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       # taz.de -- Rassistische Polizeigewalt: „Hauptsache bei der taz heulen, wie schlimm das alles war“
       
       > Der Prozess von Zefanias M. gegen das Land Berlin zieht sich. Er verklagt
       > Berlin, weil ein Polizist neun Minuten auf seinem Nacken kniete.
       
   IMG Bild: Ein- und Ausgang des Landgerichts am Tegeler Weg
       
       Berlin taz | Am 4. November 2019 steigt Zefanias M. aus der U-Bahn im
       Bahnhof Hermannstraße aus. Nach eigenen Aussagen beobachtet er, wie
       Securitymitarbeiter der BVG einen obdachlosen Menschen beleidigen. Sie
       seien ihm gegenüber gewalttätig geworden. Er sei eingeschritten, habe die
       Polizei gerufen.
       
       Doch als die Polizist:innen anrücken, führen sie etwas durch, was im
       Beamtenjargon „Kniefixierung“ heißt. Im Fall Zefanias M. bedeutete das,
       dass ein Polizeibeamter mit seinem gesamten Körpergewicht auf dessen Nacken
       kniete – neun Minuten lang. M. wurde ohnmächtig und musste sich übergeben.
       
       Am Donnerstag fand der zweite Prozesstag zur Klage von Zefanias M. statt,
       in der dieser dem Land Berlin Fehlverhalten in Form seiner Beamt:innen
       vorwirft – und 10.000 Euro Schmerzensgeld fordert. Der Prozess wird seit
       Beginn von Aktivist:innen der Kampagne „Polizei im Nacken“ begleitet,
       die sich dafür einsetzt, dass die Praxis der Kniefixierung verboten wird.
       
       ## Polizist:innen mit Erinnerungslücken
       
       Ursprünglich sollten vier Zeug:innen aussagen, alle Polizist:innen. Doch
       für zwei von ihnen läge keine Aussagegenehmigung vor, hieß es vom Gericht.
       Beamt:innen brauchen in der Regel eine Genehmigung, wenn sie vor Gericht
       zu Dingen aussagen wollen, die der sogenannten Amtsverschwiegenheit
       unterliegen. Die beiden Zeug:innen, die doch befragt wurden, wiesen
       Gedächtnislücken auf. Einer erinnerte sich allerdings daran, dass sich
       Zefanias M. zweimal übergeben musste und er fixiert wurde.
       
       Als Videoaufnahmen der Situation gesichtet werden sollen, beschwert sich
       der Staatsanwalt, Zefanias M. wolle doch nur einen „Schauprozess“ für die
       Presse abhalten. Doch die Richterin hält dagegen. Was auf den Aufnahmen
       dann zu sehen ist, legt nahe, dass die Aussagen der befragten
       Polizist:innen zumindest teilweise nicht stimmen können. Mehrere
       Schläge, Tritte und Gesten, die Zefanias M. den Polizist:innen zufolge
       getätigt haben soll, sind dort nicht zu erkennen.
       
       Die Aufnahmen sind ohne Ton. Der Staatsanwalt meint dennoch zu wissen, dass
       Zefanias M. die Polizist:innen massiv beleidigt habe. Zefanias M.
       widerspricht. Doch selbst wenn dem so gewesen wäre, sei das Vorgehen der
       Polizei doch nicht gerechtfertigt gewesen, sagt er.
       
       ## Parallelen zum Fall George Floyd
       
       Zu einem Urteil kommt es am Donnerstag nicht. Der Prozess wird vertagt und
       am 27. März fortgesetzt. Bereits am ersten Prozesstag am 5. Dezember hatten
       sich zwei befragte Polizist:innen überwiegend im rauen Ton und
       herablassend geäußert. Als Zefanias M. den Polizisten, der auf ihm kniete,
       fragte, ob er sein eigenes Verhalten für angemessen halte, hatte dieser
       etwa mit einem mürrischen „Ja“ geantwortet – und gemeckert: „Hauptsache bei
       der taz heulen, wie schlimm das alles war!“.
       
       Der Fall Zefanias M. weist Parallelen zu der Ermordung George Floyds im Mai
       2020 in den USA auf. Auf George Floyd kniete die Polizei nur 15 Sekunden
       länger als auf Zefanias M. Während der Fall George Floyds aber
       international Aufmerksamkeit erregte, erzeugte die Behandlung von M. in
       Deutschland nur wenig Aufregung.
       
       24 Jan 2025
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Raweel Nasir
       
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