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       # taz.de -- Umstrittene Castor-Transporte aus Jülich: Gericht erlaubt mehr Atommüll in Ahauser Zwischenlager
       
       > 152 Castor-Behälter sollen in Nordrhein-Westfalen umgelagert werden.
       > Dagegen hatten die Zielstadt Ahaus und einer ihrer Bürger geklagt – ohne
       > Erfolg.
       
   IMG Bild: Immer noch „Nein, danke!“: Demonstrantin vor dem Gericht
       
       Münster/Ahaus epd | Abgebrannte Brennelemente aus dem [1][Forschungsreaktor
       Jülich] dürfen laut einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen
       Oberverwaltungsgerichts (OVG) im Zwischenlager Ahaus eingelagert werden.
       Nach einer mündlichen Verhandlung erklärte das OVG am Dienstag in Münster,
       dass die von den Klägern gerügten Ermittlungsdefizite der
       Genehmigungsbehörde nicht vorlägen.
       
       Damit wurden die Klagen der Stadt Ahaus und eines dort wohnenden Bürgers
       gegen eine Aufbewahrungsgenehmigung abgewiesen. Bei dem juristischen Streit
       geht es um die Einlagerung von knapp 290.000 [2][abgebrannten kugelförmigen
       Brennelementen] aus dem stillgelegten Versuchsreaktor im rheinischen
       Jülich.
       
       Der 21. Senat des OVG erklärte, die Genehmigungsbehörde – das damals
       zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – habe ein Gutachten des TÜV
       Nord zur Einlagerung der radioaktiven Brennelemente im Zwischenlager Ahaus
       eingeholt. Im Weiteren habe die Behörde auf der Grundlage entsprechender
       Messungen ermittelt, welche Radioaktivität freigesetzt werden kann, wenn
       ein Lagerbehälter etwa aufgrund eines Flugzeugabsturzes auf das Lager
       undicht wird.
       
       Die gegebenenfalls die Bevölkerung treffende radioaktive Strahlung
       überschreite den von der Genehmigungsbehörde herangezogenen Grenzwert
       nicht, betonte der Senat. Die Lagerkonstruktion als solche sei zudem
       „bestandskräftig genehmigt“. Etwaige Anschläge auf das Lager mittels
       Drohnen habe die Genehmigungsbehörde „zutreffend berücksichtigt“, hieß es.
       
       ## Revision nicht zugelassen
       
       2016 hatte das BfS die Genehmigung für die Einlagerung erteilt. Das
       Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.
       Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das
       Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
       
       Der Präsident des mittlerweile zuständigen Bundesamtes für die Sicherheit
       der nuklearen Entsorgung (BASE), Christian Kühn, begrüßte die Entscheidung.
       „Das heutige Urteil bestätigt, dass das BASE als Genehmigungsbehörde
       intensiv Sorge trägt für die sichere Zwischenlagerung von Atomabfällen“,
       sagte er. „Die Bewertung der Sicherheit und Sicherung des Zwischenlagers
       entspricht den hohen Anforderungen des Atomgesetzes.“
       
       Das Zwischenlager in Ahaus wurde in den 1980er Jahren errichtet. Dort
       lagern bereits 329 Castoren mit hochradioaktiven Abfällen – die Genehmigung
       dafür endet nach Angaben der Stadt 2036. Die Betriebserlaubnis des Jülicher
       Lagers war bereits 2013 ausgelaufen. Mangels Alternativen lagern die
       radioaktiven Kugeln dort noch immer in 152 Castor-Behältern. Die
       abgebrannten Brennelemente [3][sollen über die Straße von Jülich nach Ahaus
       transportiert werden].
       
       4 Dec 2024
       
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