# taz.de -- Für niedrigere Geräuschpegel: Umwelthilfe geht wegen Straßenlärm gegen 21 Städte vor
> Die Kommunen hätten ihre Pflicht verletzt, Maßnahmen für weniger
> Geräuschemissionen zu planen, kritisiert der Umweltverband. Er empfiehlt
> Tempo 30.
IMG Bild: Reduziert den Lärmpegel in den Städten: Tempo 30
Berlin taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) leitet im Kampf gegen
gesundheitsschädlichen Verkehrslärm Rechtsverfahren gegen 21 Städte ein. So
hätten beispielsweise Stuttgart, Mannheim, Kiel, Freiburg und Rostock keine
Entwürfe für aktuelle Aktionspläne vorgelegt, wie sie Lärm verringern
wollen, teilte die Umweltorganisation am Montag mit. Das hätten sie laut
DUH bis zum 18. Juli dieses Jahres tun müssen.
In einem ersten Schritt fordert die Organisation nun in offiziellen
Anträgen, dass die Städte wirksame Lärmaktionspläne erstellen. Sollten die
Kommunen nicht „schnellstmöglich“ handeln, will der Verband sie nach
eigenen Angaben gerichtlich dazu verpflichten. Die Umwelthilfe empfiehlt
zum Beispiel, die Belastung durch Verkehrslärm auf Hauptstraßen durch Tempo
30 zu reduzieren.
Nach Luftverschmutzung ist Lärm die zweitgrößte umweltbedingte Ursache für
Gesundheitsprobleme in Deutschland. Der Straßenverkehr ist nach Angaben des
Umweltbundesamts die mit Abstand wichtigste Lärmquelle hierzulande:
Umfragen zufolge fühlen sich etwa drei Viertel der Bevölkerung durch
[1][Straßenverkehrslärm] gestört oder belästigt, also in der Lebensqualität
eingeschränkt. Chronische Lärmbelastungen können
Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfälle verursachen, wie das
bundeseigene Robert-Koch-Institut warnt.
## Tempo 30 koste wenig, bringe viel
Während Lärmschutzwände, spezielle Fenster oder Flüsterasphalt sehr teuer
seien, sei Tempo 30 schnell und kostenlos umsetzbar, argumentiert die
Umwelthilfe. „Im Vergleich zu Tempo 50 wirkt Tempo 30 auf das menschliche
Ohr wie eine Halbierung des Verkehrsaufkommens. Das entspricht einer
Lärmminderung um 2–3 Dezibel dB(A)“, so der Verband. Mit der
Lärmaktionsplanung hätten die Städte einen wirksamen Hebel, die
Geschwindigkeitsbegrenzung herabzusetzen, solange die Bundesregierung sich
weigere, Tempo 30 innerorts zur Regelgeschwindigkeit zu erklären.
Zu den Städten, gegen die die Umwelthilfe nun juristisch vorgehen will,
zählen auch Aalen, Baden-Baden, Bergisch Gladbach, Bremerhaven, Frankfurt
(Oder), Hameln, Hildesheim, Lörrach, Ludwigshafen, Neubrandenburg,
Ravensburg, Saarbrücken, Sindelfingen, Ulm, Waiblingen und Würzburg.
Städte in Deutschland sind laut DUH gesetzlich dazu verpflichtet, alle fünf
Jahre einen aktuellen Lärmaktionsplan zu erstellen. Solche Pläne, die auf
aktuellen Lärmkartierungen basieren, seien das zentrale Instrument der
EU-Umgebungslärmrichtlinie, mit der Verkehrslärm bekämpft werden soll.
9 Dec 2024
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DIR Jost Maurin
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