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       # taz.de -- Maßnahmen gegen Shein und Temu: Mit Maß gegen China-Dumping
       
       > Während die USA Bestellungen blockieren, setzt Europa auf strengere
       > Regeln für chinesische Onlinehändler. Die europäische Strategie ist
       > überzeugender.
       
   IMG Bild: Eine Mitarbeiterin verpackt Bekleidung für Online- und Offline-Bestellungen in Pinghu City
       
       Die EU wie auch die USA wehren sich gegen chinesische Billighändler. Dabei
       gehen sie recht unterschiedlich vor. Jenseits des Atlantiks geht es nach
       eingeübtem Muster rabiat zu. Die US-Post liefert bestellte Waren einfach
       nicht mehr aus. Zölle sollen die unerwünschten Importe verteuern und damit
       unattraktiv machen. Europa wiederum setzt Regeln durch, an die sich eben
       auch die Onlinehändler aus China halten müssen. Denn die Portale halten
       sich schon länger nicht an hierzulande geltende Vorgaben oder kontrollieren
       die Angebote auf ihren Websites nicht ausreichend.
       
       Die Reaktionen auf den [1][Siegeszug von Billig-Versandplattformen] wie
       Shein oder Temu sind angemessen, auch wenn die europäische Antwort
       überzeugender ist. Für Kunden auf Schnäppchenjagd mögen die Gebühren auf
       Paketsendungen ärgerlich sein. Doch weil die Billighändler die Zollpflicht
       auf legalem Weg umgehen können, bleibt nur eine pauschale Lösung. Alles
       andere ist angesichts der Masse an Sendungen für die Zollbehörden nicht
       umsetzbar.
       
       Angemessen sind die Maßnahmen der EU auch aus zwei weiteren wichtigen
       Gründen. Es geht dabei auch um den Schutz der heimischen
       Handelsunternehmen, [2][die unter den Dumpingangeboten leiden]. Das
       Argument, die Chinesen könnten halt günstiger anbieten und das sei in der
       Marktwirtschaft erwünschter Wettbewerb, zieht nicht.
       
       Denn die Produkte auf den Portalen sind nach Einschätzung der EU-Kommission
       oft lausig gefertigt oder entsprechen nicht den europäischen
       Sicherheitsanforderungen. Das kann sich der Handel hier nicht erlauben und
       deshalb auch nicht preislich mithalten.
       
       Der zweite Grund ist der Schutz der Verbraucher vor schlechten oder sogar
       gefährlichen Produkten. Die trickreiche Art der Werbung ist
       Verbraucherschützern schon länger ein Dorn im Auge. Unzulässige
       Verkaufsköder haben den Unternehmen bereits Abmahnungen eingetragen.
       Anscheinend hat das noch nicht ausreichend gewirkt. Dass die Staaten jetzt
       zu effektiveren Maßnahmen gegen die Billigheimer greifen, ist daher
       notwendig.
       
       5 Feb 2025
       
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