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       # taz.de -- Interner Streit beim Hamburger BSW: Wagenknecht-Partei will Kritiker rauswerfen
       
       > BSW-Vorstand beantragt Ausschluss von Dejan Lazić und Norbert Weber und
       > lässt Mitgliedsrechte ruhen. Parteienrechtler zweifelt das Vorgehen an.
       
   IMG Bild: Norbert Weber (l) und Dejan Lazic stehen vor der Gründungsversammlung vom BSW Hamburg im Bürgersaal Wandsbek
       
       Hamburg taz | Es wird nicht langweilig im Streit um innere Demokratie beim
       Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Am Donnerstag wurde bekannt, dass der
       Bundesvorstand in Berlin bereits am 2. Januar den Ausschluss der beiden
       Parteirebellen [1][Dejan Lazić und Norbert Weber] beantragte. Der Antrag
       wurde am 6. Januar just bei jenem BSW-Landesschiedsgericht in Hamburg
       gestellt, das der Bundesvorstand, [2][wie berichtet], wegen rechtlicher
       Unsicherheiten am 11. Januar noch mal wählen will.
       
       In dem Beschluss wirft der Vorstand Lazić und Weber „satzungswidriges und
       parteischädigendes Verhalten“ vor. Unter anderem hätten sie Vereinigungen
       gegründet, von denen sie sagten, es wären Verbände des BSW und in deren
       Namen sie rechtserhebliche Handlungen wie die Anmeldung eines Kandidaten
       zur Bundestagswahl vorgenommen hätten.
       
       Der Streit geht um die Frage, ob die Partei von oben „top down“ oder von
       unten nach oben aufgebaut wird. Lazić und Weber streiten dafür, dass nicht
       nur der Bundesvorstand, sondern auch die Gliederungen vor Ort Mitglieder
       aufnehmen dürfen und gründeten tatsächlich am 15. Dezember, als die
       angekündigte Gründungsversammlung wegen Raumproblemen [3][kurzfristig
       abgesagt] wurde, in von ihnen organisierten Räumen einen [4][Hamburger
       Landesverband].
       
       Zudem fochten sie die Art und Weise an, wie der BSW-Bundesvorstand eine
       Woche [5][später, am 21. Dezember], den offiziellen Landesverband wählen
       ließ. Immerhin beschloss daraufhin der Bundesvorstand für den 11. Januar
       besagte Neuwahl der Gremien.
       
       ## Ausschluss vom Parteitag
       
       Doch nun dürfen Lazić und Weber am Parteitag für diese Wiederholungswahl
       nicht teilnehmen und auch nicht am Bundesparteitag tags drauf. Denn weil
       ein Ausschlussverfahren länger dauere, ruhten deren Mitgliederrechte „ab
       sofort“. Einzig bei der für Samstagnachmittag geplanten Kandidatenkür für
       den Bundestag dürfen die Rebellen dabei sein, weil es rechtlich nicht
       anders geht.
       
       Wie aus Parteikreisen zu hören ist, wird die Bundestagsabgeordnete Zaklin
       Nastic auf Platz 1 und ihr Mitarbeiter Konstantin Eulenburg auf Platz 2
       kommen.
       
       Ein Sprecher des BSW sagt zum Ausschluss, das Agieren der beiden sei aus
       Sicht des Bundesvorstands „nicht als – absolut wünschenswerte –
       konstruktive Kritik zu werten, sondern als Versuch, das BSW durch Anträge
       und Klagen zu blockieren, zu diskreditieren und zu schädigen“. Um die
       Partei vor solchem Verhalten zu schützen, solle sie langsam wachsen.
       
       Dejan Lazić indes sagt, er habe mit diesem Schritt nicht gerechnet. „Wir
       wollten bei dem Landesparteitag am Samstag versöhnend auftreten und
       konstruktive Lösungsvorschläge einbringen, um die Partei wieder
       zusammenzuführen“. Doch mit dem Ausschluss werde dieser Versuch „im Keim
       erstickt“.
       
       Weber spricht von einen Maulkorb und sagt: „Wir geben uns nicht
       geschlagen.“ Die beiden wollen gegen den Ausschluss und Ordnungsmaßnahmen
       vorgehen und ein Eilrechtsschutzverfahren vor dem Berliner Zivilgericht
       anstrengen. Denn der Bundesvorstand habe ihnen kein Gehör geschenkt. Auch
       nannte ihnen der Vorstand als Beschwerdemöglichkeit nur jenes
       Landesschiedsgericht, das am 11. Januar erst neu gewählt wird.
       
       Der Parteienrechtler Martin Morlok stimmt den beiden in diesen Punkten zu.
       „Das Parteienrecht sagt, dass es ein faires Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen
       geben muss. Ein faires Verfahren liegt sicherlich nicht vor, wenn man die
       Betroffenen nicht anhört.“
       
       Es sei auch nicht zumutbar, die beiden an ein Schiedsgericht zu verweisen,
       das die Partei selbst als nicht rechtssicher gewählt einschätzt. „Ich würde
       den Betroffenen raten, dass man sofort zu einem staatlichen Gericht geht,
       damit eine einstweilige Verfügung erlassen wird, dass die Ordnungsmaßnahmen
       vorerst außer Kraft gesetzt werden.“
       
       Tatsächlich gibt es inzwischen ein Knäuel an juristischen
       Auseinandersetzungen. So klagt offenbar der Vorstand des am 15. Dezember
       von den Rebellen gegründeten Verbandes darauf, dass der Bundesvorstand ihn
       beim Bundeswahlleiter anmeldet. Da der BSW versäumt habe, die Gründung
       anzufechten, müsse er das tun.
       
       Zudem wollen Lazić und Weber zur Not erzwingen, dass das
       Bundesschiedsgericht des BSW über die Anfechtung der Landesverbandsgründung
       vom 21. Dezember entscheidet, und im Fall einer Ablehnung vor Gericht
       gehen. Sollte die Anfechtung durchkommen, stünde [6][in Hamburg zur
       Bürgerschaftswahl] eine Partei auf dem Stimmzettel, die bei ihrer
       Listenaufstellung keinen Landesverband hatte.
       
       „Das wäre ein schwerwiegender Anfechtungsgrund für die Bürgerschaftswahl“,
       sagt Lazić. Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) sagte, sie habe an
       der sorgfältigen Prüfung durch den Landeswahlleiter „keinen Zweifel“.
       
       9 Jan 2025
       
       ## LINKS
       
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   DIR [6] /Buendnis-Sahra-Wagenknecht-in-Hamburg/!6059379
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kaija Kutter
       
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