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       # taz.de -- Kampf gegen Antisemitismus: Die Grenzen der Justiz
       
       > Gesetzesverschärfungen können gegen Antisemitismus helfen. In den meisten
       > Fällen gilt jedoch: Prävention geht über Sanktion.
       
   IMG Bild: „From the river to the sea …“: Gerichte gehen höchst unterschiedlich mit judenfeindlichen Äußerungen um
       
       Mit dem scharfen Schwert der Justiz den Judenhass niederringen – das hört
       sich besser an als es ist. Denn Strafjustiz kann immer nur dann tätig
       werden, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, kann eine Tat
       also nicht verhindern, sondern nur ahnden. Häufig kann sie nicht einmal
       das, denn Antisemitismus lässt sich nicht verbieten, nur die Handlungen,
       die aus ihm erwachsen. Es ist also allemal besser, in Erziehung und Bildung
       von Jugendlichen zu investieren als Gesetzesverschärfungen als
       Allheilmittel zu propagieren.
       
       Dennoch ist die Ahndung antisemitisch motivierter Straftaten unverzichtbar,
       will der Rechtsstaat nicht als zahnloser Tiger erscheinen, der über Hass,
       Hetze und Gewalt hinwegsieht. Ob eine Geldstrafe dabei reicht, damit ein
       Judenhasser seine Vorstellungen überdenkt, muss bezweifelt werden. Doch
       zumindest haben Strafen eine abschreckende Wirkung.
       
       ## Zwischen Freispruch und Volksverhetzung
       
       Beklagt wird nun, dass die Gerichte höchst unterschiedlich mit
       judenfeindlichen Äußerungen umgehen. In einigen Fällen gab es etwa für die
       Forderung nach dem Ausradieren des Staates Israel („From the river to the
       sea…“) Freisprüche. Ein Berliner Gericht verhängte dagegen in einem solchen
       Fall jüngst eine Geldstrafe wegen des Verbreitens von Propagandamitteln
       terroristischer Organisationen.
       
       Impfgegner, die sich selbst mit „Judensternen“ kennzeichneten, kamen einmal
       ungestraft davon, ein andermal wurden sie wegen Volksverhetzung bestraft.
       Ein Gericht vertrat gar die Auffassung, ein Brandanschlag auf eine Synagoge
       sei kein Antisemitismus, sondern lediglich [1][Kritik an Israel].
       
       Wegen solcher Fehlurteile braucht es keine Gesetzesverschärfungen, sondern
       eine Weiterbildung für Richter. Bei immer wiederkehrenden Propagandadelikte
       sind höchstrichterliche Entscheidungen zu erwarten, die hoffentlich bald
       klarmachen, was erlaubt ist und was nicht. Die – wenigen – Gesetzeslücken
       müssen freilich geschlossen werden. Es ist ein Unding, dass das Verbrennen
       israelischer Fahnen unter Strafe steht, der geäußerte Wunsch, der jüdische
       Staat möge vernichtet werden, aber nicht.
       
       12 Dec 2024
       
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