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       # taz.de -- AfD-Politikerin bei Podiumsdiskussion: Volksverhetzung am Holocaust-Gedenktag
       
       > Bei einer Podiumsdiskussion vor Schüler*innen wiederholte
       > Marie-Thérèse Kaiser eine rassistische Aussage, für die sie bereits
       > verurteilt worden ist.
       
   IMG Bild: Ist vom Landgericht Verden verurteilt worden: Marie-Thérèse Kaiser
       
       Tarmstedt taz | Kein Sitzplatz war mehr frei: Knapp vier Wochen vor der
       Bundestagswahl organisierten Schülerinnen des Politik-Leistungskurses der
       Kooperativen Gesamtschule Tarmstedt eine Podiumsdiskussion mit den
       Direktkandidatinnen des Wahlkreises „Stade I – Rotenburg II“. Besonders
       umstritten war die Teilnahme eines Podiumsgastes: Marie-Thérèse Kaiser von
       der AfD, verurteilt wegen Volksverhetzung.
       
       Vor der Schule in der niedersächsischen Gemeinde fand eine Kundgebung gegen
       die Einladung statt. Das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ kritisierte,
       dass Kaiser ausgerechnet am [1][Holocaust-Gedenktag] eine Bühne geboten
       bekam. Nicht erst seit den Wahlerfolgen der AfD wird über die Beteiligung
       von Kandidat*innen von extrem rechten Parteien bei Schulveranstaltungen
       diskutiert. Bühne bieten, ja oder nein? Greift der Gleichheitsgrundsatz, ja
       oder nein?
       
       Die einladenden Schüler*innen hatten sich sehr gut vorbereitet. Ein
       Faktencheck-Team verfolgte die Diskussion mit Frauke Langen (SPD), Jan
       Bauer (CDU), Joachim Fuchs (Grüne), Jan Koelke (FDP), Christoph Podstawa
       (Die Linke) und Kaiser.
       
       Die AfDlerin ist Mitarbeiterin der AfD-Bundestagsspitzenkandidatin und
       Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel. Getreu der Parteilogik wollte sie sich
       als ausgegrenzt inszenieren, da ihre Teilnahme vorab diskutiert worden war.
       
       Seit 2017 ist Kaiser Parteimitglied und sitzt im Kreistag Rotenburg/Wümme.
       Kaiser pflegt einschlägige Kontakte. Ihre [2][Hamburger Kampagne „Merkel
       muss weg“] trugen Rechtsextreme mit. Der Videokanal „Wir klären das“, in
       dem sie auftritt, gehört zum rechtsextremen Verein „Ein Prozent für unser
       Land“.
       
       Auf Schüler-Nachfrage musste Kaiser einräumen, im Kreistag kaum präsent zu
       sein. Schuld wären aber die anderen Kreistagsmitglieder, die die Termine
       ausgerechnet auf die Sitzungstage des Bundestags legen würden. Da müsse sie
       an der Seite ihrer „Chefin Dr. Alice Weidel“ sein. Lachen aus dem Publikum
       folgte auf die Ausrede.
       
       „[3][War Hitler ein Kommunist?]“, fragte jemand von den Zuhörer*innen. „Ich
       persönlich finde, dass man darüber eine offene Debatte führen muss, die
       nicht unterdrückt wird“, antwortete Kaiser. Das Publikum reagierte
       entsetzt. Kaiser aber hielt sich weiter auf Parteilinie. Die Kritik an
       „unserem Remigrationskonzept“ sei unberechtigt, die AfD wolle nur geltendes
       Recht wieder zur Rechtmäßigkeit kommen lassen.
       
       Der Kandidat der Grünen, Joachim Fuchs, warnte vor dem Versuch,
       „[4][Remigration positiv zu framen]“ und wies auf weitere
       Umdeutungsversuche der AfD hin.
       
       ## Strafbewehrter Post ist immer noch online
       
       Eine Schülerin fragte Kaiser nach ihrer [5][Verurteilung wegen
       Volksverhetzung]. Kaiser, die durch Modeltätigkeit und Omnipräsenz für die
       AfD zur [6][Szene-Influencerin] geworden war, hatte 2021 in einem Post bei
       Facebook afghanische Ortskräfte der Bundeswehr in Verbindung mit
       Gruppenvergewaltigungen gebracht. Ihr Post bezog sich auf eine Aussage des
       Hamburger Bürgermeisters Peter Tschentscher (SPD), der für die Aufnahme von
       200 in Afghanistan gefährdeten Mitarbeitern der Bundeswehr geworben hatte.
       Das Originalzitat von Kaiser lautete: „Willkommenskultur für
       Gruppenvergewaltigungen?“
       
       Im Schulsaal räumte sie nun ein, die Verurteilung durch das Landgericht
       Verden mittlerweile angenommen zu haben. Die Strafe von 6.000 Euro sei
       bezahlt. Auf X hatte sie noch angekündigt, das Urteil nicht zu akzeptieren.
       
       Vor den Schüler*innen führte sie aus: „Ich wurde letztendlich
       verurteilt, weil ich Kritik an der unkontrollierten Massenmigration
       geäußert habe.“ Sie habe lediglich die Frage gestellt, ob es sinnvoll sei,
       „Afghanen, die bereits überproportional straffällig und tatverdächtig
       geworden sind, wenn es um Sexualdelikte geht, unkontrolliert ins Land zu
       holen.“ Und sie verwies auf ihren strafbewehrten Post, der immer noch
       online sei. Unwidersprochen suggerierte die Rechte so erneut, Tschentscher
       wolle „eine Willkommenskultur für Gruppenvergewaltiger“ schaffen.
       
       Der Kandidat der Linken betonte, von der AfD seien grundsätzlich keine
       sozialen Lösungen zu erwarten. Abschiebungen lösten weder Problemen in der
       Bildungs- noch in der Sicherheitspolitik.
       
       Die Wiederholung ihrer Aussage bezüglich vermeintlicher afghanischer
       Straftäter könnte für Kaiser ein juristisches Nachspiel haben. Zwei
       Juristen merkten gegenüber der taz an, dass eine bereits bestrafte
       volksverhetzende Aussage bei Wiederholung erneut rechtlich überprüft werden
       muss. Das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“, die Gewerkschaft Erziehung
       und Wissenschaft und Eltern hatten im Vorfeld vor solchen Verhetzungen auf
       der Schulbühne gewarnt.
       
       30 Jan 2025
       
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