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       # taz.de -- Folgen des Sicherheitspakets: Bundesregierung behindert Syrien-Heimreisen
       
       > Geflüchtete verlieren Schutz, wenn sie ohne „sittlich zwingenden“ Grund
       > in die Heimat reisen. Das erschwert nun Syrer*innen die freiwillige
       > Rückkehr.
       
   IMG Bild: Freudig warten auf die Angehörigen: Die erste Maschine nach dem Sturz Assads landet in Damaskus
       
       Berlin taz | Die Bundesregierung kann nicht genau sagen, unter welchen
       Bedingungen Geflüchtete ihren Schutzstatus in Deutschland verlieren, wenn
       sie in ihr Heimatland reisen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung
       auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor. Bünger betont
       insbesondere die Unsicherheit, die das für viele Syrer*innen
       bedeutet:„Sondierungsreisen nach Syrien, etwa zur Vorbereitung einer
       freiwilligen Rückkehr, sind nach geltendem Recht nicht möglich, ohne den
       eigenen Schutzstatus zu riskieren.“
       
       Dass Reisen in Herkunftsländer überhaupt einen Verlust des Schutzstatus
       nach sich ziehen können, ist festgeschrieben im sogenannten
       Sicherheitspaket, das die Ampel nach dem [1][Anschlag von Solingen] im
       Herbst 2024 beschlossen hatte. Erlaubt sind seitdem nur noch „sittlich
       zwingend gebotene“ Reisen in Herkunftsländer, etwa zur Beerdigung engster
       Verwandter.
       
       Was genau sonst noch als „sittlich zwingend geboten“ gilt, kann die
       Bundesregierung aber nicht definieren, wie die Antwort auf Büngers Anfrage
       zeigt. Das Bundesinnenministerium teilt da mit, das Verfahren sei „nicht
       darauf angelegt, im Vorfeld verbindliche Aussagen zur Rechtslage zu
       treffen“. Erst „im Nachgang einer Heimreise“ werde geprüft. Ausnahmeregeln
       für rückkehrwillige Syrer*innen scheint es nicht zu geben. Geradezu
       absurd ist, was das BMI den Betroffenen mit offenen Fragen rät. Denen
       stünde „wie bei sämtlichen tatbestandsabhängigen Regelungen in unserem
       Rechtssystem rechtliche Beratungen, etwa durch Rechtsanwälte oder bestimmte
       Organisationen, zur Verfügung“.
       
       Linken-Abgeordnete Bünger spricht von „unsinnigen Regelungen“, die
       geltendem EU-Recht widersprechen und dem Innenministerium „jetzt auf die
       Füße fallen.“ Sie fordert: „Die Bundesregierung muss jetzt aktiv werden, um
       solche Reisen ohne Verlust des Aufenthaltsrechts in Deutschland wieder zu
       ermöglichen.“
       
       Tatsächlich behindert die Regelung offensichtlich die Bemühungen der
       amtierenden Rest-Bundesregierung, einen Teil der Syrer*innen zur
       Rückkehr zu bewegen. [2][Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat
       angekündigt, den Schutzstatus von Syrer*innen überprüfen zu lassen], die
       nicht arbeiten und kein Deutsch sprechen. Zuletzt hatte auch
       Grünen-Vizekanzler Robert Habeck gesagt: „Diejenigen, die hier nicht
       arbeiten, werden – wenn das Land sicher ist – wieder in die Sicherheit
       zurückkehren können oder auch müssen.“
       
       Das Bundesamt für Migration und Flüchtline (BAMF) erwägt derweil laut
       Medienberichten, potentielle Rückkehrer*innen mit bis zu 4.000 Euro pro
       Person zu unterstützen, damit sie freiwillig gehen. Dafür dürften aber
       „Sondierungsreisen“ der erste Schritt sein – und die wird sich wohl fast
       niemand trauen, solange dabei im Raum steht, das Recht auf die Rückkehr
       nach Deutschland zu verlieren.
       
       Aktualisiert am 09.01.2024. d. R.
       
       8 Jan 2025
       
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