und auch die Behandelnden selbst haben mitunter unterschiedliche
       Perspektiven auf die digitale Akte. Die folgenden elf Fallbeispiele sollen
       eine Entscheidungshilfe bieten. Denn egal ob man jetzt als Versicherte:r
       schweigt und damit zustimmt oder der ePa widerspricht: Man kann sich zu
       jedem Zeitpunkt umentscheiden. Die Krankenkasse muss die Akte dann
       entsprechend neu einrichten – oder eine bereits angelegte ePa löschen.
       
       Jung, gesund und viel unterwegs
       
       Ein gesunde 25-Jährige, vor einigen Jahren ist sie aus ihrer Heimatstadt in
       die Großstadt gezogen, nach dem Studium will sie ins Ausland. Sie geht
       regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen, alles ist unauffällig, und auch die
       zwei bis vier Erkältungen im Jahr deuten nicht auf ein tieferliegendes
       Problem hin. Ab und an spendet sie Blut.
       
       Vorteile: Bei ihrem mobilen Lebensstil kann es praktisch sein, alle
       wichtigen Daten in der ePa gespeichert zu haben. In Zukunft könnten die
       Ärzt:innen am neuen Wohnort unkompliziert auf ihre Gesundheitshistorie
       zurückgreifen. Sobald der [2][europäische Gesundheitsdatenraum an den Start
       geht,] gilt das auch fürs EU-Ausland. Da sie Blut spendet, steht auch die
       Blutgruppe unserer 25-Jährigen in der ePa, was im Notfall helfen könnte.
       Erkrankt sie irgendwann doch einmal schwerer, kann es für die Wissenschaft
       von Interesse sein, die aktuellen mit den Daten aus der Vergangenheit
       zusammenzubringen, um auf Korrelationen zu schließen.
       
       Risiken: Die sind überschaubar. Generell besteht das Risiko, dass Unbefugte
       sich Zugang zu den Daten verschaffen könnten. Kümmert sich unsere junge
       Patient:in nicht um die Verwaltung ihrer ePa, sondern lässt alle
       Dokumente einstellen, verbleiben diese darin. Löschfristen gibt es, anders
       als für die in den Arztpraxen gespeicherten Dokumente, nicht.
       
       Hochaltrig mit einigen Krankheiten
       
       Eine alleinstehende Frau, im kommenden Jahr wird sie 80. Sie ist weitgehend
       selbstständig und geistig fit, allerdings plagen sie [3][klassische
       Alterskrankheiten wie Arthrose] und Bluthochdruck. Regelmäßige Arzt- und
       Apothekenbesuche, die zahlreichen einzunehmenden Tabletten und wechselnde
       Medikationspläne können ganz schön verwirrend sein.
       
       Vorteile: Die ePa versammelt alle relevanten Gesundheitsdaten und ist auch
       mit dem E-Rezept verknüpft. Für die 79-Jährige bedeutet das, dass auch im
       Alter der Überblick über ihre Gesundheit nicht verloren geht. Insbesondere
       der Medikationsplan erleichtert es für sie und ihre Helfer:innen, stets
       über einzunehmende Medikamente informiert zu sein. Das beugt
       Wechselwirkungen vor. Mit fortschreitendem Alter oder Verschlechterung des
       Gesundheitszustands kann die ePa dann auch vom weiter entfernt wohnenden
       Sohn eingesehen werden.
       
       Risiken: Um alle ePa-Funktionen nutzen zu können, benötigt unsere
       79-Jährige eine App. Insbesondere für technisch weniger Versierte kann das
       zum Problem werden. Zwar können sie auch über ihre Krankenkasse oder eine
       Vertrauensperson Zugang zur ePa erlangen, informationell selbstbestimmt
       sind sie dadurch aber nicht. Insbesondere kleinteilige Entscheidungen zu
       treffen – wer genau welche Daten einsehen darf – kann undurchsichtig und
       kompliziert sein.
       
       ## 
       
       Fremdbetreut mit großem Hilfebedarf
       
       Unser 50-jähriger Patient ist seit einem Unfall in der Kindheit
       eingeschränkt und benötigt umfassende gesundheitliche Maßnahmen von
       Physiotherapie bis zu Hilfsmitteln wie Fußorthesen. Weil er seine
       rechtlichen Angelegenheiten aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht
       selbst überblicken kann, bestellt ein Gericht seit seinem 18. Geburtstag
       eine gesetzliche Betreuerin, die sich auch um seine Gesundheitsfürsorge
       kümmert.
       
       Vorteile: Die gesetzliche Betreuerin kann auch für die Patientenakte als
       Vertreterin eingesetzt werden. Wichtige Unterlagen wie Arztberichte,
       Befunde oder Medikationspläne ihrer Klient:innen lassen sich dann
       einfach und gebündelt einsehen. Das vermeidet Unterlagenverluste und
       erleichtert Besuche bei verschiedenen Fachärzt:innen oder einen
       Betreuer:innenwechsel. Bis zu fünf Vertreter:innen lassen sich
       festlegen.
       
       Risiken: Die Nutzung erfordert ein gutes Verständnis von Technik und
       Datenschutz. Betreuer:innen und Betreute müssen dafür umfassend
       informiert werden. Berufsbetreuer:innen können sich darin schulen
       lassen. Doch Menschen, die privat Angehörige betreuen, müssen sich selbst
       schlau machen. Fehlt es den Betreuer:innen an diesem Verständnis, kann
       die ePa Einfallstor für die Weitergabe sensibler Daten sein. Darüber hinaus
       muss die betreuende Person bei der ePa registriert sein, auch wenn sie
       keine eigene ePa hat.
       
       ## 
       
       Sensible Diagnose, oft stigmatisiert
       
       Sei 15 Jahren lebt unser Patient mit einer HIV-Diagnose. Seine Therapie mit
       antiretroviralen Medikamenten verläuft gut, eine Viruslast ist im Blut
       nicht nachweisbar.
       
       Vorteile: Mit der ePa kann der Patient Befunde und Behandlungshistorie
       selbst nachvollziehen und auch eigenmächtig ältere Dokumente hochladen, die
       von Bedeutung sein könnten. Im Idealfall können die Mediziner:innen
       den Betroffenen so zielgerichteter behandeln. Der Patient hat zudem mehr
       Kontrolle über das, was die Ärzt:innen über seine Gesundheit
       dokumentieren. So können auch Behandlungsfehler schneller auffallen.
       
       Risiken: Die Deutsche Aidshilfe weist darauf hin, dass Menschen mit HIV „in
       besonderem Maße“ [4][Benachteiligung im Gesundheitswesen erfahren] – zum
       Beispiel durch unangenehme Fragen, Schuldzuweisungen oder die Ablehnung
       einer Behandlung. Auch Menschen in einer Substitutionsbehandlung und queere
       Patient:innen seien betroffen. Schon im Medikationsplan verzeichnete
       Medikamente, etwa zur HIV-Prophylaxe oder Antidepressiva, können
       Rückschlüsse zulassen. Der Medikationsplan lässt sich nicht teilweise
       verbergen. Ähnlich ist die Situation für Menschen mit psychischen
       Erkrankungen. Bei ihnen werden körperliche Beschwerden immer wieder auf die
       Psyche geschoben, [5][was zu Fehlbehandlungen führen kann]. Ein weiteres
       Risiko kann die Datenweitergabe für die Forschung sein. Denn dafür werden
       die ePa-Daten nicht anonymisiert, sondern nur pseudonymisiert. Rückschlüsse
       darauf, zu wem die Daten gehören, sind dadurch möglich – insbesondere wenn
       es um Patienten mit seltener auftretenden Krankheiten oder
       Krankheitskombinationen geht.
       
       Minderjährig, aber selbstständig
       
       Eine Teenagerin, gerade 14 geworden. Das ist das Alter, ab dem
       Patient:innen in der Regel als ausreichend mündig angesehen werden, in
       medizinischen Fragen selbstständig zu handeln. Die Eltern müssen dann nur
       noch bei Behandlungen von größerer Tragweite, etwa Operationen, zustimmen.
       
       Vorteile: Waren das mit 11 Röteln oder Ringelröteln? Und wurden je
       Windpocken diagnostiziert? In die eigenen Krankenakten der Vergangenheit
       hineinschauen zu können, kann manchmal Vorteile haben. Auch für die Eltern,
       die die ePa für ihre Kinder verwalten und so den Überblick bewahren.
       Arztpraxen haben Aufbewahrungsfristen, die meisten enden 10 Jahre nach der
       letzten dort erfolgten Behandlung. In der ePa bleiben die Dokumente so
       lange, bis die Patientin sie löscht.
       
       Risiken: Erst ab 15 Jahren dürfen Jugendliche selbst über die ePa
       entscheiden. Vorher sind es die Eltern – inklusive entsprechender
       Zugriffsrechte. Möchte unsere Patientin etwa ohne das Wissen der Eltern ein
       Gespräch [6][über sexuell übertragbare Krankheiten] und Schwangerschaften
       mit ihrer Gynäkologin führen, wird das ein Problem. Das Dilemma: Die Praxen
       sind gesetzlich verpflichtet, die ePa zu befüllen, wenn es eine gibt.
       Gleichzeitig gilt aber die Schweigepflicht. Der Widerspruch ist bislang
       nicht gelöst.
       
       Chronisch krank und gut informiert
       
       Ein mittelalter Mann mit Rückenleiden, das ihn regelmäßig zu verschiedenen
       Ärzt:innen führt. Er hat sich selbst belesen und kennt sich gut aus.
       Sonst hat er keine auffälligen medizinischen Befunde.
       
       Vorteile: Unser Patient könnte dank ePa nicht nur mehr auf Augenhöhe mit
       den behandelnden Personen kommunizieren, weil er alle Befunde einsehen
       kann. Er profitiert auch von einem Vorteil, den das
       Bundesgesundheitsministerium stets betont: Eine mögliche Vermeidung von
       Doppeluntersuchungen und eine bessere Zusammenarbeit der unterschiedlichen
       behandelnden Praxen. Perspektivisch sollen auch Physio- und
       Ergotherapeut:innen auf die ePa zugreifen können. Seine
       Gesundheitsdaten könnten zudem zu einer besseren Erforschung seiner
       Erkrankung beitragen.
       
       Risiken: Der Patient kann sich nicht darauf verlassen, dass die
       behandelnden Ärzt:innen die Daten aus der ePa zur Kenntnis nehmen. Eine
       Pflicht dazu gibt es nicht. Hält der Patient einen Inhalt für relevant,
       sollte er in der Praxis daher darauf hinweisen.
       
       Forscherin im Pharmaunternehmen
       
       Sie hat länger in der klinischen Forschung an einem Universitätskrankenhaus
       gearbeitet und ist jetzt bei einem der forschenden Pharmaunternehmen
       angestellt. In der Vergangenheit blickte sie neidisch auf ihre
       Kolleg:innen im Ausland, die über umfangreiche nationale
       Gesundheitsdatensätze verfügen konnten.
       
       Vorteile: Wenn sie künftig im Sinne des Gemeinwohls forscht – etwa zu
       seltenen Erkrankungen – kann sie einen Antrag beim staatlichen
       Forschungsdatenzentrum Gesundheit stellen und würde bei Bewilligung Daten
       aus den elektronischen Patientenakten pseudonymisiert zur Verfügung
       gestellt bekommen. Diese Daten sind für die Forscher:innen ein Schatz.
       Zusammen mit dem Medizinforschungsgesetz sollen durch das zugrundeliegende
       Gesundheitsdatennutzungsgesetz Forschungsvorhaben schneller und effizienter
       umgesetzt werden können. Auch Felder, die sich bisher nicht lohnen, etwa
       Forschung zu sehr seltenen oder komplexen chronischen Erkrankungen, könnten
       dadurch einen Schub erhalten.
       
       Risiken: Mögliche Datensicherheitsrisiken bereiten unserer Forscherin keine
       großen Kopfschmerzen. Ihr und vielen Kolleg:innen erscheint Deutschland
       im internationalen Vergleich da ohnehin zu pingelig. Sie hofft, dass
       nicht gerade die Personen, die für die Forschung interessant sind, aus
       Angst vor missbräuchlicher Verwendung der ePa oder der Datenweitergabe
       widersprechen oder die Akte nicht ausreichend befüllen (lassen).
       Schließlich könnten die Daten dadurch verzerrt werden.
       
       Hausärztin mit 50 Patient:innen am Tag
       
       Führt ihre Praxis als eine der 34.500 Hausärzt:innen bundesweit, bis zu
       50 Patient:innen sieht sie täglich, weit über 1.000 im Quartal. Sie
       arbeitet mit einem der 130 Praxisverwaltungssysteme und ist damit aufgrund
       häufiger Störungen nur mäßig zufrieden. Mehr als 2.000 Patient:innen
       überweist sie pro Jahr an Fachärzt:innen oder Kliniken.
       
       Vorteile: [7][Weniger Bürokratie] und schnellerer Zugriff auf einmal
       abgelegte Informationen – bei optimaler Umsetzung ist die elektronische
       Patientenakte für unsere Hausärztin ein Traum. Die Ergebnisse von
       Facharztuntersuchungen müsste sie nicht mehr per Hand eingeben, Arztbriefe
       nicht länger einscannen, Befunden nicht hinterhertelefonieren. Für sie ist
       es ein großer Schritt auf dem Weg zur digitalen Praxis, in der
       Patient:innen auch digital einchecken können, das elektronische Rezept
       nicht mehr ausgedruckt und unterschrieben werden muss und folglich sowohl
       ihr als auch ihren Angestellten mehr Zeit für die Patient:innen bleibt.
       
       Risiken: Es gibt einen großen Haken: Die Praxisverwaltungssysteme. Weil
       nicht alle Patient:innen die ePa nutzen werden und auch nicht alle
       eventuell relevanten Daten immer darin abgelegt sind, bleibt die bisherige
       Ablage in den Praxen erhalten und die ohnehin schon störanfälligen
       bestehenden Systeme müssen optimal verknüpft werden. Wie gut und schnell
       das klappt, hängt von der Entwicklungsarbeit der teils sehr kleinen
       Softwareanbieter ab. Die bisherigen Erfahrungen mit der freiwilligen ePa
       und die Startschwierigkeiten beim E-Rezept machen die Ärztin skeptisch.
       
       Fachärztin im Versorgungszentrum
       
       In einem medizinischen Versorgungszentrum behandelt sie wiederkehrende
       Patient:innen mit schweren chronischen Erkrankungen und solche, die nur
       zur einmaligen Konsultation von ihren Hausärzt:innen weiterverwiesen
       wurden. Oft läuft sie Befunden hinterher oder muss eine Untersuchung
       nochmals durchführen.
       
       Vorteile: Die Fachärztin erhält schnell einen Überblick, selbst bei
       Patient:innen, mit deren Krankengeschichte sie nicht vertraut ist. Weil
       alle Fotos und Scans standardmäßig in der ePa gesammelt werden, werden
       Doppeluntersuchungen, zum Beispiel teure MRTs, vermieden. Auch müssen
       Dokumente nicht extra von anderen Stellen angefragt werden.
       
       Risiken: Auch für die Fachärztin ist unklar, wie schnell und wie gut sich
       die ePa in ihre bestehende Software integrieren lässt. Außerdem fragt sie
       sich, wie sehr sie sich tatsächlich darauf verlassen kann, dass die ePa
       alle relevanten Daten enthält – weil Patient:innen bestimmte Dokumente
       nicht ablegen lassen oder sich die Befüllung insgesamt erst einspielen
       muss. Ob sie dann nicht doch wieder zur erneuten Untersuchung neigt – auch
       um Haftungsfragen zu vermeiden? Ein bisschen sorgt sie sich auch, dass ihre
       Patient:innen mehr über Befunde diskutieren wollen, wenn sie besser
       informiert sind – diesen Mehraufwand bezahlt ihr ja keiner.
       
       Beamter und Privatpatient
       
       Wie 93 Prozent der Beamt:innen ist er privatversichert. Ob seine
       Krankenversicherung eine ePa anbietet, muss er erst einmal erfragen –
       gesetzlich dazu verpflichtet sind die privaten Kassen nicht.
       
       Vorteile: Bietet die Kasse eine ePa an, kann sie wie bei gesetzlich
       Versicherten auch befüllt werden. Auch ein Umzug der ePa beim Wechsel von
       der gesetzlichen zur privaten Kasse oder zurück ist möglich – sofern die
       private eine anbietet. Ist das nicht der Fall, bleibt dem Patienten nur,
       die Daten aus der vorhandenen ePa selbst zu exportieren. Bietet die neue
       Kasse später eine ePa an, können die Daten dort hineingeladen werden.
       
       Risiken: Wer ohne Smartphone unterwegs ist, hat ein Problem. Die
       entsprechende App der Krankenkasse ist nötig, um den Zugriff von Praxen auf
       die ePa freizugeben, denn eine Chipkarte geben die privaten Versicherungen
       in der Regel nicht aus. Da private Kassen nicht verpflichtet sind, eine ePa
       anzubieten, kann es außerdem dazu kommen, dass die ePa bei einem Wechsel
       der Krankenkasse nicht mitgenommen werden kann. Ansonsten gelten auch bei
       Privatversicherten die gleichen Risiken, was Datensicherheit,
       Re-Identifizierung von Forschungsdaten und Auswirkungen auf die
       Schweigepflicht angeht.
       
       Apotheker, der viel beraten muss
       
       Führt seine Apotheke seit vielen Jahren in einem Wohngebiet mit vielen
       älteren und chronisch erkrankten Menschen.
       
       Vorteile: Im ersten Schritt der ePa soll eine Medikationsliste automatisch
       aus den Daten der inzwischen weitgehend etablierten E-Rezepte erstellt
       werden. Damit der Apotheker auf die ePa zugreifen kann, müssen seine
       Kund:innen ihre Gesundheitskarte im Kartenlesegerät einlesen. Er sieht
       dann nicht nur, welche Medikamente verschrieben, sondern auch, welche
       tatsächlich abgegeben wurden. Das Beratungsgespräch mit seinen Kund:innen
       lässt sich dann auf dieser solideren Informationsbasis führen.
       Wechselwirkungen lassen sich leichter erkennen und vermeiden.
       
       Risiken: Für die Apotheken ist es ein hoher technischer Aufwand und ein
       Verantwortungszuwachs in der Gesundheitsversorgung. Dabei wird es wichtig
       sein, dem berechtigten Misstrauen der Patient:innen entgegenzuwirken.
       Denn Apotheken könnten, wenn nicht anders von den Inhaber:innen der ePa
       eingestellt, viele persönliche Gesundheitsdaten einsehen. Standardmäßig
       sind diese Daten für die Beschäftigten in der Apotheke nach dem Einlesen
       der Versicherungskarte für drei Tage abrufbar. Wer wann auf die ePa
       zugegriffen hat, wird protokolliert und ist in der App einsehbar.
       Patient:innen können den Zugriff außerdem in der ePa-App oder über die
       Krankenkasse entziehen.
       
       14 Dec 2024
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Digitale-Patientenakte/!6034671
   DIR [2] /Einigung-auf-europaweite-Akte/!5998521
   DIR [3] /Studie-zu-Krankheitsrisiko-im-Alter/!6019838
   DIR [4] https://www.aidshilfe.de/meldung/elektronische-patientenakte-deutsche-aidshilfe-informiert-selbstbestimmten-umgang
   DIR [5] /Versorgung-psychisch-Erkrankter/!6049485
   DIR [6] /Studie-ueber-Kondomnutzung/!6029257
   DIR [7] /Protest-gegen-Gesundheitspolitik/!5981761
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
   DIR Manuela Heim
   DIR Amelie Sittenauer
       
       ## TAGS
       
   DIR Digitale Patientenakte
   DIR Europäische Union
   DIR Datenschutz
   DIR Gesundheitsdaten
   DIR Krankenversicherung
   DIR Lesestück Recherche und Reportage
   DIR GNS
   DIR Gesundheitspolitik
   DIR Gesundheitsdaten
   DIR Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
   DIR Bundesministerium für Gesundheit
   DIR Digitale Patientenakte
   DIR Digitale Patientenakte
   DIR Digitale Patientenakte
   DIR EPA
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Elektronische Patientenakte: Akten digital, aber oft noch leer
       
       Für Befunde haben inzwischen fast alle Kassenpatienten eine digitale Akte.
       Viele nutzen sie noch nicht aktiv, kritisiert der Hausärzteverband.
       
   DIR Zwischen Widersprüchen und KI: Digitale Patientenakte für alle gestartet
       
       Die elektronische Patientenakte gibt es ab jetzt bundesweit für die
       gesetzlich Versicherten. Doch die Kritik ist nicht ausgeräumt.
       
   DIR Kritik an Merz-Vorschlag: Krankenkassen-Rabatt für Gesundheitsdaten
       
       Persönliche Gesundheitsdaten weitergeben und dafür weniger
       Krankenkassenbeitrag bezahlen? Kritiker:innen sehen den Datenschutz
       gefährdet.
       
   DIR Elektonische Patientenakte in Hamburg: Mehr Effizienz bei Arztbesuch
       
       Hamburg startet als eine von drei Modellregionen mit der elektronischen
       Patientenakte. Diese bietet viele Vorteile, hat aber noch
       Sicherheitsmängel.
       
   DIR Ethischer Hacker über Gesundheitskonten: „Wir hatten theoretisch Zugriff auf alle Patientenakten“
       
       Martin Tschirsich von Chaos Computer Club hält die neue elektronische
       Patientenakte nicht für sicher. Angreifer könnten gebrauchte Lesegeräte
       kaufen.
       
   DIR Digitale Patientenakte: Schweigen oder widersprechen?
       
       Die Krankenkassen werben für die elektronische Patientenakte und weisen auf
       die Widerspruchsmöglichkeit hin. Was Versicherte nun wissen sollten.
       
   DIR EU-Einigung zu Gesundheitsdaten: Aus Daten wird Geld gemacht
       
       Die EU hat sich auf eine elektronische Patientenakte geeinigt. Die bietet
       aber kaum Möglichkeiten zum Widerspruch und hilft vor allen den
       Unternehmen.
       
   DIR Elektronische Patientenakte: Wer schweigt, stimmt zu
       
       Die digitale Patientenakte ist beschlossen. Sie bringt einige Vorteile,
       aber auch viele Probleme beim Schutz der Gesundheitsdaten.