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       # taz.de -- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Später Erfolg für Maja T.
       
       > Die non-binäre Person Maja T. wurde mit Billigung eines Berliner Gerichts
       > nach Ungarn ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht hat dies nun
       > beanstandet.
       
   IMG Bild: Mehr als 500 Menschen demonstrieren im Juni 2024 in Leipzig gegen die Auslieferung von Maja T
       
       Karlsruhe taz | Die Auslieferung der militanten Antifaschist*in Maja T.
       nach Ungarn [1][hat Grundrechte] verletzt. Das stellte nun eine Kammer des
       Bundesverfassungsgerichts fest. Auf die Haft in Ungarn hat dies aber keine
       unmittelbare Auswirkung.
       
       Der non-binären [2][Maja T.] wird vorgeworfen, dass T. als Teil einer
       kriminellen Antifa-Vereinigung in Budapest im Februar 2023
       Rechtsextremisten verprügelte. Ungarn hatte deshalb mit einem Europäischen
       Haftbefehl die Auslieferung beantragt. Das Berliner Kammergericht (KG,
       entspricht einem Oberlandesgericht) billigte die Auslieferung am 27. Juni
       2024. Noch am gleichen Abend begann die Berliner Generalstaatsanwaltschaft
       mit dem Vollzug der Auslieferung, angeblich um Störungen der linken Szene
       zu vermeiden.
       
       Tatsächlich hebelte die Nacht- und Nebel-Aktion auch den Rechtsschutz von
       Maja T. aus. Als der Anwalt am nächsten Morgen um 7.38 Uhr beim
       Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung
       beantragte, war Maja T. schon in Österreich. Und als das
       Bundesverfassungsgericht um 10.50 Uhr versuchte, die Auslieferung per
       Eilbeschluss zu stoppen, war Maja T. bereits in Ungarn. Die einstweilige
       Anordnung lief also ins Leere.
       
       Fünf Wochen später veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht die
       Begründung der einstweiligen Anordnung. Es stellte dabei zur Nacht- und
       Nebel-Durchführung der Auslieferung fest, dass es „erhebliche Bedenken zur
       Vereinbarkeit mit den Anforderungen eines effektiven Rechtsschutzes“ gebe.
       
       ## Erfolg
       
       Maja T. und der Anwalt Sven Richwin haben dann noch [3][eine ordentliche
       Verfassungsbeschwerde] eingereicht, die nun auch Erfolg hatte. Darin
       stellten die Karlsruher Verfassungsrichter:innen fest, dass das
       Kammergericht Berlin die Rechte von Maja T. verletzt hat, als es die
       Auslieferung nach Ungarn billigte. Gemeint ist insbesondere das Verbot
       unmenschlicher und erniedrigender Behandlung aus Artikel 4 der
       EU-Grundrechtecharta.
       
       Konkret wird dem Berliner Gericht aus Karlsruhe vorgeworfen, dass es die
       Haftumstände, die Maja T. in Ungarn erwarten, nicht genügend aufgeklärt
       hat, obwohl „hinreichende Anhaltspunkte für systemische und allgemeine
       Mängel vorlagen, etwa zur Überfüllung der ungarischen Gefängnisse und zu
       den Hygienebedingungen.
       
       Außerdem sei das Berliner Gericht zu leichtgläubig den ungarischen
       Versicherungen gefolgt, Maja T. habe trotz der non-binären
       Geschlechtlichkeit im ungarischen Strafvollzug keine Diskriminierung zu
       befürchten. Karlsruhe erinnert daran, dass dem Kammergericht ein Bericht
       der ungarischen Nicht-Regierungsorganisation HHC vorlag, der zu eher
       beunruhigenden Ergebnissen kam.
       
       Der Karlsruher Beschluss hat nun keine unmittelbaren Auswirkungen auf Maja
       T. So hat T. keinen Anspruch auf Wiederholung ihres Gerichtsverfahrens in
       Berlin, denn Ungarn ist an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
       nicht gebunden. Dass Deutschland Maja T. konsularisch betreut und auf
       adäquate Haftbedingungen drängt, ist selbstverständlich und keine Folge der
       Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
       
       Die erste gerichtliche Anhörung von Maja T. in Ungarn ist für den 21.
       Februar vorgesehen. Laut Anklage drohen bis zu 24 Jahre Haft. Für die
       Strafvollstreckung wird Maja T. allerdings sicher wieder nach Deutschland
       zurücküberstellt.
       
       6 Feb 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.tagesschau.de/inland/auslieferung-ungarn-102.html
   DIR [2] /Maja-T/!t6042408
   DIR [3] /Anklage-gegen-Linke-Maja-T-erhoben/!6061701
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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