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       # taz.de -- Anschlag in Magdeburg: Eher Blutrache als Terror
       
       > Der Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt wird nicht als Terror
       > eingestuft, sondern als Amokfahrt. Die Bundesanwaltschaft ermittelt daher
       > nicht.
       
   IMG Bild: Einsatzkräfte in Magdeburg am 20. Dezember
       
       Generalbundesanwalt Jens Rommel wird die Ermittlungen wegen des Anschlags
       auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 nicht übernehmen –
       obwohl dieser Ende 2024 sechs Tote und rund 300 Verletzte forderte. Rommel
       hat damit im Ergebnis recht.
       
       In Deutschland ist die Strafverfolgung ganz überwiegend Aufgabe der
       Bundesländer. Auch bei schweren Straftaten wie Morden und Amokfahrten ist
       in der Regel die Staatsanwaltschaft vor Ort zuständig. Die
       Bundesanwaltschaft darf nach einer Straftat nur ausnahmsweise ermitteln. So
       ist der Generalbundesanwalt etwa für Taten von terroristischen
       Vereinigungen zuständig. Der Täter von Magdeburg, Taleb al-Abdulmohsen, war
       aber ein Einzeltäter. Dass er [1][Sympathien für die AfD] äußerte, ändert
       daran nichts. Die AfD ist keine terroristische Vereinigung.
       
       Allerdings kann der Generalbundesanwalt auch die Ermittlungen bei schweren
       Taten von Einzelpersonen an sich ziehen. Erforderlich ist hierfür aber eine
       „besondere Bedeutung“ der Tat (die bei Morden wohl immer vorliegt) und ein
       Staatsschutzbezug (der beim Anschlag in Magdeburg wohl fehlt). Zwar hat
       al-Abdulmohssen [2][schon 2015 gedroht, Rostocker Richter zu erschießen und
       auch später schikanierte er deutsche Staatsanwälte], indem er wirre
       Strafanzeigen gegen sie erhob. Angegriffen hat er letztlich aber einen
       Weihnachtsmarkt.
       
       Rommel argumentierte nun, ein Weihnachtsmarkt sei weder ein Symbol des
       Staates noch ein Symbol der Demokratie. Allerdings würden Islamisten, wenn
       sie Weihnachtsmärkte angreifen, durchaus von der Bundesanwaltschaft
       angeklagt. Der entscheidende Unterschied ist: Islamisten wollen ein Klima
       der Angst schaffen und [3][gefährden damit die innere Sicherheit.]
       Al-Abdulmohsen ging es aber wohl nur um Rache und Genugtuung für
       (eingebildetes erlittenes) Unrecht. Eine persönliche Vendetta ist aber kein
       Fall für den Generalbundesanwalt. Dass bei al-Abdulmohsen vermutlich auch
       eine gravierende psychische Störung vorliegen könnte, bestätigt Rommels
       Entscheidung zusätzlich.
       
       20 Jan 2025
       
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